#7634 vielen Dank für den interessanten Artikel.
Sammelklagen in den USA gegen ADR-Ausgeber??
Es ist schon fast ein Novum, dass sich jemand wie eine Interessengemeinschaft für Kapitalanleger sowie in den Foren mit einem möglichen Klageweg gegen die ADR-Ausgeber in den USA auseinander setzt.
Mit Newsletter Nr. 23 beschäftigt sich die SdK mit einem Klageweg in den USA und auch im Aktiencheck Forum wird dieses Thema aufgegriffen. In meinen Blogbeiträgen hatte ich mich in den letzten Tagen mit den Gesetzen im Wertpapierrecht auseinander gesetzt
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/november-04th-2023Die aktuelle Aktion mit den Ausnahmegenehmigungen der Deutschen Bundesbank ist krachend gescheitert. Ein von Russland angedachter Vermögenstausch ist meiner Meinung nach undurchführbar. Mit jedem Tag, wo die Anleger von den Beteiligten, den ADR-Ausgebern, Verwahrstellen und Brokern hingehalten oder hinters Licht geführt werden, wird der Ruf nach Verantwortlichkeiten lauter werden. Die Amerkican Depositary Receipts auf russische Aktien sind nach US-Recht ausgegeben worden. Die ADR-Ausgeber sind US-Banken bzw. im Fall der Deutschen Bank deren Repräsentanz in den USA zuständig. Die
Meine Fragen an die ADR-Ausgeber:
- warum wurden keine Nominee-Konten (Treuhandkonten) errichtet?
- warum wurden ADR-Überträge mit dem Vorwand der low priced securities verhindert?
- wieso konnten Wertpapiere bei einzelnen DR-Programmen verschwinden?
- warum werden die mismatches nicht endlich geklärt und die Bücher geöffnet?
- warum konnten beispielsweise im Fall Magnit Anleger über die Verwahrstelle Euroclear verkaufen und bei Clearstream nicht?
- wie erklärt es sich, dass bei der Citi in fast alle DR-Programmen der Pro-Ration Faktor Anwendung findet?
- warum werden die offenen Positionen der short seller nicht geklärt?
- hat die interne Aufsicht der ADR-Ausgeber, Verwahrstellen und US-Bankenaufsicht versagt?
Solange diese Fragen, vor allem in Bezug aufgrund von mismatches von den Verantwortlichen nicht geklärt sind, ist davon auszugehen, dass die Aktienbestände für eine Belieferung von ADR n i c h t vorhanden sind.
Die SdK hat sich im Newsletter 23 mit sogenannten Gerüchten über fehlende Aktien beschäftigt. Warum tun sie das, sich mit Gerüchten zu beschäftigen und auf einen möglichen amerikanischen Klageweg hinzuweisen. Die Antworten der SdK haben mich nicht überzeugt wie mein Blog Gerüchte über abhanden gekommen russische Aktien
zeigt.
Ich bin sogar noch einen Schritt weiter gegangen. In der Vergangenheit habe ich zu der Kanzlei Morgan Lewis Kontakt zu möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit ADR's aufgenommen. In einem Beitrag hat ein Anwalt von Morgan Lewis den Abgleich der Bücher der ADR Ausgeber als reinstes Chaos beschrieben. Es geht nicht um einen möglichen Abgleich der Bücher. Es geht um viel mehr.
In meiner Mail vom 08.11.2023 habe ich Morgan Lewis, die übrigens auch eine Mandantenbetreuung im ADR-Geschäft ausüben, angeschrieben:
Dear XYZ,
At the moment, the topic of possible lost Russian stocks is being discussed in Germany. The topic was discussed by the SdK (Protection Association of Investors) currently treated. Since I personally have a different opinion, I have included the topic in my blog post. I ask for your attention.
Sincerely
Rumors about missing Russian stocks
Ich bleibe dabei. Wir ADR-Inhaber haben einen Vertrag mit den ADR-Ausgebern. Hier ist ganz klar ein bestimmtes Wandlungsverhältnis Vertragsbestandteil.
Dieses Wandlungsverhältnis ist vom ADR-Ausgeber einzuhalten.
Wir brauchen keine Ausreden von abhanden gekommenen Aktien, fehlenden Abgleich der Bücher, allen möglichen Ausflüchten um Übertragungen und Wandlungen von ADR zu verhindern.
Die Zeit der Zuordnung und klaren Benennung von Verantwortlichkeiten ist gekommen.
Im Zweifel über Sammelklagen.
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...gegen-adr-ausgeberVerfasser: Autor