Von Ronald Tietjen
Dividenden für Rechenfüchse
Die Steuerreform ist in den Startlöchern. Im nächsten Jahr wird vieles anders, wenig besser. Dafür wird das Chaos größer. Besonders, wenn es um die Dividende geht. Sie hat vielen Anlegern in den vergangenen zwei Baisse-Jahren wenigstens etwas Freude gemacht. Um so mehr will der Finanzminister jetzt davon abhaben. Ronald Tietjen
Dabei sieht es auf den ersten Blick so aus, als könnten Kapitalanleger sich die Hände reiben. Immerhin werden Dividenden nur noch zur Hälfte besteuert. Ferner sinkt der Zinsabschlag auf Ausschüttungen von 25 auf 20 Prozent. Doch Vorsicht: Was der Fiskus mit der einen Hand gibt, holt er sich mit der anderen oft wieder zurück.
Nach Abschaffung des bisher geltenden Anrechnungsverfahrens bleibt den meisten Anlegern unter dem Strich oft eine geringere Ausschüttung als früher. So fallen nämlich Bonuszahlungen weg. Weil Unternehmen in der Vergangenheit hoch versteuerte Rücklagen - Fachjargon EK 45 – auflösen mussten, erfreuten Sonderausschüttungen die Anleger. Ab 2002 besteht für Firmen diese Möglichkeit nicht mehr. Anleger, die ihren Sparerfreibetrag in diesem Jahr nicht voll ausschöpfen, sollten daher insbesondere ihre Dividendeneinkünfte von der Steuer freistellen.
Die Kehrseite des Halbeinkünfteverfahrens entlarvt sich auch bei den Werbungskosten: Sowohl Ausgaben für Beratung, Depotgebühren, Fachbücher, Finanzierungen als auch Kosten im Zusammenhang mit einer Hauptversammlung, Telefon- und Portoaufwendungen oder Zeitschriftenauslagen sind in Zukunft nur noch zur Hälfte abziehbar (§ 3 c Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Freistellungsauftrag nicht vergessen
Der Sparerfreibetrag verändert sich dagegen nicht. Somit können im kommenden Jahr de facto Erträge bis zu 3.151 Euro (bei Verheirateten 6.302 Euro) steuerfrei vereinnahmt werden, obwohl der Sparerfreibetrag seit dem 1. Januar 2000 nur noch 1.550/3.100 Euro beträgt. Um den Sparerfreibetrag auch nutzen zu können, muss der Bank dieses gemeldet werden. Konkret: Man muss seinem Finanzinstitut einen Freistellungsantrag zusenden. Hat man das getan, erhält man statt 80 Prozent Dividende (der Zinsabschlag von 20 Prozent inklusive), bis zur Ausschöpfung der Freibetragsgrenze die vollen 100.
Der Papierkram in Deutschland ist nichts gegen das, was Auslands-Anlegern ins Haus steht: Fast alle Staaten ziehen von der Dividende zunächst die Quellensteuer ab. Wer sie zurückhaben will, muss sich erst mal das richtige Formular besorgen und dieses ausgefüllt ans heimische Finanzamt schicken. Problem: Kaum ein Bankberater kennt diese Formulare, Abhilfe verschafft die die Eichel-Behörde. Unter Tel. 0228/4060 gibt's nicht nur Zuspruch, sondern auch Unterlagen. Und - oh Wunder - sogar kostenlos.
03.11.2001
Schmuggler