Schwein gehabt!
Haffa kann aufatmen: Schwein gehabt! Die Hauptversammlung von EM.TV hat gesprochen; die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist aufs nächste Jahr vertagt. Rund 94 Prozent der abgegebenen Stimmen waren dafür. Damit bleibt das Ansehen des Ex-Chefs und das von EM.TV gewahrt - zumindest offiziell. Bis auf weiteres.
Wie es scheint, hat es sogar ohne Haffas Zutun geklappt. Das offizielle Abstimmungsergebnis sieht laut EM.TV so aus: 66.934.569 Stimmen für die Verschiebung, 1.795.100 Stimmen dagegen und 2.308.952 Enthaltungen. Der Anteil, den Thomas Haffa hält, beträgt 61.753.100 Aktien. Rechnet man ihn ab, bleiben immer noch 5.181.469 Ja-Stimmen. Eine eindeutige Mehrheit.
Ob die allerdings so koscher ist, wie es scheint, bleibt dahin gestellt.
Beispielsweise ist unklar, ob Haffa-Bruder Florian noch EM.TV-Anteile hält, wie viele es sind und ob er hat mitstimmen lassen. In Presseberichten ist von 2,5 Millionen Aktien die Rede, die noch ihm gehören. Weitere 204.000 Stücke sind im Besitz der zurück getretenen Aufsichtsräte Mathias Schwarz und Axel Kollar.
Möglich ist auch, dass Haffa oder ihm gewogene Helfer im Vorfeld der Aktionärsversammlung noch Anteile zugekauft haben, um die umstrittene´Abstimmung für sich zu entscheiden. Doch das sind Spekulationen. Das Ergebnis steht. Alle übrigen Anträge auf Nicht-Entlastung oder Einzelentlastung sind entfallen. - Schwein gehabt!
Makel bleibt
Der Makel aber bleibt: Thomas Haffa, um dessen Entlastung es
hauptsächlich ging, hat mitgestimmt. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von EM.TV, Hauptverantwortlicher für die folgenschweren Krise und den exorbitanten Kurseinbruch - er hielt die alles überragende Mehrheit auf der Versammlung.
Viele Aktionäre hätten sich von ihm so viel Format gewünscht, wenigstens persönlich zu erscheinen. Rede und Antwort sollte er stehen. Doch Haffa zog es vor, seinen Anteil durch einen Treuhänder vertreten zu lassen. Vor wenigen Tagen hatte er seinen Posten als Vorstandschef niedergelegt und sich so um eine
Präsenz auf der Hauptversammlung drücken können. Was ihn allerdings nicht abhielt, seine Stimmen in die Waagschale zu werfen.
Das mag für die einen feige sein, für die anderen verständlich angesichts dessen, was Haffa an Wut und Empörung erwartet hätte. Auf jeden Fall aber wirft dieses Verhalten juristische Fragen auf. Denn prinzipiell ist einem Organmitglied laut Aktiengesetz, Paragraph 136, nicht gestattet, "für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird,
ob er zu entlasten [...] ist". Aktionäre haben deshalb nach der Abstimmung Widerspruch zu Protokoll gegeben.
Ob der Erfolg haben wird, ja, ob er überhaupt relevant ist, erscheint mehr als unsicher: Ging es doch nicht um die Entlastung, sondern um ihre Verschiebung.
Und der Antrag wäre auch ohne Haffas Stimmen durchgekommen. - Schwein gehabt!
Juristisch zweifelhaft
Juristisch zweifelhaft ist allerdings auch der Tagesordnungspunkt an sich. Erstens ist die Entlastung beziehungsweise Nicht-Entlastung ein Pflichtpunkt jeder Hauptversammlung. Zweitens heißt es in Paragraph 120 des Aktiengesetzes: "Die Verhandlung über die Entlastung soll mit der Verhandlung über die Verwendung des Bilanzgewinns verbunden werden." Im Fall EM.TV jedoch sind Entlastung und Vorlage des Konzernabschlusses nun faktisch getrennt worden. Mag sein, dass eine spitzfindige Auslegung des Paragraphen darin keinen Widerspruch sieht - dem Geist des Gesetzes entspricht das Vorgefallene jedoch kaum.
Nun wird also bei der Hauptversammlung im kommenden Jahr über die Entlastung entschieden. Vielleicht geht es EM.TV bis dahin wieder besser, und die Aktionäre sind gnädig. Vielleicht hat Herr Haffa auch ein kleines, geheimes Abkommen mit Herrn Klatten in Sachen Entlastung geschlossen. Der folgt ihm schließlich nicht nur auf dem Chefsessel nach, sondern hat ihm auch 25,1 Prozent der EM.TV-Aktien abgekauft. Er darf Haffa also entlasten. - Wie auch immer, auf jeden Fall werden dann viele Börsentage vorüber sein, und die Zeit wird die Wogen geglättet haben. - Schwein gehabt!
Haffa kann aufatmen: Schwein gehabt! Die Hauptversammlung von EM.TV hat gesprochen; die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist aufs nächste Jahr vertagt. Rund 94 Prozent der abgegebenen Stimmen waren dafür. Damit bleibt das Ansehen des Ex-Chefs und das von EM.TV gewahrt - zumindest offiziell. Bis auf weiteres.
Wie es scheint, hat es sogar ohne Haffas Zutun geklappt. Das offizielle Abstimmungsergebnis sieht laut EM.TV so aus: 66.934.569 Stimmen für die Verschiebung, 1.795.100 Stimmen dagegen und 2.308.952 Enthaltungen. Der Anteil, den Thomas Haffa hält, beträgt 61.753.100 Aktien. Rechnet man ihn ab, bleiben immer noch 5.181.469 Ja-Stimmen. Eine eindeutige Mehrheit.
Ob die allerdings so koscher ist, wie es scheint, bleibt dahin gestellt.
Beispielsweise ist unklar, ob Haffa-Bruder Florian noch EM.TV-Anteile hält, wie viele es sind und ob er hat mitstimmen lassen. In Presseberichten ist von 2,5 Millionen Aktien die Rede, die noch ihm gehören. Weitere 204.000 Stücke sind im Besitz der zurück getretenen Aufsichtsräte Mathias Schwarz und Axel Kollar.
Möglich ist auch, dass Haffa oder ihm gewogene Helfer im Vorfeld der Aktionärsversammlung noch Anteile zugekauft haben, um die umstrittene´Abstimmung für sich zu entscheiden. Doch das sind Spekulationen. Das Ergebnis steht. Alle übrigen Anträge auf Nicht-Entlastung oder Einzelentlastung sind entfallen. - Schwein gehabt!
Makel bleibt
Der Makel aber bleibt: Thomas Haffa, um dessen Entlastung es
hauptsächlich ging, hat mitgestimmt. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von EM.TV, Hauptverantwortlicher für die folgenschweren Krise und den exorbitanten Kurseinbruch - er hielt die alles überragende Mehrheit auf der Versammlung.
Viele Aktionäre hätten sich von ihm so viel Format gewünscht, wenigstens persönlich zu erscheinen. Rede und Antwort sollte er stehen. Doch Haffa zog es vor, seinen Anteil durch einen Treuhänder vertreten zu lassen. Vor wenigen Tagen hatte er seinen Posten als Vorstandschef niedergelegt und sich so um eine
Präsenz auf der Hauptversammlung drücken können. Was ihn allerdings nicht abhielt, seine Stimmen in die Waagschale zu werfen.
Das mag für die einen feige sein, für die anderen verständlich angesichts dessen, was Haffa an Wut und Empörung erwartet hätte. Auf jeden Fall aber wirft dieses Verhalten juristische Fragen auf. Denn prinzipiell ist einem Organmitglied laut Aktiengesetz, Paragraph 136, nicht gestattet, "für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird,
ob er zu entlasten [...] ist". Aktionäre haben deshalb nach der Abstimmung Widerspruch zu Protokoll gegeben.
Ob der Erfolg haben wird, ja, ob er überhaupt relevant ist, erscheint mehr als unsicher: Ging es doch nicht um die Entlastung, sondern um ihre Verschiebung.
Und der Antrag wäre auch ohne Haffas Stimmen durchgekommen. - Schwein gehabt!
Juristisch zweifelhaft
Juristisch zweifelhaft ist allerdings auch der Tagesordnungspunkt an sich. Erstens ist die Entlastung beziehungsweise Nicht-Entlastung ein Pflichtpunkt jeder Hauptversammlung. Zweitens heißt es in Paragraph 120 des Aktiengesetzes: "Die Verhandlung über die Entlastung soll mit der Verhandlung über die Verwendung des Bilanzgewinns verbunden werden." Im Fall EM.TV jedoch sind Entlastung und Vorlage des Konzernabschlusses nun faktisch getrennt worden. Mag sein, dass eine spitzfindige Auslegung des Paragraphen darin keinen Widerspruch sieht - dem Geist des Gesetzes entspricht das Vorgefallene jedoch kaum.
Nun wird also bei der Hauptversammlung im kommenden Jahr über die Entlastung entschieden. Vielleicht geht es EM.TV bis dahin wieder besser, und die Aktionäre sind gnädig. Vielleicht hat Herr Haffa auch ein kleines, geheimes Abkommen mit Herrn Klatten in Sachen Entlastung geschlossen. Der folgt ihm schließlich nicht nur auf dem Chefsessel nach, sondern hat ihm auch 25,1 Prozent der EM.TV-Aktien abgekauft. Er darf Haffa also entlasten. - Wie auch immer, auf jeden Fall werden dann viele Börsentage vorüber sein, und die Zeit wird die Wogen geglättet haben. - Schwein gehabt!