hier nochmal ein kleines Beispiel, dass dir verdeutlichen soll, wie gefährlich nah ans Gefängnis Dich deine Auslegung von Meinunfsfreiehit bringt. Meinungsfreiheit endet dort, wo es egegen ein Gesetz versösst:
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Hartes Urteil gegen Börsenbetrüger
Von Joachim Jahn
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17. April 2009 Das Landgericht Hamburg hat den Börsenbetrüger Rüdiger Beuttenmüller zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Geschäftsmann hatte Millionen von Billigaktien ("Penny-Stocks") gekauft, danach deren Kurse durch Falschinformationen in die Höhe getrieben - und dann die Anteile schnell verkauft, bevor deren Preis wieder abstürzte. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entfallen drei Jahre und neun Monate der Gesamtstrafe auf den Tatbestand der Marktmanipulation. Das sei die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht bislang jemals wegen dieses Delikts verhängt habe, heißt es bei der Bafin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, wie die Hamburger Justizbehörde dieser Zeitung bestätigte.
Am Flughafen verhaftet
Die Finanzaufseher hatten Beuttenmüller vor drei Jahren angezeigt, weil ihnen bei ihrer regelmäßigen Beobachtung die ungewöhnlichen Kursentwicklungen auffielen. Daraufhin spürte die Bafin einzelnen Wertpapiertransaktionen nach, die dahintersteckten. Der Investor hatte sich mit Anteilen von Pleiteunternehmen wie der Gontard & Metallbank, der Bremer Vulkan AG und der Schichau Seebeckwerft eingedeckt. Anschließend streute er Gerüchte über deren angebliche Sanierung und verbreitete entsprechende Ad-hoc-Meldungen. Bei einem Rückflug aus der Schweiz wurde er schließlich verhaftet.
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Beuttenmüller war auch zuvor in Finanzkreisen kein unbeschriebenes Blatt. Beim Kamerahersteller Leica sowie beim Börsenmantel der IG Farben war er bereits in Erscheinung getreten. Zudem geriet er ins Zwielicht, als das ihm nahestehende Unternehmen Center-Treuhand, das im Frankfurter Freiverkehr notiert war, eine "Übernahme" des französischen Freizeitparks Euro-Disney ankündigte (F.A.Z. vom 9. Dezember 2006). Bereits drei Jahre zuvor war er wegen Bilanzfälschung zu einer Haftstrafe verurteilt worden; damals war er Vorstandsvorsitzender einer eigenen Vermögensverwaltungsfirma.
Ganze Kriminalitäts-Branche
Gewerbsmäßiger Betrug mit Penny-Stocks ist auch sonst ein geläufiges Geschäftsmodell von Kriminellen: Erst im vergangenen Dezember fahndeten Strafverfolger aus Deutschland, Amerika und der Schweiz in einer konzertierten Aktion nach einem international organisierten Täterring (F.A.Z. vom 19. Dezember). Dabei ging es vor allem um wertlose Aktien aus "Trend- und Modebranchen", etwa dem Telekommunikations- und dem Rohstoffsektor. Die Ermittlungen der Lübecker Staatsanwaltschaft, die dabei federführend war, dauern noch an.
Text: F.A.Z.