Ad hoc: Intertainment AG: Schiedsspruch im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank gefällt
09:05 09.11.11
Ad-hoc-Mitteilung nach 15 WpHG
Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Intertainment AG: Schiedsspruch im Schiedsgerichtsverfahren gegen die
Comerica Bank gefällt
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München, 9. November 2011 - Im Schiedsgerichtsverfahren zwischen der
INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank haben die Schiedsrichter
den Schiedsspruch gefällt. Nach dessen erster Prüfung ist festzustellen,
dass das Schiedsgerichtverfahren zugunsten der Comerica Bank entschieden
wurde und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre vorgetragenen Ansprüche
gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte. Die Comerica Bank hat
zudem das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten
durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Diese belaufen sich insgesamt auf
ca. 9 Mio. US-Dollar. Intertainment wird in den kommenden Tagen den
Schiedsspruch und dessen Begründung im Detail auswerten. Das
Schiedsgerichtsverfahren fand in Los Angeles statt. Der Schiedsspruch muss
in einem nächsten Schritt von einem ordentlichen Gericht in den USA
bestätigt werden.
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