Grundsicherung für Ältere und Behinderte kommt ab 1. Januar. Kinder müssen dann nicht mehr für ihre Eltern zahlen
Alte Menschen, die keine oder nur eine sehr niedrige Rente bekommen, können sich freuen: Ab 1. Januar 2003 bekommen sie eine Grundsicherung in Höhe des Existenzminimums, ohne dass die Kinder für ihre Eltern mit aufkommen müssen. Dann tritt das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG) in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung der "verschämten Armut". Über 65-Jährige bekommen dadurch ein Recht auf ein Existenzminimum, ohne dass ihre Kinder belangt werden. Auch Behinderte über 18 Jahren haben einen Anspruch, ohne dass die Eltern belastet werden. "Wir begrüßen das Gesetz als einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut", sagte gestern Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger.
Die Höhe der Grundsicherung entspricht etwa der Sozialhilfe. Die Empfänger bekommen die Kosten für Miete und Heizung erstattet und einen monatlichen Regelsatz, der gegenwärtig zwischen 280 und 290 Euro liegt. Auf diesen Regelsatz werden noch mal 15 Prozent draufgeschlagen. Die Eltern oder Kinder der Empfänger werden nicht belangt, sofern deren Einkommen nicht höher liegt als 100.000 Euro im Jahr.
Auf die Grundsicherung werden allerdings Renten, Vermögenseinkünfte und Besitz angerechnet. Dabei wird auch Immobilienbesitz oder ein teures Auto in die Berechnung mit einbezogen. Alleinstehende dürfen nur einen Geldbetrag in Höhe von 2.301 Euro behalten.
Das Einkommen von Ehegatten oder Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften wird in die Bedarfsermittlung mit einbezogen, und das ist auch der Grund, warum die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass nur etwa bis zu 650.000 KleinstrentnerInnen Anspruch auf die Grundsicherung haben. Derzeit beziehen etwa 250.000 Ruheständler mit Kleinstrenten ergänzende Sozialhilfe. Hinzukommen noch tausende von Empfängern und Behinderte ohne jeden Rentenanspruch.
Die Kommunen als Träger erhalten vom Bund jährlich 409 Millionen Euro für die Grundsicherung. Anträge werden entweder bei den Kommunen oder den Rentenversicherungsträgern gestellt. Die Rentenversicherungsanstalten haben 6,5 Millionen RentnerInnen, deren Ruhestandsgeld 844 Euro monatlich nicht übersteigt, brieflich über das neue Gesetz informiert.