Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe:
Es wurde angekündigt,dass die Kommission eine „Strategie für umweltverträgliche, alternative Kraftstoffe,einschließlich der zugehörigen Infrastruktur“ entwickeln und Leitlinien und Standards für die Betankungsinfrastruktur bereitstellen wird....
(13) Elektrofahrzeuge könnten durch das Aufladen von Batterien aus dem Stromnetz zu
Zeiten niedriger allgemeiner Elektrizitätsnachfrage und das Einspeisen von Strom zu
Zeiten hoher allgemeiner Elektrizitätsnachfrage zur Stabilität des
Elektrizitätssystems beitragen. Daher sollten Ladestationen über intelligente
Verbrauchserfassungssysteme verfügen und der Preis für Strom an einer Ladestation
sollte marktgestützt sein, so dass ein flexibler Verbrauch - und die Speicherung - von
Strom durch dynamische Preisbildung gefördert werden.
siehe Annex III
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Niederleistungs-Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen
der Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012
auszurüsten.
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der
Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012 auszurüsten.
Gleichstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der
Interoperabilität mit Kupplungen des Typs „Combo 2“ nach der einschlägigen EN-Norm
auszurüsten, die bis 2014 verabschiedet werden soll.
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
Die landseitige Stromversorgung für Schiffe einschließlich der Auslegung, Installation und
Tests der Systeme muss der einschlägigen EN-Norm entsprechen, die bis 2014 verabschiedet
werden soll; bis zur Veröffentlichung dieser Norm sind die technischen Spezifikationen der
Norm IEC/ISO/IEEE 80005-1 einzuhalten.
über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe:
Es wurde angekündigt,dass die Kommission eine „Strategie für umweltverträgliche, alternative Kraftstoffe,einschließlich der zugehörigen Infrastruktur“ entwickeln und Leitlinien und Standards für die Betankungsinfrastruktur bereitstellen wird....
(13) Elektrofahrzeuge könnten durch das Aufladen von Batterien aus dem Stromnetz zu
Zeiten niedriger allgemeiner Elektrizitätsnachfrage und das Einspeisen von Strom zu
Zeiten hoher allgemeiner Elektrizitätsnachfrage zur Stabilität des
Elektrizitätssystems beitragen. Daher sollten Ladestationen über intelligente
Verbrauchserfassungssysteme verfügen und der Preis für Strom an einer Ladestation
sollte marktgestützt sein, so dass ein flexibler Verbrauch - und die Speicherung - von
Strom durch dynamische Preisbildung gefördert werden.
siehe Annex III
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Niederleistungs-Langsamladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen
der Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012
auszurüsten.
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der
Interoperabilität mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2:2012 auszurüsten.
Gleichstrom-Hochleistungs-Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der
Interoperabilität mit Kupplungen des Typs „Combo 2“ nach der einschlägigen EN-Norm
auszurüsten, die bis 2014 verabschiedet werden soll.
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
Die landseitige Stromversorgung für Schiffe einschließlich der Auslegung, Installation und
Tests der Systeme muss der einschlägigen EN-Norm entsprechen, die bis 2014 verabschiedet
werden soll; bis zur Veröffentlichung dieser Norm sind die technischen Spezifikationen der
Norm IEC/ISO/IEEE 80005-1 einzuhalten.