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#1


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#2

irgendwassti.:

Lüge #2 - Teil 1

 
09.08.08 10:18

Nach der unnotwendigen übereilten Einigung mit den Berufsklägern hat 3U das mittels ADHOC der Öffentlichkeit mitgeteilt.

In dieser ADHOC war auch folgende Ankündigung enthalten:

Die Gesellschaft wird die vollständigen Vergleichstexte unverzüglich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 und 3 AktG veröffentlichen.

Noch im Dezember 2007 wurde dieser Vergleichstext veröffentlicht. Laut diesem Vergleichstext belaufen sich die Kosten für den Vergleich auf 750 k und nicht wie bei  der HV behauptet auf 100 k.

Wenn jetzt also behauptet wird, die Kosten für den Vergleich wären 100 k, dann hat 3U entweder im Dezember 2007 einen gefälschten Vergleichstext veröffentlicht, oder auf der HV wurde gelogen.

irgendwassti.:

Lüge #2 - Teil 2

 
09.08.08 10:21

Für alle, die den komplette Vergleichstext lesen möchten, wegen der Länge, hier in enem eigenen Beitrag.

Der folgende Text wurde von 3U im Dezember 2007 veröffentlicht:

3U HOLDING AG
Neue Kasseler Straße 62 F, 35039 Marburg
- WKN 516 790 -
- ISIN DE0005167902 -
Bekanntmachung gemäß §§ 248a i.V.m. 149 Abs. 2 AktG
- Mitteilung über Verfahrensbeendigung -


Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir den Abschluss des nachfolgend im Wortlaut vollständig wiedergegebenen Prozessvergleichs in den Verfahren OLG Frankfurt am Main, Az. 5 U 161/07, und OLG Frankfurt am Main, Az. 5 W 30/07, bekannt:

In dem Rechtsstreit Az.: 5 U 161/07 OLG Ffm
1.

EXchange Investors B.V.,

(Klägerin zu 1.)


Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Dortmund


2.

Pomoschnik Rabotajet GmbH,

(Klägerin zu 2.)


Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Ole-Hagen Zachriat, Berlin


3.

Herrn Peter Eck,

(Kläger zu 3.)


Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener, Dortmund


4.

Frau Stephanie Weber,

(Klägerin zu 4.)


Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Toni Riedel, Düsseldorf


5.

Ulpian GmbH,

(Klägerin zu 6.)


Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Frank Marzillier, München

- sämtliche Kläger zusammen nachfolgend die Kläger -


g e g e n


3U HOLDING AG (vormals 3U TELECOM AG), Neue Kasseler Straße 62 F, 35039 Marburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Michael Schmidt, Roland Thieme und Oliver Zimmermann, sowie den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden, Herrn Ralf Thoenes, Düsseldorf

(Beklagte)

Prozessbevollmächtigte: KMO Kestler Mielert Otto, Wiesenau 36, 60323 Frankfurt am Main


wegen aktienrechtlicher Beschlussfassung

sowie in dem Freigabeverfahren Az.: 5 W 30/07 OLG Ffm.

schließen die Parteien den nachfolgenden
PROZESSVERGLEICH:
Präambel

Die außerordentliche Hauptversammlung der Beklagten hat am 15. Januar 2007 bei TOP 1 die Ausgliederung des Geschäftsbetriebs Telefoniedienstleistungen auf eine neu zu gründende Gesellschaft, die zukünftige 3U TELECOM GmbH („3U GmbH“), beschlossen, sog. Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG. Unter TOP 2 der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 15. Januar 2007 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der 3U TELECOM GmbH zugestimmt. Die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 28.8.2007 aufgehoben.

Gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15. Januar 2007, insbesondere gegen den Zustimmungsbeschluss zu dem Ausgliederungsplan und den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Frankfurt am Main erhoben (Az.: 3-05 O 36/07, Az.: 3-05 O 37/07, Az.: 3-05 O 38/07, Az.: 3-05 O 40/07, Az.: 3-05 O 41/07, Az.: 3-05 O 42/07). Sämtliche Klagen sind durch das Landgericht Frankfurt am Main zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 36/07 verbunden worden (sämtliche Klagen nachfolgend zusammen der Rechtsstreit).

Die Beklagte betreibt hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 ein Freigabe- und Unbedenklichkeitsverfahren nach § 246a AktG bzw. § 16 Abs. 3 UmwG (LG Frankfurt am Main, Az: 3-5 O 196/07, nachfolgend Freigabeverfahren).

Zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits und unter Berücksichtigung der mit jedem Rechtsstreit für die Beteiligten verbundenen Unwägbarkeiten halten die Parteien eine vergleichsweise Einigung für sinnvoll.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Kläger und die Beklagte (gemeinsam die Parteien) – ohne Aufgabe ihrer unterschiedlichen Rechtsauffassungen – was folgt:
I.
Kosten des Rechtsstreits
1.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten und die Kosten der Rechtsanwälte der Kläger in dem Rechtsstreit nach Maßgabe dieses Abschnitts.
2.

Außerdem trägt die Beklagte die Gerichtskosten und die Kosten der Rechtsanwälte der Kläger in dem von der Beklagten angestrengten Freigabeverfahren nach Maßgabe dieses Abschnitts.
3.

Die Kosten der Rechtsanwälte der Kläger werden zehn Bankarbeitstage nach Eintragung der Ausgliederung und des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister der 3U TELECOM GmbH zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Zugang einer Kostenrechnung des jeweiligen Klägers sowie einer Erklärung des jeweiligen Klägers, ob er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.
4.

Der für die Erstattung der Rechtsanwaltskosten maßgebliche Streitwert wird für den Rechtsstreit und für das Freigabeverfahren für alle Antragsgegner verbindlich auf € 50.000,00 je angefochtenem Tagesordnungspunkt (nachfolgend „Streitwert“ genannt) festgelegt. Der für die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für den Rechtsstreit maßgebliche Vergleichsmehrwert wird für alle Kläger für den Rechtsstreit und das Freigabeverfahren jeweils verbindlich auf € 750.000,00 (nachfolgend „Vergleichsmehrwert“ genannt) festgelegt.
5.

Für den Rechtsstreit sind den Klägern die aus den folgenden Gebührentatbeständen resultierenden Rechtsanwaltskosten zu erstatten:


1,3 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG aus dem Streitwert, 1,2 Terminsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG aus dem Streitwert, 1,6 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.Vm. Nr. 3200 VV RVG aus dem Streitwert, 1,3 Einigungsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1004 VV RVG aus dem Vergleichsmehrwert, zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale und tatsächlich entstandener gesetzlicher Auslagen/Reisekosten, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.

Für das Freigabeverfahren sind den Klägern die aus den folgenden Gebührentatbeständen resultierenden Rechtsanwaltskosten zu erstatten:


0,75 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3325 VV RVG aus dem Streitwert,
0,5 Terminsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3332 VV RVG aus dem Streitwert,
0,5 Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3500 VV RVG aus dem Streitwert, 1,0 Einigungsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG aus dem Vergleichsmehrwert, zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale und tatsächlich entstandener gesetzlicher Auslagen/Reisekosten, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
7.

Auf die vorstehend aufgeführten Kosten entfallende Mehrwertsteuer übernimmt die Beklagte nur insoweit, als ein Kläger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Parteien sind sich außerdem darüber einig, dass die Kostenerstattung je Kläger maximal nur jeweils einmal erfolgen wird.
8.

Mit der Erstattung der Rechtsanwaltskosten gemäß diesem Abschnitt I. sind alle Ansprüche der Kläger auf Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten abgegolten. Die Parteien verpflichten sich, vorbehaltlich der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten aus den vorstehenden Abs. 6 und 7, mit Wirkung sowohl für den Rechtsstreit als auch das Freigabeverfahren, keine Kostenanträge zu stellen, und verzichten mit Wirkung für den Rechtsstreit und das Freigabeverfahren auf die Durchführung eines Kostenfestsetzungsverfahrens.
9.

Etwaige Erstattungen gerichtlicher Kosten, die die Kläger nach Abschluss dieses Vergleichs erhalten, sind unverzüglich an die Beklagte herauszugeben. Die Beklagte stellt die Kläger von der Zahlung etwaiger noch anfallender Gerichtskosten hiermit ausdrücklich frei. Die Beklagte trägt die ihr entstehenden außergerichtlichen Kosten selbst.
10.

Nebenintervenienten auf Seiten der Kläger nehmen an diesem Vergleich nicht teil und haben aus diesem Vergleich keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Vergleich auch keine Grundlage für eine Kostenerstattung an die Nebenintervenienten darstellen soll.
II.
Beendigung des Rechtsstreits und des Freigabeverfahrens
1.

Die Parteien erklären hiermit unwiderruflich den Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt. Die Kläger nehmen darüber hinaus hiermit ihre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen mit den Aktenzeichen 3-05 36/07 in Ansehung dieses Prozessvergleichs zurück.
2.

Die Kläger erkennen die Anträge der Beklagten in dem Freigabeverfahren mit dem Aktenzeichen 3-5 O 196/07 an. Die Kläger verzichten über die Kostenerstattung gemäß Abschnitt I. hinaus vorsorglich auf etwaige Schadensersatzansprüche.
3.

Die Kläger verpflichten sich, keine sonstigen rechtlichen Schritte gegen die Beklagte, die 3U TELECOM GmbH und deren jeweilige Organe oder sonstige Personen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Tagesordnung und den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 15. Januar 2007 sowie der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2007, insbesondere dem Zustimmungsbeschluss zu dem Ausgliederungsplan und dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der 3U TELECOM GmbH, einzuleiten. Außerdem verpflichten sich die Kläger, keine Ansprüche gegen die Beklagte, die 3U TELECOM GmbH oder die Mitglieder ihrer Organe aus und im Zusammenhang mit den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 15. Januar 2007 sowie der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2007 und den diesen zugrunde liegenden Sachverhalten geltend zu machen. Sie werden darauf hinwirken, dass auch mit ihnen verbundene oder ihnen nahestehende juristische oder natürliche Personen keinerlei derartige rechtliche Schritte einleiten.
4.

Die Kläger verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 15. Januar 2007 sowie der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2007 und stimmen der Eintragung der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs der Beklagten auf die 3U TELECOM GmbH sowie dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten alle übrigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung der Ausgliederung und des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen stehen.
5.

Mit Erfüllung der in diesem Vergleich genannten Ansprüche sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien dieses Vergleichs aus dem Rechtsstreit und dem Freigabeverfahren erledigt.
III.
Ergänzender Bericht

Hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1. verpflichtet sich die Beklagte, den in Anlage 1 zu diesem Vergleich beigefügten ergänzenden Ausgliederungsbericht zu erstatten und auf ihrer Homepage für einen Monat zum Download bereit zu halten.
IV.
Verschiedenes
1.

Die Parteien versichern, dass sie im Zusammenhang mit dem Vergleich Aktionären der Beklagten oder Dritten keinen Sondervorteil gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
2.

Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist, und zwar soweit gesetzlich zulässig ausschließlich, Frankfurt am Main.
3.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform, sofern keine strengere Form erforderlich ist. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Vergleichs entsprechend.
4.

Gemäß § 248a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG wird dieser Vergleich nebst vollständigem Rubrum, jedoch ohne Anschriften der Kläger, im elektronischen Bundesanzeiger im Volltext veröffentlicht.
5.

Die Parteien erklären in diesem Zusammenhang übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut veröffentlichten Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen oder Nebenabreden getroffen worden sind. Die Leistungen der Beklagten sind in diesem Vergleich vollständig beschrieben. Etwaige noch erforderliche Bekanntmachungen im Hinblick auf die technische Abwicklung dieses Vergleichs obliegen der Beklagten; hierzu hat es keine Vereinbarung oder Abrede gegeben. Der Beklagten zuzurechnende Leistungen Dritter, nicht vergleichsbeteiligter Personen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung hat es nicht gegeben.
6.

Die Beklagte erklärt und steht dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vollständig im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ist und auch vollständig bekannt gemacht wird. Die Beklagte erklärt im Hinblick auf § 814 BGB, dass ihr Leistungen, die über diesen Vergleich hinausgehen und die nach § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären, nicht bekannt sind.
* * *



Marburg, im Dezember 2007

3U HOLDING AG

- Der Vorstand -

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#5

irgendwassti.:

Auch das ..

 
09.08.08 12:06

aus der Rede des Herrn Zimmermann, klingt ausgesprochen merkwürdig.

wo liegt der Unterschied zwischen Berücksichtigung der ausgesetzten Abschreibungen und die ausgesetzten Abschreibungen in die Betrachtung einzubeziehen ?? Wie man wieder erkennt, wird die LN-Verkaufsfarce in erster Linie dazu benützt um eine Ergebnisverschlechterung bei LN zu verschleiern.

Unter Berücksichtigung der ausgesetzten Abschreibungen hat sich das Ergebnis

deutlich von minus 2,8 Mio. Euro auf plus 0,9 Mio. Euro verbessert.

Zieht man die ausgesetzten Abschreibungen mit in die Betrachtung ein, ist das

Ergebnis leicht um 0,6 Mio. EUR zurückgegangen.

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#7

irgendwassti.:

wenn man sich die Vergangenheit des ..

 
12.08.08 08:40

EX-AR-Vorsitzenden Kestler vor Augwen hält, kann es einem nur die Haare aufstellen.

http://www.zeit.de/1995/31/Kredit_ohne_Wiederkehr

Hieer ein kleienr Auszug:

Die Firma war flugs im Oktober 1990 gegründet und von einem Notar namens Hubertus Kestler aus Frankfurt am Main beurkundet worden. Hubertus Kestler und sein Partner Gerald Brandt machen auch ehemalige Mandanten und Geschäftsfreunde auf die schier unbegrenzten Kreditmöglichkeiten in Halle aufmerksam. Sogar ein Rechtsanwalt aus der eigenen Kanzlei erhält 17 Millionen Mark für eine Kunststoffirma

 

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#9

irgendwassti.:

Die Geschichte mit dem faulen Apfel ..Teil 1

 
12.08.08 23:02

.. ist mit all seinen Facetten zu umfangreich, um in einem Beitrag erzählt werden zu können.

Zur Einstimmung mal ein kurzer Überblick.

Gegen Ende des Jahres 2007 hat 3U gemeldet, dass in der Person eines Oliver Apfel einer neuer Vorstand für Vertrieb und Marketing bei LN eingestellt wurde.

Diese Geschichte ist jetzt in mehrfacher Hinsicht recht merkwürdig.

1.) ist sie ein Signal dafür, dass es überhaupt NIE ernsthafte Verhandlungen mit irgendwelchen POTENTEN Interessenten über einen LN-Verkauf gegeben haben dürfte.

Wurde doch genau zu dem Zeitpunkt, als seitens 3U behauptet wurde, es gäbe mehrere POTENTE Interessenten für LN, eine gravierende Änderung im Management durchgeführt.

Kein wirklich ernsthafter Interessent würde sich einen derartigen Vorgang gefallen lassen. Unter derartigen Voraussetzungen wäre eine fundamentale DD kaum möglich, wenn sozusagen praktisch, kurz nachdem bzw. während man sich eine Firma angeschaut hat, das verantwortliche Management ausgetauscht wird. Da müßte man ja praktisch mit er DD wieder neu beginnen, bzw. müßte man ja mit diesem neuen Management eine Altlast übernehmen, ohne, dass man mitentscheiden hätte dürfen.

Eine solche Änderung auf Managementebene kann man also nur durchführen, wenn es gar keine Verhandlungen gibt, oder wenn man den POTENTEN Partner jede weitere Verhandlungslust nachhaltig abgewöhnen möchte.

Allein aus diesem Gesichtspunkt, kann man schließen, dass die ganze LN-Verkaufsgeschichte nichts anderes als eine massive Aktionärsverarsche, eine beispiellose Farce, war und ist. 

2.) Kann man auf der Lambdanet-HP den Lebenslauf des famosen Herrn Oliver Apfel nachlesen. Dieser Lebenslauf hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Wird da doch behauptet, dass der famose Herr Apfel für eine Firma gearbeitet hätte, die es in der dort angeführten Form nie gegeben hat.

Laut LL hat Herr Apfel für eine Informatek AG, Augsburg als Geschäftsführer gearbeitet. Nur scheint es diese Firma Informatek AG, Augsburg NIE gegeben zu haben. Dafür gab und gibt es eine Firma Informatec AG, Augsburg, die in eine Reihe von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit massivem Aktienbetrug verwickelt war.

Nachdem belegbar ist, dass sowhl 3U als auch LN mehrmals darauf hingewiesen wurden, dass die Angeban im LL des famosen Herrn Apfel falsch sind, wurden die falschen Angaben NIE geändert.

Der Verdacht, dass hier versucht wird, durch kleinere Abweichungen im Firmennamen zu verhindern, dass der famose Herr Oliver Apfel im Zusammenhang mit dem größten Aktienbetrug des Neuen Markt neben Met@box gebracht werden kann, drängt sich hier zwangsläufig auf.

 

irgendwassti.:

Die Geschichte mit dem faulen Apfel ..Teil 2

 
12.08.08 23:12

Wer sich selbst ein wenig über die Firma INFORMATEC schlau machen möchte, sie ist börsennotiert und firmiert unter WKN 622200.

Hier noch zu den Widersprüchen zwischen dem veröffentlichen Lebenslauf von Herrn Apfel auf der LN-HP und dem was sich als tatsächlich wahr ermitteln lässt.

Das steht bei LN:

Seinen beruflichen Werdegang hat Oliver Apfel mit einem Studium der Rechtswissenschaften begonnen. 1985 startete er seine berufliche Karriere bei der Nixdorf Computer AG als Vertriebsbeauftragter. Danach arbeitete Apfel 10 Jahre bei der SAP AG und berichtete direkt an den Gründer und Vorstandsvorsitzenden. Von hieraus wechselte er als Geschäftsführer zur Informatek AG, Augsburg. Dort zeichnete er verantwortlich als Geschäftsführer für den Bereich Consulting in Deutschland und Österreich

 Und das kann man im Netz über den famosen Herrn Oliver Apfel lesen.

Infomatec stellt operative Führung vor

Augsburger Softwarekonzern stattet neustrukturierte Geschäftsbereiche mit erfahrener Führungsriege aus

Augsburg, 12. April 2000 Die Infomatec Integrated Information Systems AG, Augsburg, hat im Zuge der kürzlich vollzogenen Neustrukturierung ihrer Geschäftsbereiche die operative Führungsmannschaft neu installiert. Diese setzt sich sowohl aus erfahrenen Mitarbeitern des Konzerns selbst als auch aus ehemals leitenden Führungskräften aus der IT-Branche zusammen. Mit dieser Maßnahme setzt der Infomatec-Konzern seine eingeschlagene Strategie konsequent fort, alle seine Geschäftsbereiche zu schlagkräftigen, flexiblen und konsequent auf alle Dimensionen des Internets ausgerichtete Einheiten auszubauen.

......................


Geschäftsführung Geschäftsbereich Infomatec Application Service Providing (ASP):

Oliver Apfel (43),
vorher: Vertrieb Nixdorf,
Key Account Manager Hewlett Packard
Leiter Alliance Management SAP

irgendwassti.:

Die Geschichte mit dem faulen Apfel ..Teil 3

 
12.08.08 23:25

Jetzt könnte man natürlich meinen, dass ein solcher kleiner Unterschied von Informatek und Informatec ja nur ein verzeihbarer, ja vielleicht sogar vernachlässigbarer, Schreibfehler sei.

Hier wird es aber aus zwei Gründen mehr als bedenklich.

1.) wurden 3U und LN mehrmals auf den Fehler aufmerksam gemacht und waren trotzdem seit über 8 Monaten nicht in der Lage oder sollte man besser sagen, waren nicht bereit, das zu korrigieren.

2. ) wenn man sich die Geschichte der Informatec AG, Augsburg nämlich genauer anschaut, dann wird es durchaus verständlich, dass LN verhindern möchte, dass der genaue Background des famosen Herrn Apfel bekannt wird. Nur muss sich LN und der famose Herr Apfel, gerade durch diese Vertuschungsaktion, die Frage gefallen lassen, wieweit Herr Apfel in die ganze Informatec-Betrugsgeschichte auch persönlich verwickelt war ? Was hat er zu verbergen, dass versucht wird seine Verbindung zur Informatec AG zu verschleiern ?

Hier zur Illustration ein Artikel aus der Süddeutschen Zeitung über die Informatec aus dem Jahre 2004. Jedenfalls erinnern einige im Artikel angeführte Vorgänge recht deutlich an Vorgänge, die man in den letzten Jahren bei 3U und dessen Vorstand beobachten konnte. Könnte es also sein, dass der 3U Vorstand vorallem an der Expertise von Herrn Oliver Apfel im Zusammenhnag mit den skizzierten Vorgängen interessiert war und weniger an seinem Verkaufsgenie.

Haftstrafe für Infomatec-Gründer.
Süddeutsche Zeitung Wirtschaft Urteil im Betrugsskandal um Augsburger Softwarehersteller Related Topics
Criminality

250 Millionen Schaden für Anleger / "Ad-hoc-Meldungen für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht"
Augsburg - Dreieinhalb Jahre nach dem Betrugsskandal bei der Softwarefirma Infomatec ist Unternehmensgründer Alexander Häfele zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Fall hatte vor vier Jahren großes Aufsehen erregt und mit zum Niedergang des Neuen Marktes beigetragen.
Von Peter Richter
Die Ditte Strafkammer sprach Firmengründer und Ex-Vorstand Alexander Häfele zweier verbotener Insidergeschäfte sowie eines Falles des Kursbetrugs schuldig. Mit der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der drei Jahre beantragt hatte. Häfele bleibt vorerst auf freiem Fuß, da die Strafe gegen Kaution ausgesetzt ist.
Nach einem über neun Monate geführten Prozess sah es Vorsitzender Richter Rainer Brand als erwiesen an, dass der Angeklagte viele Anleger massiv geschädigt und sich illegal Gewinne in Höhe von 15 Millionen Euro verschafft hat. Infomatec-Vorstand Gerhard Harlos, zunächst mit auf der Anklagebank, war Ende November nach 22 von 57 Verhandlungstagen und einem Teilgeständnis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte die beiden angeklagten Fälle des Insiderhandels gestanden, bei denen auch er einen Erlös von rund 15 Millionen Euro erzielte. Häfele, der während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen schwieg, kündigte über seine Anwälte Revision an.
Besonders bitter für Häfele, er steht, wovon auch das Gericht ausgeht, heute mittellos da. Sein Vermögen im In-und Ausland in Höhe von 4,5 Millionen Euro wird eingezogen. Anders als bei Harlos, bei dem neben heute wertlosen Aktien lediglich 380 000 Euro Bargeld und ein gelber Bugatti-Sportwagen beschlagnahmt werden konnten.
Richter Brand erklärte, er und seine Kollegen seien heute noch erstaunt darüber, wie ein so junges Unternehmen wie die Infomatec AG, mit geringem Kapital ausgestattet, 1998 von Analysten mit über 200 Millionen DM bewertet werden konnte. Der Software-Hersteller sei "schneller als der Nemax-Index kometenhaft in die Höhe geschnellt", um dann innerhalb eines halben Jahres ins Bodenlose zu stürzen. Von 29 Euro war die Infomatec-Aktie auf 290 Euro gestiegen, um dann auf vier Cent zu fallen.
Der Schaden, den die Anleger erlitten, wird auf 250 Millionen Euro geschätzt. Richter Brand: "Die Angeklagten haben aus Hoffungen Tatsachen gemacht. " Wobei das Gericht zu erkennen gab, dass es Zweifel an der Seriosität mancher Bewertungen von Wirtschaftsprüfern hegt. Dennoch habe die Kammer nicht den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft ignorieren können. Nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweisen habe sowohl der Vorwurf des Gründungsschwindels und des Kapitalanlagebetrugs sowie drei von vier angeklagten Fällen des Kursbetrugs eingestellt werden müssen. Das Gericht sei, was die nachträgliche juristische Klärung der ersten beiden Anklagepunkte betrifft, " an die Grenzen gestoßen". Zumal viele Zeugen geschwiegen hätten.
Am Ende wurde Häfele wegen jener falschen Ad-hoc-Meldung des Kursbetrugs überführt, in der das Unternehmen im Mai 1999 den Verkauf von 100 000 Internet-Surfstationen an den Mobilfunkbetreiber Mobilcom vermeldet hatte. Es waren in Wahrheit jedoch nur 14 000 Stück gewesen. Der Wert des Auftrags lag statt der verkündeten 55 Millionen DM lediglich bei 7,7 Millionen DM. Zu einem etwas anderen Ergebnis war vor dem Prozess das Oberlandesgericht bei einem Haftprüfungstermin gekommen. Beide Angeklagte hätten jedoch nicht manipulieren wollen, sondern seien überzeugt gewesen, dass ein Geschäft in der gemeldeten Höhe tatsächlich zustande kommt - weshalb sie auch Ware im Wert von 100 Millionen DM eingekauft hatten.
Die Dritte Strafkammer kam zu einer anderen Einschätzung und bezeichnete Geschäfte, die von beiden Angeklagten der Börse gemeldet worden waren, als "Luftnummer und Lumperei." Die Ad-hoc-Meldungen der Infomatec sind, so Richter Brand, zu einem Werbeinstrument für Öffentlichkeitsarbeit missbraucht worden.
(c) 2004 Süddeutsche Zeitung
Süddeutsche Zeitung

 

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#13

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#14

irgendwassti.:

interessant wie jetzt schon versucht wird die Lügen ..

 
16.08.08 08:44

ins Positve zu verbiegen.

Wird jetzt schon argumentiert, dass ja zumindestens bis Ende 2008 nicht mit einer Wiedereingliederung von LN zu rechnen ist und dass damit durch die ausgesetzten Abschreibungen ein viel positiveres Ergebnis für 2008 zu erwarten ist, als es eigentlich den realen Gegebenheiten entsprechen würde.

Wird jetzt also schon begonnen, die Lügen als gegeben hinzunehmen und das Zockpotenzial, das die Bilanzverfälschung durch den HELD-FOR-SALE-Status ermöglicht wird, anzupreisen. Nur inzwischen ist der Markt bei 3U schon dermassen alarmiert, dass auch die Pushaktionen des Lügenvorstandes kaum noch Wirkung entfalten.

Um tatsächlich 3U auf die Sprünge zu helfen, muss der belastete Vorstand weg und das geht nur über Meldungen an die BAFIN und die Staatsanwaltschaft bzw. über Sensibilisierung der Medien für das Thema.

 

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#16

thanksgivin:

nein, eine Absicht

 
19.08.08 14:28
vermute ich hier nicht, das würde ja Intelligenz erfordern...

thg
Hier könnte Ihre Signatur stehen...
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#18

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#19

heissemaus:

irgendwasstimmtimmer

 
24.08.08 11:47
Guten Morgen :

kannst du vielleicht vorstellen das dein dauerndes Genörgel ziemliech aúf die Nerfen geht .

wenn doch alles so schlecht ist ,warum bit du investiert ?

ohne dich angreifen zu wollen ,ich würde vielleicht einmal den Arzt oder das Board wechseln

wünsche allen ein sangenehmes Wochenende ,und steigende Kurse

mfg  
Jacky:

ein ARP ist eine strategische Frage

 
24.08.08 13:42
irgendwas: "Betrachtet man aber den Kursverlauf der letzten Monate, so wäre es möglich gewesen mehrere Millionen Aktien zwischen 0,5 und 0,7 € zu erwerben, d.h. man hätte durch das ARP den massiven Absturz auf 0,5 € abfangen und gleichzeitig durch die letzte Kurserholung einen nicht unbeträchtlichen Gewinn erzielen können."

diese vorgehensweise hätte lediglich zu einem kzfr. buchgewinn geführt. ein ARP ist nicht allein mathematisch zu begründen, sondern muss auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet sein. nur wer die unternehmensstrategie von 3U genau kennst, kann darüber objektiv urteilen, ob ein ARP sinnvoll erscheint.

dein hinweis ist sicherich korrekt, dass man durch rückkäufe buchgewinne einfahren hätte können, doch vielleicht wollte ja das management bewusst einen günstigen kurs herbeiführen (warum wohl?...). musste denn im 1. Hj. aus strategischen gründen noch jemand günstig an bord geholt werden? ;-)

es geht auch einfacher zu erklären: schaut doch einfach den chart seit jahresanfang an. sehr niedrige kursrange von 55-65 cent, dann der finale knick auf 50 cent im juli, kurz vor der rally.
irgendwassti.:

jacky die Startegiefrage (Teil 1)..

 
26.08.08 10:15

stellt sich auch bei deiner Argumentation..

ist sie, wie leider üblich, über weite Strecken komplett inkonsistent.

Wen du einfach einen Satz aus meinen Ausführungen herausschneidest und glaubst darauf einen Argumentation aufbauen zu müssen, dann bringst du deine eigene Argumentation bereits in Misskredit, noch bevor du zu argumentieren begonnen hast.

Abseits deines Zitates habe ich mehrmals den Begriff Mehrwert, Steigerung des Firmenwertes durch das ARP verwendet. Allein das zeigt, dass es mir hier nicht um kurzfristige Zockerei mit eigenen Aktien (was übrigens durch die Rahmenbedingeungen eines ARP sowieso rechtlich bedenklich wäre) durch 3U gegangen ist. Selbstverständlich geht es hier immer nur um jenen Buchgewinn (der sich in der Bilanz auf der Habenseite niederschlagen würde), der durch die Kurssteigerungen ausgewiesen werden könnte.

Die positven Auswirkungen auf die Bilanz wären exakt dieselben, unabhänggig davon ob es sich um Buchgewinne oder um realisierte Gewinne handeln würde.

irgendwassti.:

jacky die Startegiefrage (Teil 1)..

 
26.08.08 10:21

wird bei dir noch merkwürdiger wenn man dann das da liest

diese vorgehensweise hätte lediglich zu einem kzfr. buchgewinn geführt ??

Was willst du uns damit sagen. Willst du damit bestätigen dass du selbst an keinerlei nachhaltige Kursteigerung glaubst ? Oder wie erklärst du dieses KURZFRISTIG in deiner Aussage.

Ich stelle nämlcih die Theorie zur Diskussion, dass gerade durch eine solche vertrauensbidenede Massnahme wie das ARP umzusetzen, nachhaltigere Kursanstiege ausgelöst werden könnten.

Gerade durch ein ARP, anstatt der substanzlosen PRs über irgendwelche Absichten, die dann nie umgesetzt werden, hätte man vom Zockerimage der Aktie, die nur kurzfristige Anstiege zum Wohle einiger weniger Zocker vollführt, wegkommen können. Gerade dadurch könnte man das KZFR durch NACHHALTIG ersetzen.

irgendwassti.:

jacky die Startegiefrage (Teil 3)..

 
26.08.08 10:32

zwischendurch mal für dich zur Erinnerung.

Gerade mit der Begründung, um im Beteilungsgeschäft über eigene Aktien eine zusätzliche Option in der Tasche zu haben, um sich sozusagen diese strategische Möglichkeit zu eröffnen, wurde die HV zweimal ersucht eine ARP zu genehmigen.

Wenn du jetzt die Ansicht vertrittst, dass die strategische Option EIGENE AKTIEN bei Verhandlungen über Beteiligungen im Talon zu haben vom Vorstand als strategisch nicht sinnvoll angesehen wird (obwohl diese eigenen Aktien zu einem doch angeblich konkurrenzlos günstigen Preis weit unter Realwert erworben werden hätten können), dann unterstellst du dem Vorstand genau das, was Thema dieses Threads ist.

Der Vorstand hat die HV, als er sich die Genehmigung geholt hat, mehrmals BELOGEN.

Schließlich war es der Vorstand, und nicht ich, der den Aktionären eingeredet hat, dass ein ARP SINNVOLL ist, sonst hätte er sich dieses ja nicht genehmigen lassen. Außer er wollte einfach eine falsches Zeichen, ein Signal in eine Richtung setzten, um kzfr. Kursteigerungen zum Wohle einiger Zocker, auszulösen.

Im Rückblick ist jedenfalls genau das passiert. Mit seinen Aktionen hat der Vorstand KZFR Gewinnmöglichkeiten für Zocker angeleiert. 

irgendwassti.:

jacky die Startegiefrage (Teil 4)..

 
26.08.08 11:00

spätenstens hier schlägst du deine eigene Argumentation schwer KO.

Sozusagen technisches und physisches KO in der ersten Runde.

Trotzdem VIELEN VIELEN Dank für diese deine Ausführungen.

dein hinweis ist sicherich korrekt, dass man durch rückkäufe buchgewinne einfahren hätte können, doch vielleicht wollte ja das management bewusst einen günstigen kurs herbeiführen (warum wohl?...). musste denn im 1. Hj. aus strategischen gründen noch jemand günstig an bord geholt werden? ;-)

Bin doch ich es der immer wieder darauf hinweist, dass viele Indikatoren den Schluss zulassen, dass der Vorstand nicht an nachhaltigen Kurssteigerung interessiert ist, sondern ganz gezielt einfach eine hohe Volatilität erreichen möchte. Ich bin ganz deiner Meinung, dass der Vorstand bewusst günstige Kurse herbeiführen wollte. Und habe das auch bereits mehrfach geschrieben. Also nochmals vielen Dank für diese deine Ausführungen.

Nur hier anzudeuten, dieses günstige Kursniveau wäre dazu herbeigeführt worden sein um jemanden asu strategischen Gründen günstig an Board zu holen, ist aus mehreren Gründen einfach absurd.

1.) gibt es Meldepflichten. Wenn also tatsächlich jemand eine nennenswerte Beteiligung erworben hätte, hätte das schon lange gemeldet werden müssen.

2.) ist üblicherweise bei einem Erwerb eines größeren Aktienpaketes ein Aufschlag und nicht ein Abschlag zu bezahlen. Hier sozusagen jemanden ein Paket zuzuschieben und dafür den Kurs künstlich zu drücken, wäre Betrug an den Aktionären und würde spätenstens, wenn durch die Überschreitung einer meldepflichtigen Grenze, das ganze veröffentlicht werden müßte, würde der Vorstand in gröbere Kalamitäten kommen.

Tatsächlich profitieren von diesen volatilen Kursen nur einige Tradergruppen, denen immer wieder neue ATL-Kurse zum Einkauf geboten werden.

Und daher nochmals meinen Dank auch für diese deine Aufklärung:

es geht auch einfacher zu erklären: schaut doch einfach den chart seit jahresanfang an. sehr niedrige kursrange von 55-65 cent, dann der finale knick auf 50 cent im juli, kurz vor der rally. 

Skizzierst du doch eindrucksvoll, was sich kursseitig abgespielt hat. Du vergisst nur zu erwähnen, dass die RALLY vom Vorstand gezielt kurz vor der HV herbeigeführt wurde und keinerlei fundamentale Gründe dafür ausschalggebend waren. Dass diese RALLY durch den Verkauf von Unmengen an Aktien, die bereits bei einigen Tradern bereitlagen, innerhalb weniger Stunden abgewürgt worden ist. Dass also genau das passiert ist, was ich hier immer behaupte.  Nachdem es günstige EK-Kurse mit neuen ATLs gegeben hat, hat der Vorstand dafür gesorgt, dass die Einkäufer ihre Aktien mit schönen Gewinnen verkaufen konnten. Gleichzeitig hat der Vorstand aber keine einzige Massnahme gesetzt um nachhaltig wieder etwas Verttrauen aufzubauen, um nachhaltig eine Steigerung des Shareholder Values herbeizuführen. Der Vorstand hat über weite Strecken auf der HV nachweisbar gelogen und ansonsten dafür gesorgt, dass die Einnahmequellen einiger weniger Zocker nicht versiegen.

Ja du hast absolut Recht, wenn du hier schreibst:

vielleicht wollte ja das management bewusst einen günstigen kurs herbeiführen

Nur das VIELLEICHT in deiner Aussage ist falsch, nicht VIELLEICHT, nein das Mangement HAT ....

irgendwassti.:

Die Vergleichslügen..

 
07.09.08 09:15

Wenn jetzt im Nachbarthread versucht wird, den Vergleich mit den Berufsklägern  durch Verweis auf eine Studie als unabwendbar und notwendig hinzustellen, dann sollte man sich mal die ganze Geschichte im Überblick sozusagen im Zeitraffer anschauen. Jeder sollte sich dann mal, die im Nachbarthread verlinkten Stuide durchlesen, und da auch mal jene Punkte beachten, die sich mit dem Themen Verfahresnkosten und mit rechtliche Substanz der Klagen bfassen. Wenn plötzlich klar wird, was abgesehen von Zeitdruck mit den Klagen passieren hätte müssen. Wenn plötzlich kar wird, dass es absolut keine Begründung dafür gibt, dass unter dem Titel Anfechtungsklagen auch nur ein € an Aktionärsgeldern verschwendet wurde.

Ende November 2007:

In Bericht zu Q3/2007 wurde unmissverständlich mitgeteilt, dass die Anfechtungsklagen keinerlei unmittelbare Auswirkungen auf die angestrebte Restrukturierung haben würden. Dieser Bericht wurde Ende November 2007 veröffentlicht. (siehe Beitrag #13).

Mitte Dezember 2007:

2 Wochen nach den Aussagen im Quartalsbericht gab es die Einigung mit den Klägern. Stellt sich die Frage was hat sich innerhalb dieser 2 Wochen geändert, dass plötzlich Zeitdruck als Motiv für den Vergleich angegeben wird. (siehe Beiträge #3 und #4)

20 Dezember 2007:

Die gesetzlich verpflichtende Veröffentlichung des Vergleichstextes wird vorgenommen. Laut diesem Text belaufen sich die Kosten für den Vergleich auf 750 k, die an die Kläger bezahlt werden müssen.

 

6. Augusat 2008:

Auf der HV wird behauptet die Kosten für den Vergleich würden sich auf 100 k belaufen.

September 2008:

Beinahe ein Jahre nach dem sündteuren, angeblich aus Zeidruck abgeschlossenen, Vergleich gibt es keinerlei erkennbare Fortschritte bei irgendwelchen Beteiligungen. Außer der Absichtserklärung, man plane eine Gesellschaft zu gründen, ist NICHTS passiert. Laut Behauptung des Managements wurden angeblich laufend, über 100 Kandidaten, geprüft, wofür Kosten von ca. 120 k an externe Prüfer zu bezahlen waren.  War das der Grund für den Zeitdruck ?  Sich unter dem Titel 'PRÜFUNG VON BETELIGUNGEN' die Option zu eröffnen, Aktionärsgelder in private Kanäle, nach dem Vorbild der Millionenzahlungen an den EX-AR (siehe auch Beitrag #9), umzuleiten ?????

 

irgendwassti.:

Inzwischen stellt sich durchaus die Frage, ob

 
01.10.08 10:46

im Zusammenhang mit den ganzen Vorfällen bei 3U der letzten Jahre (beginnend mit dem koordinierten Insiderabverkauf von Aktien im Wert von 2,5 mio. € jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, kurz bevor dann einee Katastrophenmeldung, die zu einem gewaltigen Kursdesaster geführt hat) nicht auch eine Amtshaftungsklage gegen den Staat geprüft werden sollte ?

Alleine ich kann belegen, dass die Organe (z.B. BAFIN) des Staates über alle bedenklichen Vorfälle informiert waren. Informationsdefizite als Grund dafür, dass keinerlei Schritte unternommen wurden, können also nicht angeführt werden.

Wer glaubt, dass eine derartige Amtshaftung zu weit hergeholt ist, der möge sich den Fall AMIS - ist da er überwiegend bei den ÖSIS spielt - noch ein wenig komplizierter - genauer anschauen.

z.B. hier

http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/...p;cHash=6e4641c8c4  

Ein Kernsatz aus dem Gerichtsentscheid:

Bei schweren Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz muss die Aufsichtsbehörde einschreiten, sonst droht die Amtshaftung.

 

Hier kann einem eventuell geholfen werden:

http://www.arge-amis.de/ 

ÖSIS könnten sicch auch da informieren:

http://www.sammelklageverein.at/

 

Skydust:

Das Blatt Der Aktionär ist so blind!!

 
01.10.08 12:32
Der Aktionär - 3U HOLDING Ziel 1,25 Euro
09:38 13.08.08

Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" vergeben für die 3U HOLDING-Aktie (Profil) ein Kursziel von 1,25 Euro.

Die Gesellschaft habe ihre Zahlen für das erste Halbjahr 2008 veröffentlicht. So sei der Umsatz erwartungsgemäß leicht auf 36,5 Mio. Euro zurückgegangen, jedoch habe der Periodenüberschuss um 7,41 Mio. Euro auf 4,40 Mio. Euro zulegen können. Der Gewinn je Aktie habe sich entsprechend auf 0,09 Euro verbessert. Nach Meinung der Experten nehme der Titel an Fahrt auf und habe dabei unverändert die Marke von 1 Euro im Visier.

Die Experten von "Der Aktionär" vergeben für die 3U HOLDING-Aktie ein Kursziel von 1,25 Euro und eingegangene Positionen sollten bei 0,50 Euro abgesichert werden. (Ausgabe 34) (13.08.2008/ac/a/nw)
irgendwassti.:

Skydust..

 
01.10.08 12:54

polemisieren bitte im Nachbarthread, hier sollen rechtlich verwertbare Infos und Fakten unverwässert bleiben, damit es leichter ist sich zu wesentlichen Fragen einen Überblick zu verschaffen.

Also nicht böse sein, auch wenn du natürlich recht hast, solche Dinge hier

http://forum.finanzen.net/forum/...waegung_ziehen-t339148#pst_4780721

zur Diskussion stellen.

irgendwassti.:

Hier mal einige Kriterien, die von der BAFIN

 
17.10.08 13:00

bei der Bewertung von regelwidrigem Verhalten zur Anwendung gebracht werden.

Jeder darf ja anhand der folgenden Aufzählung selbst überprüfen, was auf das Management von 3U (inklusive des EX AR) zur Anwendung gebracht werden kann.

Einige Belege können  hier im Thread nachgelesen werden, wichtig ist nur, dass die Behörden auch davon Kenntnis erlangen.

Zu den Marktmanipulationen zählen:

unrichtige oder irreführende Angaben über bewertungserhebliche Umstände;

- das rechtswidrige Verschweigen bewertungserheblicherUmstände

- Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen sowie sonstige Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken.

Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Das hängt davon ab, ob die Manipulationshandlung den Börsenpreis tatsächlich beeinflusst hat. Die Ordnungswidrigkeit verfolgt die BAFIN selbst. Bei Verdacht auf eine Straftat gibt die BAFIN den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren führt und ggf.Anklage erhebt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafin.de.

Bruckner:

jetzt geht es Richtung Cash-Bewertung 1 Euro !

 
17.10.08 14:43
Trotzdem erreichen wir am Montag charttechnisch die 60 Cent !

1,30 Euro bis 2,50 Euro langfristig -
schon wegen dem Kerngeschäft !!!

Lambda gibt es noch obenauf !!!

Strong buy - jetzt !
Shortkiller:

Bruckner nimm dir mal die Zeit

 
17.10.08 15:14
und lies den Jahresbericht 2007, der ist schon ein paar Tage alt. Lambdanet wird herumgereicht und angepriesen wie Sauerbier, auch 2008 will keiner den Laden kaufen. Der Grund dafür ist auch im Bericht zu finden: der Laden sorgt 2008 für ordentlich Liquiditätsabfluss aufgrund fälliger Kreditlinien (4,2Mio) und nachzuholende Abschreibungen (3,4Mio).

Die werden LN nicht mal für 1€ los.
Signatur? Nein Danke.
irgendwassti.:

Bruckner + Shortkiller ..

 
17.10.08 16:49

Diskussionen, Polemiken, Markgeschrei Pushen Bashe bitte in den dafür vorgesehenen Threads..

Hier sollen ausschließlich Fakten und Möglichkeiten die Lügenbande im Vorstand von 3U zur Rechenschaft ziehen zu können gesammelt werden.

Bruckner:

bla bla bla

 
17.10.08 17:00
warum opferst Du eigentlich soviel Zeit dafür,
die anderen vor dem Kaufen zu warnen ?

Eigeninteresse nehme ich an !!!

Ich bin überzeugt, daß gerade Du ordentlich aufsammelst !!!

Ich sage nur FETT kaufen, das Kerngeschäft ist sehr profitabel (5 Mio. Euro Gewinn 2008)
und das Cash ist doppelt so hoch wie MK !!!

Das bedeutet, daß sich der Kurs in Kürze verdoppelt !
Elias.:

irrationales Verhalten

 
17.10.08 19:13
ist eigentlich erschreckend was irgendwassonstwie erlitten haben muss, scheint ein echtes Schicksal zu sein...

-> meine Prognose: 3U wird sich super entwickeln in den nächsten Wochen, super Discount zum inneren Wert!

:-)
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#36

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#37

MasterOfDesa.:

Hmmm...

 
24.10.08 12:44
 Wer hier nicht an Abzocke denkt und glaubt, das Politik da was ändern könnte, der glaubt wohl auch noch an Volksvertreter, die das Volk vertreten und Zitronenfalter,die Zitronen falten. 
Bruckner:

Cash 76 Cent per Share + Lambda Net Perle = 2 Euro

 
25.10.08 00:12
am Montag wird der 3U Holding-Kurs dynamisch nach oben steigen -
Richtung Fair Value 1,20 Euro !!!

Cash knapp 80 Cent per Share !!!

Die 100%-Tochter Lambda Net dürfte 1 Euro per Share mindestens wert sein !!!
Seht mal im Internet nach - alleine das riesige Glasfasernetz in 40 Städten und 11 Ländern
dürfte richtig viel Wert sein !!!

Könnte mir sogar vorstellen, daß United Internet, die im Geld schwimmen,
Interesse haben könnte - dann rockt 3U Holding !!!

Dann sind auch Kurse von weit über 2 Euro möglich - da das Kerngeschäft zusätzlich hoch profitabel ist !!!
Gewinn dieses Jahr 5 Mio. Euro !!!
irgendwassti.:

Ist das wieder nur ein Täuschungsmanöver um den K.

 
31.10.08 17:33

Der Beginn des Rückkaufs einschließlich weiterer Details zum Rückkauf wird gesondert vor dessen Beginn bekannt gegeben.

Heisst das, dass öffentlichkeitswirksam ein ARP-Beschluss angekündigt wird, dass aber offen ist ob auch tatsächlich gekauft wird ???  Gelaber über ARP-Beschlüsse haben wir seit 2 Jahren.

Vorallem aber, Zimmermann hat in letzter Zeit mehrmals Aktien gekauft, kurz nachdem er scih selbst eingedeckt hat, beschließt er ein ARP anzukündigen. Ich denke alleine das genügt für eine Anzeige !!!

Schön langsam zieht sich die Schlinge um diese Lügenbande immer weiter zu. Wird Zeit die zivilrechtlichen Geschütze in Stellung zu bringen.

brunneta:

ich denke das bid dienstag

 
31.10.08 17:44
werden wir 1,00-1,20 haben.
allen investierten viel glück
Keine Kauf Empfehlung!!
In der Vielfalt der Möglichkeiten und Antworten liegt der Schlüssel und die Weisheit der Massen.
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#42

irgendwassti.:

Wenn man den Quartalsbericht ...

 
26.05.09 10:08

aufmerksam liest, dann erkennt man erst wie unverschämt diese ganze Bande die letzten zwei Jahre gelogen hat.

LN-Ergebnisse seit 2 Jahren massiv am Abstürzen, sodass jeder, falls jemals einer vorhanden war, Interessent nach Prüfung der Zahlen sofort das Handtuch geworfen hätte. Die LN-Verkaufsgeschicht war vom 1. Tag an ein einzige Lüge.

Wenn man sich die Zahlenentwicklung anschaut, dann wird klar, dass die behaupteten 70 - 100 mio. eine Zusatzlüge besonders drastischer Art war. Seit der Held-For-Sale-Status zurückgenommen wurde, musste 3U jedes Quartal aus seinen liquiden Mitteln zuschießen um Verbindlichkeiten der LN abzudecken.

Für eine Firma, die nicht mal in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu bedienen, einen Preis von 100 mio. in den Raum zu stellen ist wohl eine der unverschämtesten Lügen, die jemals an deutschen Börsen von einem Manager veröffentlicht wurde. Aber durch die Held-For-Sale-Farce konnte das beinahe zwei Jahre lang verschleiert werden. A

Wenn man sich anschaut was an deer Beteiligungsfront passiert:

Erste Beteiligungen März 2008: schlicht und einfach gelogen

Laut 01.2009 werden Beteiligungen zeitnah eingegangen: schlicht und einfach gelogen

August 2008 Projekte aus erneuerbaren Energien werden bereits im 1.Quartal 2009 erste Umsätze generieren: schlicht und einfach gelogen

Daher wieder einmal die Frage an die Aufsichtsbehörden:

Liebe BAFIN was müssen sich Betrüger in Vorstandetagen noch zu Schulden kommen lassen, damit SIE sich veranlasst sehen einzugreifen?

Solange Menschen wegen 1,30 € fristlos gekündigt werden dürfen, wird es noch unverständlicher wenn Betrüger in Vorstandsetagen unterm den Augen der Aufsichts-Behörden vollkommen ungehindert ihrem kriminellem Treiben zum Nachteil der Kleinanleger nachgehen können.

brunneta:

@irgendwasstim.: trotz allem ist zur Zeit

 
26.05.09 11:52
klare Kauf für mich
Keine Kauf Empfehlung!!
Das Warten ist die grausamste Vermengung von Hoffnung und Verzweiflung, durch die eine Seele gefoltert werden kann.
Devise: "Kaufen, wenn alle anderen verkaufen"
brunneta:

Unterstützung werden wir bei 0,70€ haben,

 
27.05.09 13:32
wenn   3U  das hält...  dann sind in der schelle 1,20€ erreicht
Keine Kauf Empfehlung!!
Das Warten ist die grausamste Vermengung von Hoffnung und Verzweiflung, durch die eine Seele gefoltert werden kann.
Devise: "Kaufen, wenn alle anderen verkaufen"
Brungershäus.:

Eigeninteressen des AR-Vorsitzenden?

 
29.05.09 14:53

Jetzt wird alles ganz ominös: Der Aufsichtsratsvorsitzende RA Ralf Thönes ist gleichzeitig auch Rechtsanwalt des 3U-Konkurrenzunternehmens Tele2.
Wie kann denn das sein? Wessen Interessen vertritt denn der Herr Thönes? Die von 3U oder die von Tele2?
Bereichert sich der Aufsichtsrat auf Kosten der Aktionäre und handelt gegen deren Interessen? Das wäre ja ungeheuerlich.

Brungershäus.:

BaFin reagiert: Bilanztäuschung bei 3U

 
13.11.09 11:54

Hier die Meldung: investor.ftd.de/pdffiles/734486_3U_80.pdf
Falls der Link nicht funktioniert, hier die Meldung in Textform:

3U HOLDING AG
Neue Kasseler Straße 62 F, 35039 Marburg
- WKN 516 790 -
- ISIN DE0005167902 -
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der 3U TELECOM AG (heute: 3U HOLDING AG), Marburg,
zum Abschlussstichtag 31.12.2006 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2006 fehlerhaft sind:
1. In der Segmentberichterstattung ist das Segmentergebnis des Bereichs Festnetz
um 3,2 Mio. EUR zu hoch und das Segmentergebnis des Bereichs Breitband/IP
um 2,6 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen, weil fälschlicherweise Zinserträge,
Gewinne aus dem Verkauf von Finanzinvestitionen und Zinsaufwendungen bei der
Berechnung der Segmentergebnisse berücksichtigt wurden.
Dies verstößt gegen lAS 14.52 i.V.m. lAS 14.16, weil die Segmentergebnisse die
Ergebnisse der jeweiligen betrieblichen Tätigkeit widerspiegeln sollen und daher
Investitions- und Finanzierungstätigkeiten nicht zu berücksichtigen sind.
2. Weder in der Darstellung des Geschäftsverlaufs noch bei der Beurteilung der
voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken wird
auf die Folgen der Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur vom
30.08.2006 und 08.11.2006 sowie des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom
08.03.2007 zur Entscheidung vom 30.08.2006 eingegangen.
Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 HGB, weil die Abschlussadressaten auf diese Weise
von den wesentlichen Einflussfaktoren keine Kenntnis erhalten, die zur Beurteilung
der Lage des Konzerns und seiner zukünftigen Entwicklung notwendig sind.
 

Optimistin:

Neue Nachrichten.....

 
25.11.09 16:06
..............na wo sind nun die ganzen Miesepeter???? Die neuen Zahlen, können sich durchaus sehen lassen!!!! Nun werden wir auch bald wieder Kurse über  € 1,00 sehen!
Optimistin:

Umsätze heute....

 
10.12.09 17:24
......man was für Umsätze!!! Jetzt geht hier die Post ab, wir werden noch in 2008 die 1 € sehen!!!!
White_Devil:

...

 
10.12.09 17:57

hätte ich nichts dagegen... ;)

aber früher oder später wird es so kommen...

 

also ich bin jetzt schon wieder gut in der gewinnzone, da ich schön nachgekauft habe zu den tiefen kursen... naja mal abwarten wo es mit der aktie hingeht... und hoffentlich dann zum richtigen zeitpunkt verkaufen...

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