Meine Meinung zur Bundesratsentscheidung (Zuwander

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Schnorrer:

ego: trotz allem: ich habe immer noch die

 
31.03.02 18:56
Hoffnung, daß ich mich mit ALLEM irre, was ich so denke ....

hehe
SchwarzerLor.:

Die Optionen nach der Bundesratsentscheidung:

 
03.04.02 13:21
Link: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,189792,00.html

Diese Optionen scheinen denkbar. Möge das BvG weise entscheiden!
SchwarzerLor.:

Entscheidet Rau erst nach der Sommerpause?

 
03.05.02 16:55
ZUWANDERUNGSGESETZ
Entscheidet Rau erst nach der Sommerpause?
Das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes verzögert sich weiter. Bundespräsident Rau wird möglicherweise erst in einigen Monaten entscheiden, ob er das unter umstrittenen Umständen zu Stande gekommene Werk unterschreibt.
Düsseldorf - Derzeit prüfe er den Vorgang intensiv und führe viele Gespräche, zitierte die "Rheinische Post" das Staatsoberhaupt Johannes Rau. Zum Zeitpunkt seiner Entscheidung wolle er sich jedoch nicht äußern, weil er keine falschen Erwartungen wecken wolle. "Ich werde aber nicht verzögern", sagte Rau dem Blatt.
In den vergangenen Tagen war spekuliert worden, der Bundespräsident werde wegen der rechtlich fragwürdigen Verabschiedung der neuen Zuwanderungsbestimmungen im Bundesrat erst nach der Bundestagswahl entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt oder nicht.

Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,194567,00.html
DerDoktor:

Rau bittet Stolpe und Schönbohm zum Gespräch

 
01.06.02 15:32
ZUWANDERUNGSGESETZ

Rau bittet Stolpe und Schönbohm zum Gespräch

Brandenburgs gespaltene Stimmangabe bremste das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat aus. Bis zur Sommerpause will Bundespräsident Rau entscheiden, ob er das Gesetz unterschreibt. Dafür geht er nun einen außergewöhnlichen Weg. Er hat die Potsdamer Streithähne zu sich eingeladen.

Berlin - Nach Informationen der "Welt am Sonntag" hat das Staatsoberhaupt den brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) und seinen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) für den 11. Juni zu einem gemeinsamen Gespräch über das umstrittene Zustandekommen des Gesetzes in seinen Amtssitz, das Berliner Schloss Bellevue, eingeladen.
Laut "WamS" trafen Raus Einladungen Anfang dieser Woche bei Stolpe und Schönbohm ein. Eine offizielle Bestätigung des Präsidialamtes war am Samstag nicht zu erhalten. Der Bundespräsident rede in dieser Angelegenheit "mit sehr vielen Personen" und teile in der Regel nicht mit, mit wem. Es sei auch "reine Spekulation", ob seine Entscheidung noch vor der Sommerpause fallen werde. Das sei abhängig von seinen Gesprächen, teilte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts SPIEGEL ONLINE mit.

Bei der entscheidenden Abstimmung am 22. März im Bundesrat hatte Schönbohm mit Nein und Stolpe mit Ja votiert. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte die Stimme des Ministerpräsidenten als ausschlaggebend gewertet, so dass es eine knappe Mehrheit für das Gesetz gab.

Die Union hatte dies heftig kritisiert und will, falls Rau das Gesetz dennoch unterzeichnet, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

Rau hat angekündigt, seine Entscheidung, ob er das Gesetz unterzeichnet oder nicht, auf jeden Fall in einer öffentlichen Erklärung zu begründen. Medienberichte, nach denen er im Grunde bereits eine positive Entscheidung getroffen haben soll, sind vom Präsidialamt wiederholt dementiert worden.

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SchwarzerLor.:

Entscheidung fällt in Karlsruhe

 
20.06.02 19:05
ZUWANDERUNGSGESETZ

Die Entscheidung fällt in Karlsruhe

Von Holger Kulick

Nachdem Bundespräsident Rau das umstrittene Zuwanderungsgesetz unterzeichnet hat, wollen fünf unionsgeführte Bundesländer nun beim Bundesverfassungericht Klage einlegen. Rau beklagte die Inszenierung im Bundesrat, die "dem Ansehen von Staat und Politik" Schaden zugefügt habe.

Berlin - Es dauerte keine Stunde und die erste klare Reaktion der CDU auf die Entscheidung von Johannes Rau lag vor. "Das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen, deshalb ist eine Klage nunmehr unausweichlich", sagte Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Vier weitere unionsgeführte Bundesländer schlossen sich an. Auch Bayern, Sachsen, Thüringen und das Saarland kündigten am Donnerstag an, eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz anzustrengen. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) erklärte, ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung werde nicht gestellt, da das Gericht bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahreswechsel genügend Zeit zur Prüfung habe.

Zuvor hatte der Bundespräsident seine große Stunde. Seit dem 17. April hatte er sich durch Juristen und beteiligte Fachpolitiker beraten lassen, ob das Zuwanderungsgesetz seine Unterschrift und damit Rechtsgültigkeit erhält, nachdem sich im Bundesrat keine klare Meinungsbildung ergeben hatte. Das für die Mehrheitsverhältnisse ausschlaggebende Brandenburg hatte am 22. März 2002 mit gespaltener Stimme votiert.

"Kein offenkundiger Verfassungsverstoß"

"Ich habe das Zuwanderungsgesetz sorgfältig geprüft", teilte Rau auf einer Pressekonferenz mit, bei der allerdings keine Nachfragen möglich waren. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte habe er das Gesetz unterzeichnet. Er hätte seine Unterschrift nur verweigern können, wenn "zweifelsfrei und offenkundig" ein Verfassungsverstoß vorgelegen hätte. "Diese Überzeugung habe ich nicht gewinnen können", sagte der Präsident. Er habe seine Entscheidung "in Kontinuität der Staatspraxis meiner Amtsvorgänger" getroffen und verwies auf zwei Entscheidungen von Karl Carstens und Roman Herzog 1981 und 1994.

Rau missbilligte ausdrücklich die Kritik an seinem Handeln, die im Vorfeld aus Unionskreisen laut geworden war. Er erwarte, dass das Amt des Bundespräsidenten respektiert und nicht in parteipolitische Auseinandersetzungen einbezogen werde, wie das in den vergangenen Wochen geschehen sei.

Verfassungsgerichtsentscheidung angeregt

Er könne auch nicht verstehen, dass ihm mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht worden sei. "Ich verstehe diesen Begriff Drohung nicht", sagte Rau. Er halte es sogar "für wünschenswert", dass das Bundesverfassungsgericht "Rechtssicherheit für alle" in dieser Frage schaffe.

Rau rügte in scharfer Form die Art und Weise, wie in der Bundesratssitzung am 22. März verantwortliche Politiker auf beiden Seiten "in gewagter Weise" ihren Streit inszeniert und politisch zugespitzt hätten. Das habe auf viele Bürger einen "verheerenden Eindruck" gemacht und dem Ansehen von Politik, Parteien und Staat "Schaden zugefügt". Namentlich rügte er das Verhalten des brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und seines Stellvertreters Jörg Schönbohm "und alle anderen", die zu diesem Ansehensverlust beigetragen hätten.

"Inhalt in den Hintergrund gerückt"

Am Ende seiner "Anmerkung" beklagte Rau, dass der Inhalt des Gesetzes durch den Streit in den Hintergrund gerückt sei. Von Kirchen bis zu Industrieverbänden habe weit gehende Einigkeit über das neue Gesetz geherrscht. Das schließlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz habe "nicht mehr weit auseinander" von den Vorstellungen der Union gelegen. Er bedaure, dass es an der Beharrlichkeit gemangelt habe, hier zu einer Übereinkunft im Interesse der Sache zu gelangen.

Andeutungen auf der Homepage

Auf seiner Homepage (www.bundespraesident.de) stellte Johannes Rau bereits Anfang Juni unter anderem drei seiner Grundsatzaussagen zum Thema Zuwanderung ins Netz, offenbar um zu signalisieren, dass er bei seiner Entscheidung auch seiner eigenen Grundauffassungen treu bleiben werde. So aus seiner Antrittsrede als Bundespräsident vom 23. Mai 1999: "Es ist für mich nicht nur eine selbstverständliche Pflicht, sondern auch eine persönliche Verpflichtung, von dem Tag an, an dem ich das Amt des Bundespräsidenten wahrnehme, über alle Grenzen und über alle Unterschiede hinweg der Bundespräsident aller Deutschen zu sein und der Ansprechpartner für alle Menschen, die ohne einen deutschen Pass bei uns leben und arbeiten."

Raus zweites Zitat stammt aus seiner Berliner Rede 2000: "Wir müssen die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen, wenn wir sie erfolgreich gestalten wollen - ohne Angst und ohne Träumereien. Gelungene Integration ist in unserem eigenen, vitalen Interesse. Sie mobilisiert Kräfte, die wir für eine gute Zukunft brauchen."

Das dritte Statement Raus stammt aus einer Rede anlässlich eines Schülerwettbewerbs zum Thema Zuwanderung im vergangenen Januar: "Wer zu uns kommt, der soll nicht nur hier sein, der soll auch dazugehören. Und er soll wissen und fühlen, dass er dazu gehört. Sonst zerfällt die Gesellschaft in Gruppen, die nebeneinander herleben, die nichts miteinander zu tun haben; in Gruppen die sich an unterschiedlichen Werten orientieren und sich nicht verständigen können."

Unterzeichnung am Weltflüchtlingstag

Raus Unterschrift erfolgte zu einem symbolträchtigen Datum, dem Weltflüchtlingstag des Uno-Hilfswerks UNHCR. Er ist in diesem Jahr den Flüchtlingsfrauen gewidmet. Während eines Symposiums des UNHCR in Berlin unter dem Titel "Asyl in Europa" - Verantwortung in der Welt", gab die Vorsitzende der Zuwanderungskommission des Bundestags, Rita Süssmuth, Rau Rückendeckung.

Süssmuth begrüßte Raus Entscheidung und die Form seiner Begründung. Sie bedaure, dass das Gesetz nach wie vor mehr für Ängstlichkeit statt Zukunftsoffenheit stehe. "Es ist weit stärker restriktiv als ein offenes Gesetz", versuchte sie erneut Bedenken aus ihrer eigenen Partei zu zerschlagen. Für das weitere Vorgehen sei jetzt "das christliche Menschenbild gefordert".

Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,201767,00.html
SchwarzerLor.:

Sechs Bundesländer haben Klage eingereicht.

 
16.07.02 14:49
P O L I T I K
„Spiel mit der Fremdenangst“
Der Konflikt um das Zuwanderungsgesetz hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Sechs unionsregierte Bundesländer brachten am Montag ihre Verfassungsklage dagegen auf den Weg. Die Klageschrift sei per Post zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geschickt worden, hieß es.
Die SPD warf der Union ein „Spiel mit der Fremdenangst“ vor. Kritik an der Klage übte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. „Wer ein Abstimmungstheater im Bundesrat inszeniert, sollte nicht nach Gerichten rufen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer.
Das Saarland, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen halten das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes mit den vier Ja-Stimmen Brandenburgs für rechtswidrig. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte das Ja-Wort des brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) als Zustimmung gewertet, nachdem zuvor zwei Minister seines Landes unterschiedlich – mit Ja und Nein – votiert hatten.
Schon unmittelbar nach der Abstimmung im Bundesrat am 22. März hatten CDU und CSU den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes am 20. Juni empfahl auch Bundespräsident Johannes Rau diesen Schritt nachdrücklich, um eine endgültige Klärung des Streitfalls herbeizuführen.
15.07.02, 19:35 Uhr  

Quelle: www.focus.de/G/GP/GPA/gpa.htm?snr=108408
boomer:

Grüezi, schaut in die Schweiz, wie die das Problem

 
16.07.02 19:25
behandeln.
SchwarzerLor.:

Gerüchte um Entscheidung: Gesetz verfassungswidrig

 
06.11.02 20:47
ZUWANDERUNGSGESETZ

Wirrwarr um angebliche Entscheidung in Karlsruhe

Hat das Bundesverfassungsgericht hinter den Kulissen bereits sein Urteil über das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes gefällt? Zwei Zeitungen behaupten es, in Karlsruhe will man von solchen Spekulationen jedoch nichts wissen.

Berlin - "Berliner Zeitung" und "Süddeutsche Zeitung" berichten übereinstimmend, dass fünf der acht Richter des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Ansicht vertreten, das Gesetz sei nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen.
Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Gudrun Schraft-Huber, sprach von einer "absoluten Fehlmeldung", die Spekulationen seien "Kokolores". Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, reagierte mit Verwunderung auf die Meldungen. Es stünde noch nicht einmal ein Verkündigungstermin fest, sagte er. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, bekräftigte dagegen in der "Märkischen Allgemeinen" seine Auffassung, das Gesetz sei auf verfassungswidrige Weise zu Stande gekommen.

Die unionsgeführten Bundesländer hatten die Klage in Karlsruhe eingereicht, nachdem der damalige Brandenburger Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und sein Stellvertreter, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), im Bundesrat am 22. März nicht, wie im Grundgesetz verlangt, einheitlich abgestimmt hatten. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete die Stimmabgabe auf Nachfrage als Zustimmung. Die unionsgeführten Länder dagegen gehen davon aus, dass die vier Stimmen ungültig sind. Der Bundesrat hatte dem Gesetz mit denkbar knapper Mehrheit zugestimmt.

Wie die "Berliner Zeitung" weiter schreibt, ist formal die Abstimmung im Senat in Karlsruhe nicht verbindlich. Bis zur Ausfertigung und Verkündung der Entscheidung könne jeder Richter noch sein Votum ändern.

Quelle: www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,221640,00.html
proxicomi:

Wird wohl nichts mit der Aushöhlung unserer Kultur

 
06.11.02 21:05
in hoffnung auf einen logischen entscheid, der karlsruher richter.
diese gesetz wäre auch der hammer, sowie der türöffner für soziale unruhen und andere sozialkritische aspekte.

schönen gruß an die bonzen in berlin, wir lassen uns aber nicht aufspalten, da läuft nichts mit "divide et impera". das volk mit sich selbst zerstritten, eurer größter wunschtraum, denn mit diesem sozialen sprengstoff-paket lässt sich der pöbel so gut regieren.


gruß
proxi
SchwarzerLor.:

Um wieviel Uhr wird die Entscheidung verkündet? o. T.

 
18.12.02 07:55
SchwarzerLor.:

Ah ja: So gegen 10 Uhr wohl.

 
18.12.02 08:01
Auf der Phoenix-Seite gefunden:

09.45    Vor Ort (VPS 09.46)
Karlsruhe: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz    
anschl.    Berlin: Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Otto Schily zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: Pressekonferenz der B´90/Grünen Bundestagsfraktion zum Zuwanderungsurteil, mit der Vorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Volker Beck
SchwarzerLor.:

BVG: Wowereit hat gegen die Verfassung verstoßen!

 
18.12.02 10:09
Karlsruhe stoppt Zuwanderungsgesetz

Gut neun Monate nach dem Abstimmungseklat im Bundesrat hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Regierung verkündet. Damit kann das Regelwerk nicht am 1. Januar in Kraft treten.

Die Richter in Karlsruhe bewerten nicht den Inhalt des Gesetzes sondern lediglich das Zustandekommen

Karlsruhe - Die sechs unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Saarland hatten in Karlsruhe gegen das rot-grüne Prestigeprojekt aus der vergangenen Legislaturperiode geklagt. Sie hielten die Abstimmung im Bundesrat am 22. März für verfassungswidrig, weil der damalige Bundesratspräsident Wowereit die Ja-Stimme von Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe als Votum für das ganze Land gewertet hatte, obwohl sich ein Minister in der Sitzung abweichend geäußert hatte. Nach dem Grundgesetz dürfen die Länder ihre Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben.
Die rot-grüne Bundesregierung wollte mit der Regelung die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte steuern, die Zuwanderung begrenzen und das komplizierte Ausländerrecht vereinfachen. Während die Koalitionsparteien in dem Gesetz ein "Jahrhundertwerk" sehen, lehnt vor allem die Union das Regelwerk nachdrücklich ab.

Die Unionsparteien hatten sich aber bereits vor dem Urteil verhandlungsbereit gezeigt. Strittig sind für die Union unter anderem die Aufhebung des Anwerbestopps und die Abschaffung der Aufenthalts-Duldung.

Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,227667,00.html
SchwarzerLor.:

Kann man den Thread nicht in das Talkf. schieben? o. T.

 
18.12.02 10:35
ruhrpott:

@SchwarzerLord

 
18.12.02 11:11
Wieso kann ich dich nicht als "Benutzer ignorieren"

Viele Grüße

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aus dem Ruhrpott
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