Nunmehr ist es fast 12 Jahre her, als die Met@box AG mit einer verhängnissvollen Ad-hoc in die Börsengeschichte einging. Dies soll Anlass sein, an das Unternehmen, dessen Aktien noch immer im geregelten Markt an der Deutschen Börse notiert sind, zu erinnern.
Vorab:
Die Aktie der Met@box AG (Wkn: 692120) ist nur für Hardcore-Zocker geeignet, die auf einen "dead can bounce" spekulieren. Jeder, der die Aktie kauft muss mit einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals rechnen!
Zur Met@box AG:
Den Kursverlauf der Aktie der Met@box AG kann man wohl getrost als Sinnbild des "Neuen Marktes" bezeichnen. Als Startup-Unternehmen ging die 1997 von ehemaligen Entwicklungsingeneuren und Managern der AMIGA Technologies gegründete Met@box AG an die Deutsche Börse. In der euphorischen Börsenstimmung der Jahrtausendwende stieg der Aktienkurs auf über 40 Euro. Im April 2000 wurde per Ad-hoc-Mitteilung vermeldet, ein ausländisches Unternehmen habe mit einer Tochtergesellschaft der Met@box AG einen Vertrag über die Abnahme von 500.000 digitalen Multimedia-Boxen mit einem Auftragsvolumen von 255 Millionen Euro geschlossen, obwohl es tatsächlich lediglich eine entsprechende Absichtserklärung gab. Der Aktienkurs schoss daraufhin auf ein All-Time-High von 83,80 Euro in die Höhe. Unter dem Druck einer Pressekampagne wurde gegen die Verantwortlichen der Met@box AG durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil in der Ad-hoc-Mitteilung insbesondere der Name der ausländischen Unternehmens nicht genannt wurde. Am Ende wurde der Gründer der Met@box, Stefan Domeyer, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Met@box AG selbst musste im Jahre 2001 einen Insolvenzantrag stellen, da man an der Fertigstellung der neuen Boxengeneration gescheitert war. Der Aktienkurs brach daraufhin immer weiter massiv ein, und notiert derzeit am All-Time-Low.
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