zitat:
Klagen gegen Mount10 Holding AG und eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder
Mehrere Konkursgläubiger der Mount10 Service AG haben gegen die Mount10 Holding AG und eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder Klagen im Gesamtbetrag von CHF 1,8 Mio. eingereicht. Auf der Klägerseite stehen sowohl ehemalige Arbeitnehmer der Mount10 Service AG wie auch weitere Gläubiger, welche im Konkurs der Mount10 Service AG allesamt grosse Verluste erlitten.
Die Klagen richten sich gegen unzulässige Verschiebungen werthaltiger Aktiven von der Mount10 Service AG an die Muttergesellschaft Mount10 Holding AG und ein Mitglied des Verwaltungsrates kurz vor der Liquidation der Mount10 Service AG in einem Zeitpunkt, als den Verantwortlichen die Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft bekannt war. Insbesondere wurde eine Zahlung im Betrag von CHF 3,85 Mio. einer Zürcher Privatbank, welche diese infolge ihres Ausstiegs aus einem IT-Projekt an die Mount10 Service AG zahlte, letzterer unzulässigerweise entzogen. Die Mount10 Service AG wurde vor ihrem Konkurs praktisch vollständig ausgehöhlt, wodurch die Arbeitnehmer und auch die weiteren Gläubiger geschädigt wurden. Die Kläger verlangen, dass ihnen dieser zugefügte Schaden ersetzt wird.
Für weitere Informationen und Unterlagen wenden Sie sich bitte an:
beat.ambord@ambord.ch
Beat Ambord
Breitenmattstrasse 15
8196 Beat Ambord
+41 (0) 1 869 30 69
+41 (0) 78 844 02 79
zitat ende
was geht da denn ab???
René Wiggle Christ
SHOCK-WEB.DE
Klagen gegen Mount10 Holding AG und eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder
Mehrere Konkursgläubiger der Mount10 Service AG haben gegen die Mount10 Holding AG und eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder Klagen im Gesamtbetrag von CHF 1,8 Mio. eingereicht. Auf der Klägerseite stehen sowohl ehemalige Arbeitnehmer der Mount10 Service AG wie auch weitere Gläubiger, welche im Konkurs der Mount10 Service AG allesamt grosse Verluste erlitten.
Die Klagen richten sich gegen unzulässige Verschiebungen werthaltiger Aktiven von der Mount10 Service AG an die Muttergesellschaft Mount10 Holding AG und ein Mitglied des Verwaltungsrates kurz vor der Liquidation der Mount10 Service AG in einem Zeitpunkt, als den Verantwortlichen die Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft bekannt war. Insbesondere wurde eine Zahlung im Betrag von CHF 3,85 Mio. einer Zürcher Privatbank, welche diese infolge ihres Ausstiegs aus einem IT-Projekt an die Mount10 Service AG zahlte, letzterer unzulässigerweise entzogen. Die Mount10 Service AG wurde vor ihrem Konkurs praktisch vollständig ausgehöhlt, wodurch die Arbeitnehmer und auch die weiteren Gläubiger geschädigt wurden. Die Kläger verlangen, dass ihnen dieser zugefügte Schaden ersetzt wird.
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