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Mit der Anordnung eines Schutzschirmverfahrens erhält der Schuldner [Mox] für bis zu drei Monate die Möglichkeit zur Ausarbeitung eines Sanierungsplans, welcher später im Zuge des Insolvenzplanverfahrens umgesetzt werden kann. Dabei steht er unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, bleibt jedoch frei von Vollstreckungsmaßnahmen.
Da im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren ["regelinsolvenz"] zunächst k e i n vorläufiger I n s o l v e n z verwalter vom Gericht bestellt werden kann, behält der Schuldner [Mox] während der gesamten Zeit zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzverfahrenseröffnung die vollständige Kontrolle über seinen Geschäftsbetrieb und kann ihn eigenständig fortführen.
Der vorläufige Sachwalter hat insbesondere die Aufgabe, laufend zu prüfen, ob Umstände festzustellen sind, die erwarten lassen, dass eine Fortführung einer Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Insolvenzgläubiger führen wird. Stellt ein vorläufiger Sachwalter solche Umstände fest, hat er diese unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen, damit dieses darüber entscheiden kann, ob die Anordnung des Schutzschirmverfahrens bzw. der vorläufigen Eigenverwaltung nicht aufzuheben ist.
• Bei Verfahren nach § 270a InsO ("kleines" Schutzschirmverfahren wie bei Mox) oder § 270b InsO ("großes" Schutzschirmverfahren) existiert kein vorläufiger Insolvenzverwalter.
• Es wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt, § 270a Abs. 1 S. 2 InsO, bei Mox: Rechtsanwalt Horst Piepenburg.
• Piepenburg überwacht als vorläufiger Sachwalter das Unternehmen und prüft die wirtschaftliche Lage, § 274 Abs. 2 InsO. Er begründet selbst keine Verpflichtungen.
• Mox führt im Rahmen der §§ 270a ff. InsO den Geschäftsbetrieb selbst fort und erstellt den Insolvenzplan.
'Das Ergebnis 2012 wurde in hohem Maße durch Einmaleffekte, wie z.B. aus der Sachkapitalerhöhung im Rahmen der Übernahme der Mox Deals AG ... geprägt ' (seite 45 des geschäftsberichts 2012)
o h n e einmaleffekte und nach abzug von minderheiten ergab sich für 2012 ein (vorläufiger) konzernüberschuss von 6,0mio = €1,25 Gewinn pro Aktie, www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=751464
>> IVG und Pfleiderer waren überschuldet ... das ist der unterschied zu Mox <<
es schwätzt sichs leicht, wenn man die insolvenzgründe nicht kennt (§§ 18, 19 InsO)
da musst du welche übersehen haben: die hauptaktionäre Dr. Günter Schamel (Gründer und CEO), Christoph Zwingmann (CFO) und Dr. Jürgen Schulz (CTO), die zusammen ein paket von rd. 34% halten - es sind diejenigen, die den sanierungsplan (insolvenzplan) für Mox erstellen werden
schießen die sich ins eigene knie ?
oder hast du dich mit deinem (abgeschriebenen) beitrag ins knie geschossen ?
... zahlungsunfähig
kreditgeber (z.B. die schuldscheingläubiger, die LBBW, das Bankhaus Lampe oder die NordLB) könnten ihre kredite außerordentlich und fristlos gekündigt haben, z.B. weil Mox. gegen die covenants verstoßen hat (s.oben ## 381, 383)
Die Auflagen [der Schuldscheindarlehen] umfassen insbesondere Beschränkungen hinsichtlich der Gewährung von Sicherheiten, der Aufnahme von Verbindlichkeiten durch Tochtergesellschaften und der Veräußerung von Vermögenswerten. Des Weiteren sind bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten hinsichtlich des Verhältnisses von Total Net Debt zu EBITDA und des Verhältnisses von Eigenkapital zur Bilanzsumme. Die Schuldscheindarlehen können von den Darlehensgebern darüber hinaus – bei Überschreitung bestimmter betragsmäßiger Schwellenwerte – auch bei Zahlungsstörungen bestimmter Gesellschaften der Mox-Gruppe gegenüber anderen Gläubigern oder vorzeitiger Kündigung von Verbindlichkeiten durch andere Darlehensgeber sowie wegen eines Kontrollwechsels bei Mox oder den Garantinnen bzw. der Bürgin außerordentlich fristlos gekündigt werden. (Anleihe-Wertpapierprospekt, seite 58, www.mox.de/index.php?id=349 )
... gekündigt und zur sofortigen rückzahlung fällig gestellt worden sein sollten, könnte das ein hinweis sein, dass Mox gegen covenants (auflagen) verstoßen hat; denn die d r i t t e tranche über €5mio wäre erst 2016 zur rückzahlung fällig geworden
s. oben #286:
Das endfällige schuldscheindarlehen von 2011 über €19mio ist aufgeteilt in eine
dreijährige fixe Tranche über Euro 7,0 Mio.,
eine dreijährige variable Tranche ebenfalls über Euro 7,0 Mio. und
eine fünfjährige fixe Tranche über Euro 5,0 Mio.
Quelle: Jahresabschluss der Mox Telecom AG [Einzelabschluss] zum Geschäftsjahr 2012, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz) am 02.08.2013
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