Die Aussetzung des Handels ist eine Aktion auf einem Markt, mit der der Handel mindestens eines Wertpapiers unterbunden werden soll.
Befürworter sehen in der Aussetzung des Handels mit Wertpapieren einzelner Unternehmen einen Schutz der Anleger. So wird der Handel mit Aktien eines Unternehmens ausgesetzt, wenn dieses Unternehmen Pflichtmitteilungen zu tätigen hat, die einen erheblichen Einfluss auf den Kurs haben können, wie z. B. Konkursanträge oder Fusionen eines Unternehmens. Hierzu bekommen die Kontrollorgane die Pflichtmitteilung vor der Veröffentlichung und können den Handel aussetzen, bevor die Nachricht bekannt wird.