oder wie kann das Vertrauen der Anleger zurückgewonnen werden?
Der Thread soll konstruktive Vorschläge sammeln, die darauf zielen, Vorgaben für den Neuen Markt zu erarbeiten und zu diskutieren, die geeignet sind, das Vertrauen der Anleger in den Neuen Markt wieder aufzubauen. Er soll einen Beitrag dazu leisten, den deutschen und europäischen Kapitalmarkt voranzubringen, indem hier bestehende Probleme aufgezeigt und neuen Regelungen und Verbesserungen vorgeschlagen werden. Diesem, meinem ersten Thread sollen weitere Treads zu ähnlichen Themen folgen, sofern sich dieser erste Thread als erfolgreich herausstellt.
Dabei bitte ich bei den Postings vor allem um eine sachlich geführten Thread.
sondern
Ich weiß, dass das von mir formulierte Ziel dieses Thread sowie das Anforderungsprofil hoch ist. Dennoch lohnt es sich hoffentlich diesen Thread zu führen. Schließlich muss etwas gesehen, um in Deutschland und Europa die Aktien- und Anlegerkultur weiter auszubauen.
Nachdem der langen Einleitung will ich zunächst einige Themenbereiche ansprechen, die hier m.E. nach diskutiert werden könnten. Ausgangsfrage ist:
Mit welchen Maßnahmen kann das Vertrauen der Anleger in den Neuen Markt wiedergewonnen werden?
Vorschläge und Diskussionen sollten sich also z.B. auf Public Relations, gesetzlichen Vorschriften, Wirtschaftsprüfungsstandards, Analystenstandards und Vorgaben durch die Börse beziehen.
Die ersten Beiträge als Einstieg in das Thema "Neuer Markt – Auswege aus der Misere – oder wie kann das Vertrauen der Anleger zurückgewonnen werden?" liefere ich hier:
GoingPublic - Medien-Spotlight vom 04. Juli 2001
Sunburst geht - und das ist gut so!
Der Neue Markt wird demnächst um ein schwarzes Schaf ärmer sein: Die Sunburst Merchandising AG will in den Geregelten Markt wechseln.
Kein Verlust
Sunburst hat in den letzten Monaten vor allem eines produziert: Skandale. Erst die skandalöse Gewinnwarnung Anfang des Jahres, dann nahm die Verwirrung zu - der Vorstand wechselte, was blieb, war ein Schuldenberg von rund 40 Mio. Euro. Resultat: Insolvenz. Zuletzt dann noch die Ermittlungen gegen den Sunburst-Gründer und früheren Vorstandschef Hero Alting. Vorgeworfen werden ihm Bilanzfälschung sowie Insidergeschäfte. An das operative Geschäft dürften die Verantwortlichen in diesen Wirren auch kaum gedacht haben; Aussicht auf Besserung besteht daher auch weiterhin nicht - auch bei einem Wechsel in den Geregelten Markt.
Neuer Markt: Änderungen des Regelwerkes Neuer Markt zum 09.04.2001:
Rundschreiben Listing 06/2001 der Gruppe Deutsche Börse (letzte Regelwerksänderung)
B8F0B2E060A9159C41256A26004E6A44openDocument
Die Welt vom 05. März 2001
Transparenz ist Voraussetzung für Vertrauen - Prof. Dr. Rüdiger
von Rosen
Anfang vergangenen Jahres verkaufte der Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens am Neuen Markt innerhalb einer mit der Emissionsbank vereinbarten und veröffentlichten Sperrfrist Aktien seiner Gesellschaft zu damaligen Höchstkursen. Heute, da das Papier nur noch einen Bruchteil des seinerzeitigen Wertes besitzt, ziehen enttäuschte Anleger mit ungewissen Erfolgsaussichten vor die Gerichte. Der Fall macht noch immer Schlagzeilen und scheint längst überwunden geglaubte Ressentiments gegen die Aktie als Anlageform aufzuwärmen. Nach den erheblichen Kursrückgängen der letzen Monate zeigen jüngste Umfragen deutliche Vertauensverluste für die Aktie.
Dabei gilt es durchaus als wünschenswert, dass Vorstand und leitende Mitarbeiter ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen dokumentieren, indem sie selbst Aktien ihrer Gesellschaft erwerben. Auf der anderen Seite erscheint es vielen problematisch, wenn diese sich mit dem Gedanken tragen, ihre Papiere wieder abzugeben. Dabei kann niemand kann verlangen, dass ein Manager seine Unternehmensaktien erst nach dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses verwertet. Der legitime Verkauf dieser Papiere mag denn auch durchaus vollziehbare Gründe haben und etwa der Finanzierung des Eigenheims dienen. In der Außenwirkung unterliegen solche Transaktionen, neu-deutsch „diretors’ dealings“, jedoch der Gefahr, missinterpretiert zu werden. Da dieser Personenkreis besser als jeder andere das Unternehmen kennt und begriffsnotwendig Insider sein muss, könnte ein Verkauf von Aktien gerade zu als schwindendes Vertrauen in das eigene Unternehmen gedeutet werden.
In den USA wurde dieses Problem dadurch entschärft, dass geplante Transaktionen schon vor ihrer Ausführung bekannt zu geben sind. Auf diese Weise haben Anleger die Gelegenheit, bereits auf die Ankündigung zu reagieren, noch bevor der Verkauf selbst kursrelevant werden kann. In Großbritannien kennt man das Verbot des Handels innerhalb bestimmter Zeitabschnitte vor der Veröffentlichung der Unternehmensergebnisse (closed periods). Einen ähnlichen Vorschlag hatte die deutsche Grundsatzkommission Corporate Governance schon im Januar 2000 und damit noch vor den Vorfällen am Neuen Markt in ihrem 'Code of Best Practice' unterbreitet: Sie forderte, Kauf und Verkauf von Aktien des Unternehmens durch Vorstand, Aufsichtsrat und leitende Mitarbeiter besonderen Regeln zu unterstellen, indem etwa Zeitfenster für Erwerb oder Veräußerung der Papiere festgelegt werden, deren Einhaltung durch einen Compliance-Beauftragten überwacht würde.
Das jüngst vorgestellte Lösungsmodell der Deutsche Börse AG für das Problem der director’s dealings scheut derart weitreichende Bestimmungen noch: Nach den zum 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen des Regelwerks Neuer Markt müssen die Unternehmen innerhalb von drei Börsentagen mitteilen, wenn Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte mit Aktien der eigenen Gesellschaft handeln. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 €. Diese Summe wirkt freilich verglichen mit den 17 Millionen €, die mit dem eingangs zitierten Aktienverkauf erzielt wurden, wenig abschreckend, um nicht zu sagen gerade zu lächerlich. In Versuchung geratene Vorstandsmitglieder dürften wohl erst dann nachhaltig beeindruckt werden können, wenn Ihnen der Verlust der Erträge drohte. Mit anderen Worten: der Gewinn muss abgeschöpft werden. Dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe ich diese Forderung kürzlich vorgetragen.
Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Bestimmungen. Es ist nicht ersichtlich, warum sich die Vorschriften zu den directors’ dealings allein auf den Neuen Markt beschränken sollten. Vielmehr würde es die Transparenz für die Anleger erst dann nachhaltig verbessern, wenn alle börsennotierten Gesellschaften wie in den USA künftig die Aktienverkäufe durch das Management offen legen müssten. Von einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Börse bis hin zu einer generellen gesetzlichen Regelung ist vieles denkbar. Es bietet sich aber auch an, die derzeit geführte Diskussion um einen Kodex für Corporate Governance, also die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und –kontrolle, zu nutzen, um die Grundsatznorm dort zu verankern.
Wenn Vorstände verkaufen, sollten alle Aktionäre unabhängig vom jeweiligen Handelssegment darüber informiert werden. Mit einer solchen Regelung wäre der Aktienkultur in Deutschland langfristig ein wichtiger Dienst erwiesen.
Sie bringen die Vorschläge und ich kümmere mich um den Rest.
Euer Gerhard Kaschmirkanzler
Der Thread soll konstruktive Vorschläge sammeln, die darauf zielen, Vorgaben für den Neuen Markt zu erarbeiten und zu diskutieren, die geeignet sind, das Vertrauen der Anleger in den Neuen Markt wieder aufzubauen. Er soll einen Beitrag dazu leisten, den deutschen und europäischen Kapitalmarkt voranzubringen, indem hier bestehende Probleme aufgezeigt und neuen Regelungen und Verbesserungen vorgeschlagen werden. Diesem, meinem ersten Thread sollen weitere Treads zu ähnlichen Themen folgen, sofern sich dieser erste Thread als erfolgreich herausstellt.
Dabei bitte ich bei den Postings vor allem um eine sachlich geführten Thread.
- keine allgemeinen Phrasen("in Amerika ist alles besser")
- keine Anlegerinformationen zu Einzelwerten
- kein Pushen
- kein Bashen
- keine Klagen über die aktuelle Marktlage
- keine Besserwisserei, unsachliche Kritik oder Lobeshymnen
sondern
- spezifische Vorschläge für den Neuen Markt, die geeignet erscheint, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen
- Hinweise auf aktuelle Entwicklung von gesetzlichen Vorschriften, Vorschriften der Börsen sowie Standards für Wirtschaftsprüfer, Analysten, Journalisten und andere Berufsgruppen
- Hinweise zur Entwicklung in Europa, den USA sowie RoW (Rest of World)
- Regelungen, die in anderen Staaten besser gefasst sind
- Diskussion der gemachten Vorschläge, insbesondere zur Machbarkeit ihrer Umsetzung
Ich weiß, dass das von mir formulierte Ziel dieses Thread sowie das Anforderungsprofil hoch ist. Dennoch lohnt es sich hoffentlich diesen Thread zu führen. Schließlich muss etwas gesehen, um in Deutschland und Europa die Aktien- und Anlegerkultur weiter auszubauen.
Nachdem der langen Einleitung will ich zunächst einige Themenbereiche ansprechen, die hier m.E. nach diskutiert werden könnten. Ausgangsfrage ist:
Mit welchen Maßnahmen kann das Vertrauen der Anleger in den Neuen Markt wiedergewonnen werden?
- Zulassungsbedingungen für den Emittenten (Regelwerksänderungen, etc.)
- Aufgaben und Pflichten des Emittenten, insbesondere Folgepflichten nach einer Notierungsaufnahme (z.B. Veröffentlichungspflichten)
- Bilanzierungsfragen
- Corporate Governance
- Aufgaben und Pflichten der Konsortialbanken
- Aufgaben und Pflichten der Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, IPO-Berater, PR-Berater)
- Aufgaben und Pflichten der Deutschen Börse
- Ad-hoc Mitteilungen und andere Veröffentlichungen
- Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte
- Sanktionen
- Aufgaben und Pflichten der Organisationen mit Kapitalmarktbezug (z.B. DVFA, SdK, DAI etc.)
- etc.
Vorschläge und Diskussionen sollten sich also z.B. auf Public Relations, gesetzlichen Vorschriften, Wirtschaftsprüfungsstandards, Analystenstandards und Vorgaben durch die Börse beziehen.
Die ersten Beiträge als Einstieg in das Thema "Neuer Markt – Auswege aus der Misere – oder wie kann das Vertrauen der Anleger zurückgewonnen werden?" liefere ich hier:
GoingPublic - Medien-Spotlight vom 04. Juli 2001
Sunburst geht - und das ist gut so!
Der Neue Markt wird demnächst um ein schwarzes Schaf ärmer sein: Die Sunburst Merchandising AG will in den Geregelten Markt wechseln.
Kein Verlust
Sunburst hat in den letzten Monaten vor allem eines produziert: Skandale. Erst die skandalöse Gewinnwarnung Anfang des Jahres, dann nahm die Verwirrung zu - der Vorstand wechselte, was blieb, war ein Schuldenberg von rund 40 Mio. Euro. Resultat: Insolvenz. Zuletzt dann noch die Ermittlungen gegen den Sunburst-Gründer und früheren Vorstandschef Hero Alting. Vorgeworfen werden ihm Bilanzfälschung sowie Insidergeschäfte. An das operative Geschäft dürften die Verantwortlichen in diesen Wirren auch kaum gedacht haben; Aussicht auf Besserung besteht daher auch weiterhin nicht - auch bei einem Wechsel in den Geregelten Markt.
Neuer Markt: Änderungen des Regelwerkes Neuer Markt zum 09.04.2001:
Rundschreiben Listing 06/2001 der Gruppe Deutsche Börse (letzte Regelwerksänderung)
B8F0B2E060A9159C41256A26004E6A44openDocument
Die Welt vom 05. März 2001
Transparenz ist Voraussetzung für Vertrauen - Prof. Dr. Rüdiger
von Rosen
Anfang vergangenen Jahres verkaufte der Vorstandsvorsitzende eines Unternehmens am Neuen Markt innerhalb einer mit der Emissionsbank vereinbarten und veröffentlichten Sperrfrist Aktien seiner Gesellschaft zu damaligen Höchstkursen. Heute, da das Papier nur noch einen Bruchteil des seinerzeitigen Wertes besitzt, ziehen enttäuschte Anleger mit ungewissen Erfolgsaussichten vor die Gerichte. Der Fall macht noch immer Schlagzeilen und scheint längst überwunden geglaubte Ressentiments gegen die Aktie als Anlageform aufzuwärmen. Nach den erheblichen Kursrückgängen der letzen Monate zeigen jüngste Umfragen deutliche Vertauensverluste für die Aktie.
Dabei gilt es durchaus als wünschenswert, dass Vorstand und leitende Mitarbeiter ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen dokumentieren, indem sie selbst Aktien ihrer Gesellschaft erwerben. Auf der anderen Seite erscheint es vielen problematisch, wenn diese sich mit dem Gedanken tragen, ihre Papiere wieder abzugeben. Dabei kann niemand kann verlangen, dass ein Manager seine Unternehmensaktien erst nach dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses verwertet. Der legitime Verkauf dieser Papiere mag denn auch durchaus vollziehbare Gründe haben und etwa der Finanzierung des Eigenheims dienen. In der Außenwirkung unterliegen solche Transaktionen, neu-deutsch „diretors’ dealings“, jedoch der Gefahr, missinterpretiert zu werden. Da dieser Personenkreis besser als jeder andere das Unternehmen kennt und begriffsnotwendig Insider sein muss, könnte ein Verkauf von Aktien gerade zu als schwindendes Vertrauen in das eigene Unternehmen gedeutet werden.
In den USA wurde dieses Problem dadurch entschärft, dass geplante Transaktionen schon vor ihrer Ausführung bekannt zu geben sind. Auf diese Weise haben Anleger die Gelegenheit, bereits auf die Ankündigung zu reagieren, noch bevor der Verkauf selbst kursrelevant werden kann. In Großbritannien kennt man das Verbot des Handels innerhalb bestimmter Zeitabschnitte vor der Veröffentlichung der Unternehmensergebnisse (closed periods). Einen ähnlichen Vorschlag hatte die deutsche Grundsatzkommission Corporate Governance schon im Januar 2000 und damit noch vor den Vorfällen am Neuen Markt in ihrem 'Code of Best Practice' unterbreitet: Sie forderte, Kauf und Verkauf von Aktien des Unternehmens durch Vorstand, Aufsichtsrat und leitende Mitarbeiter besonderen Regeln zu unterstellen, indem etwa Zeitfenster für Erwerb oder Veräußerung der Papiere festgelegt werden, deren Einhaltung durch einen Compliance-Beauftragten überwacht würde.
Das jüngst vorgestellte Lösungsmodell der Deutsche Börse AG für das Problem der director’s dealings scheut derart weitreichende Bestimmungen noch: Nach den zum 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen des Regelwerks Neuer Markt müssen die Unternehmen innerhalb von drei Börsentagen mitteilen, wenn Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte mit Aktien der eigenen Gesellschaft handeln. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 €. Diese Summe wirkt freilich verglichen mit den 17 Millionen €, die mit dem eingangs zitierten Aktienverkauf erzielt wurden, wenig abschreckend, um nicht zu sagen gerade zu lächerlich. In Versuchung geratene Vorstandsmitglieder dürften wohl erst dann nachhaltig beeindruckt werden können, wenn Ihnen der Verlust der Erträge drohte. Mit anderen Worten: der Gewinn muss abgeschöpft werden. Dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe ich diese Forderung kürzlich vorgetragen.
Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Bestimmungen. Es ist nicht ersichtlich, warum sich die Vorschriften zu den directors’ dealings allein auf den Neuen Markt beschränken sollten. Vielmehr würde es die Transparenz für die Anleger erst dann nachhaltig verbessern, wenn alle börsennotierten Gesellschaften wie in den USA künftig die Aktienverkäufe durch das Management offen legen müssten. Von einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Börse bis hin zu einer generellen gesetzlichen Regelung ist vieles denkbar. Es bietet sich aber auch an, die derzeit geführte Diskussion um einen Kodex für Corporate Governance, also die verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und –kontrolle, zu nutzen, um die Grundsatznorm dort zu verankern.
Wenn Vorstände verkaufen, sollten alle Aktionäre unabhängig vom jeweiligen Handelssegment darüber informiert werden. Mit einer solchen Regelung wäre der Aktienkultur in Deutschland langfristig ein wichtiger Dienst erwiesen.
Sie bringen die Vorschläge und ich kümmere mich um den Rest.
Euer Gerhard Kaschmirkanzler