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NEWS - Allerthal Werke Investor bei Mühl ?

Beiträge: 1.702
Zugriffe: 271.374 / Heute: 97
Mühl Product & S. kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

#1250

 
17.10.17 11:48
"was will man erreichen wenn man den Spielraum ständig in die eine Richtung ausnutzt ?"

Ist das denn so ? Oder wird der Spielraum vlt. in beide Richtungen ausgenutzt ?

Brüssel hat da nur indirekt mit zu tun. Habe ich auch gar nicht in #1243 erwähnt, oder ? Das bezog sich auf den Sanierungserlass...LOL.

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M.Minninger:

Was hat Brüssel bitte mit

 
17.10.17 12:07
einem Insolvenzwert zu tun ?
Maydorn:

Nichts

 
17.10.17 12:08
die haben besseres zu tun
M.Minninger:

Den Link mal genau

 
17.10.17 12:09
durchlesen
tbhomy:

Minninger

 
19.10.17 09:27
Sag bitte nicht, dass du den Zusammenhang zwischen Insolvenzverfahren, Sanierung, Sanierungsgewinne, Sanierungserlass und Brüsseler Entscheidung zum Sanierungserlass nicht verstanden hast...

Minninger, wie oft musste ich inzwischen feststellen, dass du fachlich nicht immer auf der Höhe zu sein scheinst ?

Lest euch bitte ein, falls ihr nicht im Thema seid. Danke.
Steuerfux:

Brüssel

 
19.10.17 22:09
Nur zur Klarstellung: Die Entscheidung aus Brüssel ist für Mühl uninteressant. Die KOM muss der Neuregelung zustimmen, die nicht für den Sanierungsgewinn von Mühl relevant ist. Die Neuregelung gilt für Sanierungsgewinne, die durch den Schuldenerlass entstanden sind, die nach dem 8.2.17 erfolgten. Die Insolvenzplanbestätigung war bekanntlich am 20.1.17. Für Altfälle gilt die Billigkeitsregelung des BMF (weiter). Ein Insolvenzplan gilt demnach als Sanierungsplan, womit die Vss. für die steuerliche Begünstigung des Sanierungsgewinns als erfüllt gelten. Einziger Wermutstropfen: Das BMF-Schreiben bindet nur das Finanzamt, nicht aber die Gemeinde (für die Gewerbesteuer).  
Gartenzwergn.:

Danke Steuerfux,

 
20.10.17 08:22
für Deine Klarstellung. Sehr wichtig, daß hier auch Leute mit Sachverstand argumentieren.
am 20.12.2016 wurde folgende Passage veröffentlicht:

Der Insolvenzplan steht noch unter der Bedingung des Verzichts der Gemeinde
Kranichfeld auf die Gewerbesteuer, die infolge der entstehenden
Sanierungsgewinne anfallen wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass
dieser Verzicht kurzfristig und endgültig vereinbart werden kann und das
Insolvenzgericht den Insolvenzplan dann bestätigen wird.

Am 26.01.2017 wurde veröffentlich, daß der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wurde.

Muß dann ja wohl die Gemeinde zugestimmt haben...

Quelle: www.adhoc dpag  
tbhomy:

Steuerfux...bitte deine Quelle hier posten. Danke.

 
20.10.17 08:39
Wenn es so wäre, wie du behauptest, Steuerfux, warum wurde seitens Mühl dann nicht die geplante "Sanierung" bereits im Mai 2017 fortgesetzt ? Wir haben Oktober...?

Und für dieses eine Posting hast du dich extra bei Ariva angemeldet ? Ok...

Hier die korrekte Darstellung mit Quelle:

"Das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich durch die Prüfung" (....in Brüssel).

ifsbr.de/sanierungsgewinne-und-sanierungserlass/

Jeder sollte sich besser selbst ein Bild machen...

Meine Meinung.
Gartenzwergn.:

steht doch da,

 
20.10.17 08:49
Stichtag 07.02.2017............
tbhomy:

Ich gehe davon aus...

 
20.10.17 08:55
...dass die Gemeinden bei "Altfällen vor dem 8.2.2017" eine Entscheidung verzögern wollen, um selbst hoheitliche Rechtssicherheit auch vor einer EU-Regelung zu haben. Das Problem sehe ich in dem Fehlen von Praxiserfahrung ala Durchführungsverordnung.

Die Vergangeneheit hat leider - wie hier am Beispiel Mühl gut nachvollziehbar - gezeigt, dass man eben nicht generell auf Gerichtsbeschlüsse höherer Instanzen vertrauen kann, wenn die EU noch ein Mitspracherecht sich vorbehält. Was "EU-vertraglich" zusteht.

Warum sonst sollte Herr Wolf noch Einschänkungen machen ? Er wird ebenso vorsichtig agieren.
Und das kann ich gut nachvollziehen.

Meine Meinung.


 
tbhomy:

Ich wünsche der AG....

 
20.10.17 08:57
...und uns allen den uneingeschränkten Sanierungserlaß. Aber anhand meiner Quelle in #1258 kann jeder selbst erlesen, dass es trotzdem nicht für alle Fälle Aussicht auf Erfolg verspricht.

Vor der Gesetzesneuregelung war man auch der Ansicht, dass es Rechtssicherheit gäbe. Plötzlich meldet sich Brüssel zu Wort... ;-)
Gartenzwergn.:

Warum ist eine gute Frage,

 
20.10.17 08:59
noch 73 Beiträge und es sind 26.000 Beiträge in gut 7,5 Jahren geschrieben.

W A R UM ?
M.Minninger:

Brüssel interessiert hier nicht, sondern

 
20.10.17 10:46
das örtliche Registergericht
Steuerfux:

Brüssel II

 
20.10.17 23:54
Brüssel (KOM) hat sich für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht von sich aus interessiert. Hintergrund ist die Ablehnung der verwaltungsseitig geregelten Billigkeit (Steuerstundung mit dem Ziel, die darauf entfallenden Steuern zu erlassen) durch den Großen Senat des BFH. Weil man aber eine Steuerbegünstigung haben wollte, wurde mit Par. 3a EStG für Neufälle (ab 8.2.2017) die beschriebene Neuregelung geschaffen. Aufgrund Art. 107 AVEU ist hierfür ein Notifizierungsverfahren erforderlich (Genehmigung durch KOM). Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die KOM von sich aus eine mit EU-Recht unvereinbare Beihilfe des dt. Staates erkennen könnte und in der Folge Dtld. auffordern würde, die erlassene Steuern zu vereinbaren. Dafür, und nur dafür steht die Entscheidung aus!
Aber nochmals, die Mühl-Sanierung ist ein Altfall und von der Neuregelung nicht erfasst.
tbhomy:

Steuerfux

 
21.10.17 09:55

Warum dann seit FEBRUAR 2017 (!) keine positive Unternehmensmeldung, wenn alles so klar ist, wie hier dargestellt wird ?

http://www.ariva.de/news/...ervice-ag-prueft-auswirkungen-der-6040463

Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG bei der zuständigen Finanzbehörde einen Eilantrag auf rechtssichere Abstimmung der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns gestellt. Hintergrund dafür ist die Entscheidung des Großen Senats des BHF vom 28.11.2016 (veröffentlicht am 07.02.2017), dass die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.

Die Gesellschaft klärt nun mit der zuständigen Finanzbehörde, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die geplante Restrukturierung der Gesellschaft hat. Für den Fall, dass der durch den Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstandene Sanierungsgewinn nun doch zu versteuern wäre, könnte dies einer erfolgreich Fortführung der Mühl Product & Service AG entgegen stehen.

Gartenzwergn.:

Warum ist eine sehr gute Frage,

 
21.10.17 13:40
tbhomy warum, warum, warum ???
siehe #1262
Gartenzwergn.:

Warum stellst Du Steuerfux

 
21.10.17 13:45
diese Frage, frage doch die Leute die es wissen sollten ( weil dafür verantwortlich ).

Der Stichtag 07.02.2017 reicht doch völlig.
tbhomy:

Gartenzwergnase....das nennt man Diskussion.

 
21.10.17 14:04
Ich habe meine Zweifel, dass du weißt, was hier bei der Mühl AG reicht und was nicht. Ich muss mir nur deine bisherigen Postings durchlesen, um mir eine konkrete Meinung zu bilden.

Kannst du die Frage beantworten, warum Her Wolf nicht schon längst weiter gemacht hat ?
Gartenzwergn.:

sinnlos Diskussionen nennt man soetwas,

 
21.10.17 14:32
was Du hier entfachen möchtest.

1. Wie soll denn jemand wissen, was Herr Wolf macht oder nicht ? Frage bitte ihn selber .
2. Stichtagsregelung heißt- was davor passiert ist, ist Geschichte
                                         - was danach kommt ist davon betroffen
3. hier noch mal aus #1257 zum Nachlesen:
für Deine Klarstellung. Sehr wichtig, daß hier auch Leute mit Sachverstand argumentieren.
am 20.12.2016 wurde folgende Passage veröffentlicht:

Der Insolvenzplan steht noch unter der Bedingung des Verzichts der Gemeinde
Kranichfeld auf die Gewerbesteuer, die infolge der entstehenden
Sanierungsgewinne anfallen wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass
dieser Verzicht kurzfristig und endgültig vereinbart werden kann und das
Insolvenzgericht den Insolvenzplan dann bestätigen wird.

Am 26.01.2017 wurde veröffentlich, daß der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wurde.

Muß dann ja wohl die Gemeinde zugestimmt haben...

Quelle: www.adhoc dpag  

tbhomy:

Gemieinde....eben...und woran fehlt es nun ?

 
21.10.17 16:58
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass der EU-Bescheid abgewartet wird. TROTZ Neuregelung.
Gartenzwergn.:

#1268

 
21.10.17 20:12
zu Deiner Frage :
Kannst du die Frage beantworten, warum Her Wolf nicht schon längst weiter gemacht hat ?

Warum soll er nicht weiter gemacht haben ? Vielleicht hat er es Dir nur nicht erzählt ?
Wir wollen uns doch nicht mit Kaffeesatzleserei befassen, Spekulationen schüren etc. oder im Trüben fischen............
Nur meine Meinung
tbhomy:

Gartenzwergnase...#1271

 
22.10.17 10:28
Dir ist nichts zu peinlich, oder ? Hast offenbar null Ahnung vom Insolvenzrecht und posaunst hier Sprüche raus...LOL.

Der einzige, der hier Kaffeesatz liest, bist nämlich du. Bring dich mal lieber sachlich in die Diskussion ein und hilft mit, die aktuelle Situation zu analysieren. Davon haben die Leser unter den Aktionären der Mühl AG nämlich mehr als von deinen ständigen "Rockzipfel-Postings" zu meinen Beiträgen... ;-)  

Da die AG nach §262 Aktiengesetz wegen Insolvenz aufgelöst wurde, ist für ihre Fortsetzung nach §274 Aktiengesetz ein HV-Beschluss notwendig. Ich finde aber nicht einmal eine Einladung zu einer HV...auch keine andere Adhoc.

"Vielleicht hat er es Dir nur nicht erzählt ?"

Gartenzwergnase, diese AG hier ist Adhoc-pflichtig, falls dir das was sagt. Und falls adhoc-pflichtige Informationen zurückgehalten werden, hat Herr Wolf bald ein weiteres Problem.

dejure.org/gesetze/AktG/262.html

dejure.org/gesetze/AktG/274.html

Nichts passiert seit Februar !?

Meine kritische Meinung, auch zu der Art, wie sich hier einige User verhalten.
tbhomy:

Warum hat Frau Möser per 25.8.17 Aktien verkauft ?

 
22.10.17 10:31
www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...-AG-i-L--1002297148

Sie hat die 25%-Schwelle (Sperrminorität) unterschritten...kommt bald eine weitere Meldung, dass sie auch die 20%-Schwelle unterschritten hat ?
Steuerfux:

#1272

 
22.10.17 20:07
Schlechte Hinweise machen es auch nicht besser. Nach § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöst. Die war wann? Auch ja, am 1.7.2002. Der HV-Beschluss zur Fortführung muss also schon ein bisschen her sein, sonst wäre kein Insolvenzplanverfahren angestrengt (und gerichtlich bestätigt) worden, sondern es hätte eine Liqidation stattgefunden.
Nur so als Hinweis...
Gartenzwergn.:

#1273

 
22.10.17 20:27
tbhomy kommt bald die Meldung das zu Weihnachten Schnee fällt. Es wäre durchaus möglich.

Du kannst natürlich weitere Spekulationen und dergleichen hier reinstellen, aber da mache ich nicht mehr mit.

Die Frage nach dem Warum hast Du auch  nicht beantwortet ( #1262 ).

Gute Nacht & Good by

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