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Q-Cells , der Solarzellenriese

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#35477

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#35478

1chr:

Was fuer ein schwachsinn

4
01.09.12 13:40
Winner2010:

@wes.....nur zur info

2
01.09.12 14:06
die pöbler MackytheMesser und Börsendepp wurden heute von Mod wegen wiederholter
Doppel-ID gesperrt.....

typisch für diese leute.....nur mit Doppel-ID bringen sie ihre "weisheiten" unters volk !!

wahre helden, oder ??

gruss
winner
kroetendetekt.:

Delisting muß 6 Monate vorher angekündigt werden

 
01.09.12 17:07

de.wikipedia.org/wiki/Delisting

books.google.de/books (Seite 11 und 12)

Aber es gibt doch auch noch den Freiverkehr...

Grüße

kroetendetektor

wes_:

@Winner2010

 
01.09.12 20:46
Danke für die Info... irgendwie auch nicht anders zu erwarten... am besten schon vorher links liegen lassen... Gruß
BäumchenSc.:

Schönen ABEND !

 
01.09.12 23:07

Schönen ABEND !  

Die Übernahme muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden.

 

Quelle: www.mdr.de/nachrichten/q-cells210_zc-e9a9d57e_zs-6c44…  schon RAUS .... ob das KARTELLAMT zugestimmt hat ?   Der südkoreanische Mischkonzern hatte bereits am Sonntag einen Kaufvertrag unterzeichnet. Darin sichert er zu, die Q-Cells-Standorte in Thalheim und in Malaysia zu übernehmen und etwa 1.250 der aktuell noch 1.550 Arbeitsplätze zu  .....bla bla bla . D  " Die Übernahme muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden."  und wer arbeitet im Kartell AMT ???   NA alle die von den Lemmingen die paar Millionen Anteile süffisant aufgeschlürt haben ...   wenn DATT DINGENS hoch jeht -- ne ne ne ;-)   oh Mann waht für en FREUDE ;-)

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#35484

1chr:

Baemchen

 
02.09.12 03:45
Und wenn die kartellbehoerden ablehnen, wird qcells eben abgewickelt. Bleit fuer die aktienaere win totalverlust. Gleuckwunsch!
kroetendetekt.:

@1chr: 6 Monate

 
02.09.12 09:45

Die 6 Monate stehen im Wikipedia-Artikel, den du scheinbar  nicht mal gelesen hast!

Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen.

Warum beschimpfst du mich gleich als Pusher, der euch v...n will? 

Kein Gruß

 

 

 

 

 

Holzknecht:

ich bin da ja neu

 
02.09.12 09:58

und versteh einfach nicht, wenn es so sein sollte das die Aktien balt 0 wert haben sollen, das da noch immer soviel gekauft wird ...... es sind doch nicht alle blöd und kaufen obwohl sie wissen das die Aktie bald ohne wert dasteht. Sind es die reinen Spekulanten die hoffen das sich der Kurs noch ein paar Cent hoch geht, oder wissen die mehr.

Also mir kommt das irgendwie Spanisch vor

 

Helft mir da mal ....Danke

1chr:

Es geht hier um eine insolvenz

 
02.09.12 10:13
Da gibts keine fristen, denn die aktie enspricht keinem gegenwert.
Und jeder der hier die relativ klar kommunizierten aussagen des insolvenzverwalters versucht mit aus dem zusammenhang gerissenen quellen (z.b. Artikel ueber delstings in rahmen von squeee out oder going private) in zweifel zu ziehen, ist fuer mich ein puscher.
1chr:

Hier nochmal das gesetz

2
02.09.12 10:27
dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

Abs 1 gilt hier! Keine fristen, kein anlegerschutz
kroetendetekt.:

Falsch: Es gilt Absatz 2 laut Ad-Hoc

 
02.09.12 11:13

Die Ad-Hoc bezieht sich eindeutig auf Absatz 2!

[...]

Bitterfeld-Wolfen, 30. August 2012 - Der Insolvenzverwalter über das
Vermögen der Q-Cells SE (ISIN DE0005558662), Herr Rechtsanwalt Henning
Schorisch, hat am heutigen Tag bei der Geschäftsführung der Frankfurter
Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General
Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der
Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der Q-Cells SE beantragt.

[...]

www.ariva.de/news/...ersenordnung-der-Frankfurter-Wertpapierb-4240350

Und Absatz 2 sagt:

(2) Die Geschäftsführung kann die Zulassung im Sinne des Absatzes 1 auch auf Antrag des Emittenten widerrufen. Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen. Die Geschäftführung hat einen solchen Widerruf unverzüglich im Internet zu veröffentlichen. Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Wirksamkeit des Widerrufs darf zwei Jahre nicht überschreiten. Nähere Bestimmungen über den Widerruf sind in der Börsenordnung zu treffen.

dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

Also gilt jetzt das was die Börsenordnung in Frankfurt vorgibt...

Übrigens, lt. Anhang in der Ad-Hoc herrscht an den anderen Börsen in Deutschland bereits der Freiverkehr (unregulierter Markt):

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

 

 

 

1chr:

Dann viel

2
02.09.12 11:26
Erfolg, wenn du mitte oktober versuchst deinen schatz jemanden zu verkaufen.
Ich bin da leidenschaftslos.
kroetendetekt.:

Paragraf 46 der Börsenordnung (Frankfurt)

 
02.09.12 12:08


Der Vollständigkeit halber:  Paragraf 46 der Börsenordnung für die Franfurter Wertpapierbörse:

deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/dbg_nav/metanavigation/30_Regulations

Die Textpassage ist im PDF-File auf Seite 119 zu finden.

Grüße

kroetendetektor

 

lehmannsbrot.:

Selten so einen unsinn gelesen wie #35484

6
02.09.12 13:35
Jetzt haben also kartellamtsmitarbeiter die stücke billig gekauft?
Und die drehen das jetzt so, das es zur rakete wird?

Was für ein blindfisch muss man sein um so'n stuss zu verbreiten?

Da muss der schmerz der fehlspekulation ganz schön tief sitzen!
1chr:

Lehman

5
02.09.12 14:00
Das ist die zeit zwischen dem asset deal und dem delisting. Da kommen die irrsten ideen .... von den verzweifeltsten leuten.... Und wenns mal von 2ct kurz auf 4ct zuckt, schreien alle: rakete!

It all has happend Before, and it will happen again.
BäumchenSc.:

Ja

 
02.09.12 15:20
hat noch  immer  KEINER  nachgedacht  wenn  hier  

DAS KARTELLAMT  BEDENKENB  hat  und  kein  Grüne s Licht  GIBT ;-)

aus  anderem Forum “Was ist denn wenn der Chef des koreanischen Unternehmens die q-Cell auch mit illegalen Gelder zahlen will?Die Übernahme wird durch die Haftstrafe des Konzernchefs überschattet.Das fängt ja gut an.
Wird das Kartellamt jetzt nicht hellhörig und genauer hinsehen woher das Geld für die Übernahme stammt.
Sollte das Geld ebenfalls aus illegalen Quellen stammen,wird das sehr streng geahndet und die Kartellbehörde die Übernahme nicht genehmigen.
Vlt kommen die Spanier dann wieder?
Eine heiße Kist und es ist noch lange nicht alles in trockenen Tücher."
..

so  what ?
stock-hunter:

35496

 
02.09.12 17:14
....jepp. Aber da könnten auch noch andere kommen,


z. B. aus Frankreich, Italien oder.... & nä. Woche ein Angebot unterbreiten.

-anscheinend sind hier einige so short, wie sie es sich eigentlich nicht erlauben könnten ;=)

& glaubt mir, ich tippe hier wesentlich weniger 'rein als ich weiss ;=)

-diese Woche wird *denkwürdig*
wes_:

hier kommt demnächst

2
02.09.12 18:57
wahrscheinlich auch noch der Osterhase vorbei und kauft

für die Eierefüllung im nächsten Jahr....


Kartellamt Q-Cells , der Solarzellenriese 14068390img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif" style="max-width:560px" />



unglaublich, was sich einfallen gelassen wird, um kurz vor dem >Delisting noch Stücke loszuschlagen :-)

aber das war zu kalauerhaft... so jetzt mal was überzeugenderes bitte... .-)
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#35498

Winner2010:

@wes...hmm

2
02.09.12 19:32
"unglaublich, was sich einfallen gelassen wird, um kurz vor dem >Delisting noch Stücke loszuschlagen :-)..."


erinnert irgendwie an wamu.....das wollten einige besonders schlaue bis zum schluss nicht
glauben, wenn man nicht release erteilte, die alt-shares wertlos ausgebucht werden....

andere wiederum hofften bis zum schluss, das es kurz davor nochmal zu einer aufwärtsbewegung des kurses kommt.....kam aber keine mehr !!

fazit....am besten kamen jene davon, die noch rechtzeitig zu halbwegs moderaten kursen
im dezember2011(so wie meine wenigkeit), seine shares abstossen konnten !!
johnnie11:

Bis zum Delisting

 
02.09.12 20:14
sind es noch ein paar Monate,laßt euch nicht verückt machen
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