DGAP-Adhoc: RWE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding
DGAP-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
RWE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding
18.08.2020 / 17:44 CET/CEST
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Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft (RWE") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um 10 % erhöht. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt sein.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird RWE einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf wird / Quelle: Guidants News news.guidants.com