Und nicht kursdifferenzschaden.
Das ist auch die Richtlinie des DSW.
Für diesen müsst ihr eine ausführliche Begründung mitliefern, die nur ein Anwalt machen kann.mds besteht mE das Risiko, dass dieser abgelehnt wird.
Beim tatsächlichen Transaktionsschaden gestaltet sich das einfacher.
Diesen wird der insolvenzverwalter mE auch einfacher anerkennen.
Das ist auch die Richtlinie des DSW.
Für diesen müsst ihr eine ausführliche Begründung mitliefern, die nur ein Anwalt machen kann.mds besteht mE das Risiko, dass dieser abgelehnt wird.
Beim tatsächlichen Transaktionsschaden gestaltet sich das einfacher.
Diesen wird der insolvenzverwalter mE auch einfacher anerkennen.