Stimmt !!!
Du kannst jederzeit Deine PP´s an einen Freund, Bekannten...irgend einer Person verkaufen.
Jedoch kannst du erst nach der einjährigen Sperrfrist mit einem dreimonatigem Limit in der Stückzahlen die Aktien an der Börse veräußern bzw. verkaufen.
Rule 144 gewährt jedoch eine Befreiung, die den Weiterverkauf von "restricted securities" ermöglicht. Der Investor muss die Wertpapiere über eine Sperrfrist von einem Jahr halten. In die-sem Zeitraum darf er sie nur gemäß einer anderweitigen Befreiung von der Registrierungspflicht veräußern. Nach Ablauf der Sperrfrist darf der Investor anfangen, die Wertpapiere öffentlich zu verkaufen. Diese Verkäufe sind vorerst an bestimmte Erfordernisse geknüpft. Rule 144 bestimmt das Verfahren, nach dem die Transaktion durchzuführen ist. Bestimmte Informationen über den Emittenten müssen öffentlich zugänglich sein. Wenn nicht von minimaler Größenordnung, ist die Transaktion meldepflichtig.Für Investoren wohl am wichtigsten: Rule144 beschränkt die Anzahl der Wertpapiere, die innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten verkauf werden dürfen.
Erspare mir mal Fettschrift und Farbe