Nach dem Aktiengesetz obliegt allein dem Vorstand die Außenvertretung. Nur der SoM-Vorstand konnte Verträge abschließen. So ist es auch gelaufen.
Du hast Recht, Rhapsodie, dass ein von Kuhn oder anderen AR abgeschlossener Vertrag anfechtbar (vielleicht sogar nichtig) wäre. Aber so ist es bei SoM nie gelaufen. Lies noch einmal das kluge Posting von Ulfilas im Nebenthread, der das alles zutreffend beschriebt: Kuhn hat SoM zwar de facto geführt, aber stets die Vorstände als Erfüllungsgehilfen unterschreiben lassen.
Wenn Du schreibst, der Vorstand wisse nichts von den Stahlschmidt-Verträgen, so kann das stimmen, aber nur für den neuen Vorstand, der nicht weiß, was der alte da so alles unterschrieben hat.