Vier Monate sind vergangen, nichts ist passiert. Im November hatte der Stoßtrupp "Steuervereinfachung" von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) angekündigt, jeder Gewinn aus Aktienverkäufen solle von 2007 an steuerpflichtig sein - die einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Aktionäre steuerfreie Gewinne einstreichen können, werde abgeschafft. Seither warten Anleger gespannt auf die Details. Denn die zu kennen ist wichtig für jede Wertpapierstrategie: Alte Aktienbestände noch in diesem Jahr verkaufen? Mit Zukäufen keinesfalls bis Januar warten? Doch auf die entscheidende Frage, für welche Papiere die neuen Regeln greifen sollen, gibt es immer noch keine Antwort. "Wir stehen ganz am Anfang unserer Überlegungen", heißt es in Berlin lapidar. Das Ergebnis dürfte unerfreulich sein. Vieles deutet darauf hin, dass ein alter Plan der rot-grünen Regierung wieder belebt wird. Der sah 2002 vor, ab einem Stichtag alle Verkaufsgewinne zu besteuern - egal, wann die Papiere gekauft wurden. "Die Koalition wird dieses Modell wohl aus der Schublade holen", vermutet Martin Krause, Anwalt bei der Kanzlei Linklaters in Frankfurt. Auch Anwalt und Steuerberater Ingo Kleutgens von der Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw glaubt, dass von 2007 an "alle Verkäufe unabhängig vom Kaufzeitpunkt steuerpflichtig sind". Das würde auch Anleger treffen, die ihre Papiere schon Jahre halten und beim damaligen Kauf von ganz anderen Regeln ausgingen. Um den Protest einzudämmen, könnte Schwarz-Rot moderate Steuersätze vorschlagen - so wie vor gut drei Jahren der damalige Finanzminister Hans Eichel. Sein Modell sah vor, dass das Finanzamt bei alten Aktien pauschal zehn Prozent des Verkaufserlöses als Gewinn ansetzt. Auf diesen sollten dann unabhängig vom persönlichen Steuersatz 15 Prozent Steuern fällig sein (also 1,5 Prozent Steuer auf den Verkaufspreis). Wer einen niedrigeren Gewinn oder gar einen Verlust erzielt, müsste den tatsächlichen Kaufpreis nachweisen. An diesem Konzept werden die Großkoalitionäre wohl nur noch die Zahlen verändern, im Gespräch ein Steuersatz von 20 Prozent (effektiv 2,0 Prozent). Wenn die Neuregelung dagegen nur für 2007 gekaufte Aktien gälte, würden Anleger vor Jahresende Papiere kaufen, um sich Steuervorteile zu sichern. Diese Variante brächte dem Fiskus auch weniger Geld. Die Idee des CDU-Finanzexperten Michael Meister, nur Kursgewinne ab 1. Januar 2007 zu besteuern, ist unpraktikabel: Dafür wäre eine bei nicht börsennotierten Anteilen und Auslandsaktien extrem aufwendige Bewertung aller Wertpapiere zum 31. Dezember nötig.
Wer Aktien in mehr als einem Jahr verkauft, muss somit wohl Steuern auf den Gewinn zahlen. Bei Papieren mit abgelaufener Spekulationsfrist kann es sich lohnen, vor Jahresende 2006 zu verkaufen. Droht deshalb im Dezember Verkaufsdruck an den Börsen? Zumindest nicht mit voller Wucht. Zwei Gruppen von Aktionären haben gute Gründe, den Verkauf zu verzögern.
Erstens: Gutverdiener, die in der Spekulationsfrist stecken. 2007 müssten sie statt des persönlichen Steuersatzes auf den halben Gewinn (Halbeinkünfteverfahren) die wohl oft günstigere pauschale Steuer zahlen.
Zweitens: Inhaber von Verlustpapieren, bei denen die Frist abgelaufen ist.
Denn wenn alle Gewinne 2007 steuerpflichtig sind, müsste der Fiskus auch alle Verluste anerkennen. Doch Vorsicht: Womöglich setzt er sich über verfassungsrechtliche Zweifel hinweg. Krause: "Der Gesetzgeber neigt bei so etwas zu asymmetrischen Lösungen."
Quelle: Wirtschaftswoche