AfriGeld nach meiner Meinung liegt die 09:33
#88313 einzige Chance der Aktionäre in einer Ablehnung des WHOA. Die G7 werden ansonsten nicht einen Krümel von dem Kuchen übrig lassen, da sie mit einem Erfolg die komplette Kontrolle über die Holding erlangen würden.
Die Kontrolle erlangen sie mMn auch bei Ablehnung. Im Akkoord steht doch unter Artikel 182/183 ganz klipp und klar:
182. Wenn dieser Umstrukturierungsplan nicht umgesetzt wird, wird dies erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Finanzlage von SIHNV und der Gruppe haben. In diesem Szenario würde SIHNV weiterbestehen, aber die Gruppe wäre zum Fälligkeitsdatum im Rahmen der Kreditfazilitäten der Group Services in Verzug. Da die Vermögenswerte der Gruppe wahrscheinlich nicht ausreichen werden, um die dann fälligen und zahlbaren Kreditfazilitäten der Group Services zum Fälligkeitsdatum vollständig zurückzuzahlen, werden die Finanzgläubiger (einschließlich der CPU-Gläubiger) das Recht haben, ihre Sicherheitsrechte durchzusetzen, und SIHNV wird wahrscheinlich ein Insolvenzverfahren beantragen müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die SIHNV-Anteilseigner keine begründete Erwartung, dass Mittel für eine Ausschüttung an sie zur Verfügung stehen (wie in Abschnitt 11.2 (Liquidationswert) dieser Begründung erläutert). Dieses Szenario wäre nachteilig für die Interessen der Restrukturierungsplan-Aktionäre, der anderen Gläubiger und der Gruppe.
183. Die Finanzgläubiger haben als Bedingung für ihre Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsvereinbarung zur Laufzeitverlängerung verlangt, dass SIHNV eine Struktur einrichten muss, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf, wenn dieser Restrukturierungsplan nicht bis zum 29. Juni 2023 umgesetzt wird. In der Folge erklärte sich SIHNV bereit, ein dem niederländischen Recht unterliegendes Sicherheitsdokument zu erstellen, mit dem SIHNV Sicherheiten an seinen Anteilen an einer neuen Topco-Holdinggesellschaft gewährt (die "Neue Topco-Aktienverpfändung"). Die Neue Topco-Aktienverpfändung mildert die wertvernichtende Wirkung einer ungeordneten Durchsetzung der bestehenden Sicherheiten auf verschiedenen Ebenen der Gruppe (siehe Abschnitt 5.2.3 (Bestehende Sicherheiten) dieser Erläuternden Stellungnahme), da sie eine effizientere wertsteigernde Durchsetzung für die Finanzgläubiger und die gesicherten konzerninternen Gläubiger durch einen einzigen Durchsetzungspunkt in Bezug auf Vermögenswerte schafft, die ihnen bereits direkt oder indirekt verpfändet wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die Neue Topco-Aktienverpfändung nach ihrer Gewährung bei Fälligkeit der Kreditfazilitäten der Group Services vollstreckbar sein wird.
Übersetzt mit www.deepl.com ( Kostenlose Version)
www.steinhoffinternational.com/downloads/...cturing-Plan2.zip
Sollte keine Homolgatie erfolgen, werden die Gläubiger Pfandrechte ausüben. Dies haben sie gestern auch gesagt. Dafür verlängern sie lt. 183 erstmal, filetieren dann mMn und befriedigen daraus ihre Ansprüche. Da in diesem Szenario vermutlich die Forderungen die Erlöse übersteigen werden, wird SIHNV im weiteren Verlauf mEn einen Insolvenzantrag stellen. Im Ergebnis sehe ich da keinen großen Unterschied für die Aktionäre. Was mEn definitiv nicht passieren wird, ist ein Angebot an die Aktionäre. Die Gläubiger erhalten den Zugriff mMn so oder so.