Brauch mal kurz Hilfe:
1) Wenn z.B. in 2000 keine Gewinne/Verluste innerhalb der Spekulationsfrist
realisiert wurden, kann ich dann Aufwendungen wie Börsenbrief,Effektenkredit
und ähnliches fuers naechste Jahr "vortragen", ich vermute NEIN?
2) Bislang sind Gewinne/Verluste aus Optionsgeschaeften mit Gewinnen/Verlusten aus Aktiengeschaeften "gegenrechenbar", ich habe irgendwo
gelesen, dass aendert sich dahingehend, dass nur noch Gewinne/Verluste
der "gleichen" Art verrechnet werden koennen, also nur noch Gewinn aus
Optionsschein mit Verlust aus OPtionsschein und nicht mehr, Gewinn
aus Aktien gegen Verlsut aus Optionsschein.
Weiss jemand ob das so richtig ist und ab wann das gilt?
Vielen Dank fuer eure Hilfe.
und hier der tip (sind allerdings auch schon andere drauf gekommen):
Im Rahmen der ganzen Gewinnwarnungen bei den Computerherstellern sind
auch Unternehmen quasi in "Sippenhaft" genommen worden, die das nicht verdient haben...
1) Wenn z.B. in 2000 keine Gewinne/Verluste innerhalb der Spekulationsfrist
realisiert wurden, kann ich dann Aufwendungen wie Börsenbrief,Effektenkredit
und ähnliches fuers naechste Jahr "vortragen", ich vermute NEIN?
2) Bislang sind Gewinne/Verluste aus Optionsgeschaeften mit Gewinnen/Verlusten aus Aktiengeschaeften "gegenrechenbar", ich habe irgendwo
gelesen, dass aendert sich dahingehend, dass nur noch Gewinne/Verluste
der "gleichen" Art verrechnet werden koennen, also nur noch Gewinn aus
Optionsschein mit Verlust aus OPtionsschein und nicht mehr, Gewinn
aus Aktien gegen Verlsut aus Optionsschein.
Weiss jemand ob das so richtig ist und ab wann das gilt?
Vielen Dank fuer eure Hilfe.
und hier der tip (sind allerdings auch schon andere drauf gekommen):
Im Rahmen der ganzen Gewinnwarnungen bei den Computerherstellern sind
auch Unternehmen quasi in "Sippenhaft" genommen worden, die das nicht verdient haben...