Steuerliche Frage zu Gewinn/Verlustausgleich aus Aktiengeschäften

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furby:

Steuerliche Frage zu Gewinn/Verlustausgleich aus Aktiengeschäften

 
17.11.99 11:59
Nachdem ich diese Jahr mit mehr NM-Werten ein Minus realisiert habe als ein Plus dazukam, bitte ich die Steuerexperten unter Euch um Eure Hilfe.

1. Nach meiner Kenntnis ist es möglich Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen steuerlich zu verrechnen. Nach Auskunft eines auf Investmentberatung spezialisierten Bankberaters soll dies nur innerhalb eines Jahres mit den in dem einen Jahr getätigten Verkäufen möglich sein. Nach meiner Erinnerung aus Börsenzeitschriften müßte aber seit 1999 auch eine Verrechnung noch mit Verkäufen im nächsten Jahr möglich sein. Meine erste Frage: was ist richtig, Verrechnung nur über ein Jahr oder über zwei Jahre? Falls nur über ein Jahr Gewinn/Verlustverrechnung möglich ist, müßte ich also versuchen dieses Jahr noch spekulative Gewinne durch kurzfristige Anlagen zu realisieren.

2. Im Detail habe ich zum Teil außerhalb und innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust verkauft. Meine Verkäufe mit Gewinn waren innerhalb der Spekulationsfrist. Alle Verkäufe wurden 1999 realisiert. Ist es für die Frage der Gewinn- und Verlustverrechnung relevant, ob ich innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist verkaufte?

3. Angenommen meine Verluste werden auch zum Ende des Jahres 1999 überwiegen, muß ich meine Aktiengeschäfte insgesamt dann überhaupt steuerlich angeben? Wäre ich sonst steuerunehrlich?

4. Welche Angaben sind steuerlich zu Aktiengeschäften überhaupt anzugeben?
Grundsätzlich alle Käufe und Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s) oder nur alle Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s)?

5. Sehe ich das richtig, daß Dividendenerträge aus Aktien und Bankspesen/Provisionen aus Aktiengeschäften mit Kursgewinnen und Verlusten insbesondere innerhalb des Spekulationsjahres mitverrechnet werden können? Das ich bis zu 1000.- DM frei habe bei gestelltem Freistellungsauftrag, ist mir bekannt. (Ich gehe ferner davon aus, daß nur die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf von Aktien entstehenden Bankspesen anzusetzten sind und nicht sonstige Bankspesen wie Kontoführung/Porto usw.)

Wenn Ihr mir auch nur teilweise helfen könnt, bin ich Euch sehr dankbar.

Gruß, Furby  
furby:

Hey, nicht einschlafen hier. HILFE !!!!!

 
17.11.99 14:43
Das kann doch nicht sein, daß sich hier keiner mit Steuerfragen beschäftigt.

In Erwartung Furby
Edelmax:

Re: Du darfst bitten, aber nicht fordern!

 
17.11.99 15:09
1. Soviel wie ich weiß, geht es auch mit Verlustmitnahmen ins nächste Jahr, aber nicht von 98 auf 99, sondern nur von 99 usw auf die Folgejahre.
2. Verluste und Gewinne nach einem Jahr sind steuerfrei, d.h. wenn Du nach über einem Jahr mit Verlust verkaufst, kannst Du diesen nicht mehr gegenrechnen.
3. Mußt Du nicht angeben, aber es ist zu empfehlen, wenn Du ihn dann 2000 gegenrechnen willst. Wenn Du 99 keinen Verlust angibst, ist er für 2000 nicht existent.
4. Nur den Gewinn aus Spekulationsgeschäften minus Werbekosten usw. Liegt dieser Betrag zwischen 0-1000 DM, muß Du gar nichts angeben, beim Minus im eigenen Interesse. Gewinne oder Verluste nach über einem Jahr Haltezeit sind keine Spekulationsgewinne. Deine ganzen Trades mußt Du erst bei Nachfragen seitens des Finanzamtes nachweisen.
5. Dividendenerträge sind keine Spekulationsgewinne sondern Zinserträge. Diese sind 99 noch bis zu 6100 DM pro Nase steuerfrei. (Freistellungsaufträge)
Bankspesen, Provisionen, aber auch Informationsmaterial ( z.B. Quittungen über Börsenzeitschriften uvam) kannst Du als Minusbeträge zu den Spekulationsgewinne gegenrechnen.
Unterscheide :
1. Freigrenze Spekulationsgewinne 1000 DM . Für 3000 DM Spekulationsgewinne zahlst Du für 3000 DM nach Deinem individuellen Steuersatz Einkommenssteuer.
2. Freibetrag Zinserträge 6100 DM. Bei 7000 DM Zinserträgen zahlt Du nur für 900 DM Steuern nach Deinem individuellen Steuersatz Einkommenssteuer.

So, 20 min Zeit weg. Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen und Gewissen.

Edelmax
Me262:

Re: Steuerliche Frage zu Gewinn/Verlustausgleich aus Aktiengeschäften

 
17.11.99 15:41
Ich sehe das nicht ganz so wie Edelmax. Prinzipiell stimmt es schon das du Verluste, aber auch Gewinne 1 Jahr nach vorne bzw. nach hinter verrechnen darfst. Außerdem brauchst du dem Finanzamt nichts mitzuteilen, wenn du keine Gewinne aus Spekulationen abzüglich deiner Verluste erwirtschaftet hast. Auch brauchst du die gemachten Verluste nicht anzugeben. Du bist erst verpflichtet deine Zahlen, Gegenrechnungen usw. vorzulegen, wenn du eine Aufforderung vom Finanzamt erhältst.

Hilft dir das weiter?

MFG Me262.
furby:

Lieber Edelmax, sehr hilfreich

 
17.11.99 15:48
war Deine Antwort. Vielen Dank. Ich glaube - obwohl sich hier offenbar einige bestens informierte Leute tummeln -, daß Dein Posting auch für andere recht aufklärend war. Es war mir wirklich wichtig zu diesen Punkten Klarheit zu haben, deshalb entschuldige meinen provokativ, fordernden Stil.

Ich weiß nicht, ob ich Dir wirklich auch mal helfen kann, falls ja, werde ich mich gerne revanchieren. Vielleicht hast Du ja mal eine Patentfrage...

Punkt 2 Deiner Antwort hat mich etwas überrascht.

Gruß Furby
Edelmax:

Re: me262

 
17.11.99 16:00
Ja, was siehst Du denn anders?

Für alle weiter interessierten empfehle ich

www.wallstreet-online.de/board2/d/...3?f=threads.php3&forum=19

Dort gibt es sehr viele Informationen, auch weitere Verweise und spezielle Fragen. Außerdem gibt es da auch Profis, die sich recht genau auskennen.


Edelmax
Superlampi:

zu 2. Edelmax hat recht,

 
17.11.99 16:36
da der Einkommensbesteuerung nur SPEKULATIONSGESCHÄFTE (§23 EStG) unterliegen.
Spekulationsgeschäft= zwischen An- und Verkauf weniger als 1 Jahr,
alles andere interessiert das Finanzamt nicht mehr.
Also Verluste bei Wertpapiergeschäft über ein Jahr NICHT abziehbar.
Es kann steuerlich also günstiger sein Verluste inerhalb eines Jahres zu realisieren (und bei einem Überzeugungswert wieder neu einzusteigen), anstatt bis in alle Ewigkeiten zu warten und keinen Verlustabzug mehr zu haben.
MisterX:

Ergänzung zu den Ausführungen von Edelmax!

 
17.11.99 22:37
Ergänzend zu den Ausführungen die Edelmax getätigt hat, ist noch zu sagen, daß man Spekulationsverluste aus dem Kalenderjahr 1998 (Achtung: Spekulationsfrist 6 Monate), bei der Einkommensteuer-Erklärung 1998 angeben sollte, da hier eine Verfassungsklage einge-reicht werden soll. Da es für 1998 noch keinen Verlustvortrag bzw. -rücktrag gab, muß der Einkommensteuerbescheid 1998 durch Einspruch in diesem Punkt offen gehalten werden. Eine kleine Feinheit zur Freigrenze von 1.000 DM ist, daß der steuerfreie Spekulationsge-winn innerhalb eines Kalenderjahres unter 1.000 DM betragen darf, also 999,99 DM (Ich bin hier vielleicht etwas kleinlich).
Tip: Verdoppelt diesen Betrag, wenn ihr verheiratet seit, in dem ihr das Depot auf Eheleute abschließt.
Meine Meinung zu Punkt 4 ist, daß, wenn ein Spekulationsverlust geltend gemacht wird, bei Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung alle Trades innerhalb des Kalenderjahres und inner-halb des Spekulationszeitraumes (1 Jahr) belegt werden sollten (dient der schnelleren Bearbeitung durch das Finanzamt)
Ach ja, die Spekulationsfrist trifft auch Käufe im Kalenderjahr 1998, die erst in 1999 ver-kauft werden (Beispiel: Kauf 15.11.98 - Verkauf 13.11.99 = innerhalb der Spekulationsfrist).
Ach ja Edelmax, Deine Aussagen waren nicht nur nach besten Wissen und Gewissen, sie waren auch korrekt.

Gruß MisterX
0815a:

Ja, das liebe Finanzamt

 
18.11.99 10:02
Ich kann nur zur Steuerehrlichkeit ermuntern, da die Finanzämter durchaus Prüfungen vormehmen, besonders wenn Dividenden erhalten wurden. Dieses ist für das Finanzamt ein Indikator für Börsenaktivitäten.

In der Tat is es durchaus lukrativ alle Velustposten noch schnell zu verkaufen (innerhalb der Speklationsfrist) und die Werte dann "neu" zu kaufen, um die Verluste auch tatsächlich anrechnen zu können. Die Bankgebühren liegen in einen Verkauf/Kauf bei maximal 2%. Bei den großen Direktbanken sogar nur etwa bei der Hälfte (1%).

Es leuchtet wohl jedem ein, daß max. 2% weit weniger sind als der persönliche Steuersatz (30%-50%). Die Differenz ist dann der Nettoprofit !

Natürlich lohnt es sich nur, wenn auch tatsächlich Spekulationsgewinne relisiert wurden, um die Steuerlast zu reduzieren !

nwo1:

auch eine Frage ...

 
18.11.99 10:11
a) kann man auch einen privaten Kredit der für Börsenaktivitäten abgeschlossen wurde, den Gewinnene entgegenrechnen und dadurch wieder ausgelichen???

b) gilt als Informationsmaterial, welches man entgegenrechnen kann auch fachsepzifische LIteraturen, auch wenn man das Traden nur als Neben- und nicht Hauptbeschäftigung betreibt.


-danke

nWo
0815a:

Re: Steuerliche Frage zu Gewinn/Verlustausgleich aus Aktiengeschäften

 
18.11.99 10:44
Die Zinsen sollte das Finanzamt eigendlich akzeptieren, da diese direkt im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Es ist wahrscheinlich einfacher, wenn auch entsprechende Gewinne ausgewiesen werden, dann kann der Aktienhandel auch nicht als "Liebhaberei" ausgelegt werden. Fachliteratur sollte auch annerkannt werden. Im Notfall über die Werbekosten !
jdh1:

Danke Edelmax: 20 min gut verbracht! (o.T)

 
18.11.99 14:23
furby:

Ihr seit Suuuper!

 
18.11.99 19:48
Nochmals vielen Dank an alle für Euren Einsatz. Ich fühle mich sehr gut beraten. Das ich das so von meinen Bankberatern nicht erfahren konnte, weiß ich, und daß es schwer ist, für so spezifische Probleme in Büchern rat einzuholen, kann ich mir denken. ARIVA hat einen Fan mehr...

Gruß furby
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