Nachdem ich diese Jahr mit mehr NM-Werten ein Minus realisiert habe als ein Plus dazukam, bitte ich die Steuerexperten unter Euch um Eure Hilfe.
1. Nach meiner Kenntnis ist es möglich Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen steuerlich zu verrechnen. Nach Auskunft eines auf Investmentberatung spezialisierten Bankberaters soll dies nur innerhalb eines Jahres mit den in dem einen Jahr getätigten Verkäufen möglich sein. Nach meiner Erinnerung aus Börsenzeitschriften müßte aber seit 1999 auch eine Verrechnung noch mit Verkäufen im nächsten Jahr möglich sein. Meine erste Frage: was ist richtig, Verrechnung nur über ein Jahr oder über zwei Jahre? Falls nur über ein Jahr Gewinn/Verlustverrechnung möglich ist, müßte ich also versuchen dieses Jahr noch spekulative Gewinne durch kurzfristige Anlagen zu realisieren.
2. Im Detail habe ich zum Teil außerhalb und innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust verkauft. Meine Verkäufe mit Gewinn waren innerhalb der Spekulationsfrist. Alle Verkäufe wurden 1999 realisiert. Ist es für die Frage der Gewinn- und Verlustverrechnung relevant, ob ich innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist verkaufte?
3. Angenommen meine Verluste werden auch zum Ende des Jahres 1999 überwiegen, muß ich meine Aktiengeschäfte insgesamt dann überhaupt steuerlich angeben? Wäre ich sonst steuerunehrlich?
4. Welche Angaben sind steuerlich zu Aktiengeschäften überhaupt anzugeben?
Grundsätzlich alle Käufe und Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s) oder nur alle Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s)?
5. Sehe ich das richtig, daß Dividendenerträge aus Aktien und Bankspesen/Provisionen aus Aktiengeschäften mit Kursgewinnen und Verlusten insbesondere innerhalb des Spekulationsjahres mitverrechnet werden können? Das ich bis zu 1000.- DM frei habe bei gestelltem Freistellungsauftrag, ist mir bekannt. (Ich gehe ferner davon aus, daß nur die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf von Aktien entstehenden Bankspesen anzusetzten sind und nicht sonstige Bankspesen wie Kontoführung/Porto usw.)
Wenn Ihr mir auch nur teilweise helfen könnt, bin ich Euch sehr dankbar.
Gruß, Furby
1. Nach meiner Kenntnis ist es möglich Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen steuerlich zu verrechnen. Nach Auskunft eines auf Investmentberatung spezialisierten Bankberaters soll dies nur innerhalb eines Jahres mit den in dem einen Jahr getätigten Verkäufen möglich sein. Nach meiner Erinnerung aus Börsenzeitschriften müßte aber seit 1999 auch eine Verrechnung noch mit Verkäufen im nächsten Jahr möglich sein. Meine erste Frage: was ist richtig, Verrechnung nur über ein Jahr oder über zwei Jahre? Falls nur über ein Jahr Gewinn/Verlustverrechnung möglich ist, müßte ich also versuchen dieses Jahr noch spekulative Gewinne durch kurzfristige Anlagen zu realisieren.
2. Im Detail habe ich zum Teil außerhalb und innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust verkauft. Meine Verkäufe mit Gewinn waren innerhalb der Spekulationsfrist. Alle Verkäufe wurden 1999 realisiert. Ist es für die Frage der Gewinn- und Verlustverrechnung relevant, ob ich innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist verkaufte?
3. Angenommen meine Verluste werden auch zum Ende des Jahres 1999 überwiegen, muß ich meine Aktiengeschäfte insgesamt dann überhaupt steuerlich angeben? Wäre ich sonst steuerunehrlich?
4. Welche Angaben sind steuerlich zu Aktiengeschäften überhaupt anzugeben?
Grundsätzlich alle Käufe und Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s) oder nur alle Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s)?
5. Sehe ich das richtig, daß Dividendenerträge aus Aktien und Bankspesen/Provisionen aus Aktiengeschäften mit Kursgewinnen und Verlusten insbesondere innerhalb des Spekulationsjahres mitverrechnet werden können? Das ich bis zu 1000.- DM frei habe bei gestelltem Freistellungsauftrag, ist mir bekannt. (Ich gehe ferner davon aus, daß nur die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf von Aktien entstehenden Bankspesen anzusetzten sind und nicht sonstige Bankspesen wie Kontoführung/Porto usw.)
Wenn Ihr mir auch nur teilweise helfen könnt, bin ich Euch sehr dankbar.
Gruß, Furby