00:19 02.06.08
Zielgesellschaft / Target company: ersol Solar Energy AG; Bieter / Bidder: Robert Bosch GmbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
Robert Bosch GmbH
Robert-Bosch-Platz 1
70839 Gerlingen-Schillerhöhe
Tel.: (07 11) 8 11-6854
E-Mail: christoph.zemelka@de.bosch.com
eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Stuttgart unter HRB 14000.
Zielgesellschaft:
ersol Solar Energy Aktiengesellschaft
Wilhelm-Wolff-Straße 23
99099 Erfurt
eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Jena unter HRB 112186
Stammaktien: ISIN
DE0006627532 (WKN: 662 753)
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter
angebot.bosch.com erfolgen.
Die Robert Bosch GmbH hat am 1. Juni 2008 entschieden, den Aktionären der
ersol Solar Energy Aktiengesellschaft, Erfurt, anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft mit
einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 je
Aktie im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gegen
Zahlung eines Kaufpreises von
EUR 101,00 pro Stückaktie
zu erwerben. Das Angebot wird keine Mindestannahmequote als
Angebotsbedingung enthalten. Im Übrigen wird das Angebot zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot steht im Zusammenhang mit dem
Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrags zwischen der Robert Bosch
GmbH auf der einen Seite und der Ventizz Capital Fund II, LP, Delaware,
USA, sowie der Ventizz II Jersey Holding Limited Partnership, Jersey,
Channel Islands, auf der anderen Seite über den Erwerb von ca. 44,76 % der
Aktien der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft. Ferner hat die Robert
Bosch GmbH über eine Call- und Put-Optionsvereinbarung mit der Ventizz
Capital Fund II, LP, Delaware, USA, den Erwerb von weiteren ca. 5,69 % der
Anteile an der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft gesichert. Der Vollzug
des Kauf- und Übertragungsvertrags und die Ausübung der Call- und
Put-Optionen stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die
Transaktion durch die zuständigen Kartellbehörden freigegeben wird.
Gerlingen-Schillerhöhe, den 1. Juni 2008