in der die geschäftführend amtierende Bundesumweltministerin wieder einmal klar feststellt: Es gibt rechtlich keine Handhabe gegen die Automobilhersteller, da der Gesetzgeber den Autos eine Typenzulassung gegeben hat, weil sie die damaligen Anforderungen erfüllt haben. Wenn nun später allgemeine Schadstoffgrenzwerte festgelegt werden und die bei einer Massierung von PKW in bestimmten Städten dazu führen, das dort diese Grenzwerte überschritten werden, dann liegt die Verantwortung dafür nicht bei den Herstellern. Sondern diese Städte müssen dafür sorgen, das die geltenden Grenzwerte auch bei ihnen eingehalten werden.
Der Deutsche Automobilverband geht davon aus, das auch mit ihrer Unterstützung dies in diesen Städten absehbar möglich sein wird.
Was in der Diskussion oft vergessen wird ist die internationale Dimension. Es gibt "die Hersteller" nicht. Am besten an diesen 250 Mio. Euro der Automobilhersteller für den Dieselfördertopf zu sehen, bei dessen Einzahlung sich die ausländischen Hersteller verweigert haben und nur BMW, VW (Audi) und Daimler einzahlen.
Und es gibt die europäische Dimension auch für die Deutschen Autohersteller. Wenn z.B. ausländische Autohersteller in Deutschland Autos nachrüsten müssen sollten, würden die Regierungen ausländischer Hersteller fordern, das auch deutsche Autohersteller dies in ihren Ländern tun müssen. Die dann auf die Hersteller zukommenden Nachrüstkosten könnten diese ruinieren. Millionen Arbeitsplätze würden hier verlorgengehen und der lachende Dritte über diese "stupid germans" wären die Chinesen, Japaner und Koreaner.
In der Diskussion bei Maischberger sprach die geschäftführende Bundesumweltministerin nur noch von 20 Städten. Das ist ca. 1 % aller Deutschen Städte. Da braucht es da jetzt Maßnahmen wie die Umrüstung oder Neuanschaffung von gas- oder elektrisch betriebenen Bussen oder Kommunalfahrzeugen. Mehr ÖPNV mit Park&Ride-Plätzen für die letzten Kilometer in die Innenstadt. Ggf. Entzerrung durch Ausweichstrecken. Mehr Radverkehr. Anhebung von Parkgebühren bzw. sonstige "Vergrämmaßnahmen" für die Fahrt mit dem Auto entlang dieser Strecken. Kreativität ist gefragt.
Ich bleibe dabei: Das Urteil aus Leipzig mit den formulierten Grundsätzen für die Verhältnismäßigkeit ist ein Schwarzer Tag für die Baumot Group AG.