Neuer Erfolg in Italien!
Das von der unit energy europe AG angerufene Zivilgericht in Bari hat am 28.11.2005 entschieden, daß der von den Vertretern der Firmen unit energy europe AG und Energia Verde S.r.l. unterzeichnete „Pfandvertrag“ auch gegenüber der Firma Ancinale Idroelettrica S.r.l. keine Wirkung hat. Ferner erklärte das Gericht, die von der Hauptversammlung der Ancinale Idroelettrica S.r.l. gefassten Beschlüsse vom 18.02.2004 und 21.06.2004 als nicht bestehend und daher als nichtig im Sinne der Artikel 2379 und 1418 it. ZGB. Das bedeutet, daß der Beschluß zur Einsetzung des Herrn Giovanni Giuseppe Ladisi – „Handlanger“ von Energia Verde S.r.l. – als Geschäftsführer von Ancinale Idroelettrica S.r.l. ebenso nichtig ist, wie der Beschluß zum Verkauf des Kraftwerkes von Ancinale Idroelettrica S.r.l. an GET S.r.l. Der Beschluß ermöglicht es nun, die Kaufverträge zwischen Ancinale und GET einerseits, und GET und Park anderseits auch wegen fehlender Geschäftsführung und Bösgläubigkeit anzufechten. Das Urteil wurde unseren Rechtsanwälten in Bari bzw. Rom - denen unser herzlicher Dank gilt – am 20. Dezember 2005 zugestellt. Es regelt ferner, daß die Gegenseite Kosten des Verfahrens bis zu einem Betrag von € 35.000 zu tragen hat; eine enorm hohe Summe. Dies ist ein großer weiterer Erfolg gegen die Drahtzieher von GET und Energia Verde und ihre Helfershelfer! Zugleich ist es ein Erfolg der italienischen Justiz gegen jedwede Art von widerrechtlichen und unlauteren Machenschaften in Süditalien. Das Urteil bestätigt unser ungebrochenes Vertrauen in die italienische Justiz.
Bad Homburg, 21. Dezember 2005 Der Vorstand