...vor einer Insolvenz verkaufen sollte, um sich den Verlustvortrag beim Finanzamt zu sichern. Behält man die Aktien, kann man den Verlustvortrag nicht geltend machen, weil man immer noch der Eigentümer der wertlosen Aktien ist, also muss man den Verlust realisieren, in dem man sie verkauft.
Aber in diesem Fall, so wie Brausemann darauf hinweist
#5114, werden wohl der Restwert, von 0,25 Cent ausbezahlt. Damit müsste der Verlustvortrag gesichert sein, weil es praktisch ein Verkauf an Velosys ist und keine Gebühren entstehen.
Wer nicht weiß was ein Verlustvortrag ist...
Ein Verlustabzug kann ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag sein
In Ihrer Steuererklärung führen Sie Ihre Gewinne und Verluste auf und verrechnen sie miteinander. Wenn bei dieser Verrechnung der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte in einem Kalenderjahr negativ ist, machen Sie einen steuerlichen Verlust. Diesen können Sie durch einen Verlustabzug steuerlich geltend machen. Der Verlustabzug ist im Einkommensteuergesetz (EStG), Paragraf 10d, geregelt und kann die Form eines Verlustvortrags ins Folgejahr oder eines Verlustrücktrags ins Vorjahr haben.
www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/...leichen%2520k%C3%B6nnen.Das Finanzamt berücksichtigt einen Verlust automatisch
Negative Einkünfte, die sich nicht mit den positiven Einkünften desselben Jahres ausgleichen lassen, können Sie mit positiven Einkünften des Vorjahres verrechnen. Diesen sogenannten Verlustrücktrag nimmt das Finanzamt ohne einen besonderen Antrag vor. Es berücksichtigt also den Verlust automatisch. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie deswegen nicht angeben, wie hoch ein Verlust im Vorjahr und im Vorvorjahr war. Verluste für die Jahre 2020 bis 2023 lassen sich coronabedingt bis zu einem Höchstbetrag von 10 Million Euro in das Vorjahr zurücktragen. Bei Ehegatten sind es 20 Millionen. Ab dem Jahr 2024 beträgt der maximal mögliche Verlustrücktrag wieder eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Ehegatten. Wenn es steuerlich für Sie günstiger ist, können Sie einen Verlustrücktrag mithilfe der Anlage "Sonstiges" ab dem Kalenderjahr 2022 ausschließen oder einschränken.
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