gut, daß wenigstens einr den Mumm hatte, mal miteinem Argument zu antworten, stat mit dem Stumpfsinn, den User wie Amle hier von sich geben.
Das ansonsten nichts kommt, ist mal wieder typisch.
Ricca, Du schreibst: ".......schon, nur hat ihr niemand die Zeit dafür gegeben....."
Das ist nicht ganz richtig.
Bedenke, daß die 8 Mrd. Liabilities ja gar nicht fälllig waren !!!
Mithin hatte die Holding keinerlei Finanzierungsbedarf und es gab auch keine Eile bzw. "zu wenig Zeit".
Die Holding mußte im wesentlichen nur aus einem einzigen Grund Insolvenz anmeden: weil es eben nicht 32 Mrd. Assets gab, sondern nur 6,9 Mrd. (wie Du jedem MOR der Holding klar entnehmen kannst und wie es hier seit 27 Monaten von vielen Usern starrköpfig geleugnet wird), damit eine Unterdeckung von rund 1,4 Mrd. USD vorlag und zudem ein damals noch um strittenes Einlagenkonto über 4 Mrd. USD, das in den 6,9 Mrd. USD Assets aber bereits enthalten (!!!!) war (was hier ebenfalls bis heute leider viele noch nicht verstanden haben) .
Du schreibst weiterhin. "..... Ausserdem ist der Verkauf bekanntlich noch nicht rechtsgültig abgeschlossen und demnach sind zumindestens theoretisch die A noch vollzählig vorhanden........"
Ricca, auch das ist nicht korrekt. Der Käufer JPM hat den Kaufvertrag über die Bank selbstverständlich unterschrieben. Schau dazu bitte ins P & A Agreement vom September 2008 ab Pdf-Seite 37 ff. !!
Lediglich der Verkäufer, die FDIC hat dies noch nicht getan, weil es die Kaufverträge der FDIC so als Option zur Regelung von administrativen Details vorsehen.
Nun mußt Du Dich aber fragen: kann ein Verkäufer (!! ) einen Kaufvertrag, der auf seinem eigenen (!) Vertagsformular basiert, für einen Kaufgegenstand widerrufen, den der Käufer
1. vollständig bezahlt hat,
2. im vollen Wissen des Verkäufers nunmehr 27 Monate in Besitz hält und in seinen wirtschaftlichen Strukturen vollständig assimiliert hat,
3. zu Teilen im vollen Wissen des Veräußerers bereits weiterveräußert hat,
ohne daß der Verkäufer wenigstens vorsorglich Einspruch gegen den Vollzug des Kaufvertrages erhebt und den Kaufpreis afeine Treuhandkonto zurückreicht oder Klage auf Rückabwicklung des Vertrages erhebt ?
Ricca, ich kenne das US-Vertrags-Recht nicht, aber es wird schon allein aus historischen Gründen tendenziell deutlich an das Europäische Vertragsrecht angelehnt sein.
Und da sag ichs mal so, kein Verkäufer kann einen Käufer dermaßen verarschen.
Hier gilt so was wie culpa in contrahendo.
Deshalb wird dieser Kaufvertrag zwischen der FDIC und JPM aus meiner Sicht zu 100 % niemals wackeln und er ist ebenso selbstverständlich zu 100 % rechtlich sauber abgeschlossen.
@ Pinot Grigio:
Beachtliches Post von Dir. Hätte ich Dir ehrlich gesagt nicht zugetraut.
Wenn das von Dir Geschilderte der wesentliche Grund für die Gründung der Gruppe United ist, ist das ja OK.
Ich habe ja auch nie abfällig über diese Gruppe geäußert, obwohl einige Gruppen-Members mit schwersten Geschützen auf mich schießen und insofern massivere "Vergeltungsschläge" meinerseits angemessen gewesen wären.
Ich habe immer betont, daß ich Thegermans und CP´s Engagement in dieser Sache sehr respektabel (!!) finde, auch wenn ich es für monetär kontraproduktiv und vergeblich halte.
Grüße
VanDelft