Sanierungsgewinne sollen durch § 3a EStG und § 7b GewStG wieder steuerfrei werden.
ifsbr.de/...rabschiedet-sanierungsgesetz-mit-altfallregelung/
Sanierungsgewinne sollen durch § 3a EStG und § 7b GewStG wieder steuerfrei werden.
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www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...gewinne-tritt-in-kraft/
Im Gegensatz zum von der Finanzverwaltung praktizierten Sanierungserlass ist ein Antrag nicht mehr erforderlich. Die Steuerfreiheit ist ohne Ermessenspielraum der Finanzbehörde durch diese zu gewähren.
Neu ist ebenfalls, dass die Steuerfreiheit auch für die Gewerbesteuer gilt. Damit entfällt die aufwendige Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.
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