spannend is es ja scho , oder ?
Conrad Electronic will Reste von Getgoods.de kaufen
Das geht aus einem entsprechenden Antrag beim Bundeskartellamt hervor. Der Onlinehändler hatte Mitte November Insolvenz angemeldet. Gegen ihn wird zudem wegen Unterschlagung und Verdachts der Aktienmanipulation ermittelt. Der Handel der Aktie an der Börse ist ausgesetzt.
2. Dezember 2013 von Peter Marwan 0
Conrad Electronics will die Reste der vor zwei Wochen in Konkurs gegangenen Getgoods.de AG erwerben. Der Elektrospezialist hat dazu beim Bundeskartellamt einen Antrag zur Genehmigung des Zusammenschlusses gestellt. Laut einem Bericht in der Märkischen Oderzeitung, sind die Gespräche des Insolvenzverwalters mit Conrad bereits weit fortgeschritten. Gegenüber dem Fachblatt Channelpartner hatte Conrad Electronic das Interesse bereits am Freitag bestätigt, wollte aber zu den laufenden Verhandlungen keine weiteren Auskünfte geben.
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Unklar ist deshalb, was Conrad mit den Überbleibseln der Getgoods AG anfangen will. Der Traditionshändler hatte bereits mehrere Anläufe mit E-Commerce wieder zu den Akten gelegt und sich entschlossen, den Onlineshop unter conrad-electronic.de in den Mittelpunkt zu stellen. Wenig sinnvoll wäre sicher, lediglich eine zweite Anlaufstelle im Web zu unterhalten. Denkbar wäre dagegen, dass das Angebot segmentiert wird, etwa indem sich der Conrad-Onlineshop auf die traditionelle Conrad-Klientel konzentriert und mehr Komponenten und Bauteile anbietet, der Auftritt unter Getgoods.de dagegen für den Vertrieb von gängigen IT-Produkten verwendet wird. Derartige Überlegungen sind aber zum aktuellen Zeitpunkt riene Spekulation.
Die vor drei Jahren an die Börse gegangene Getgoods AG hat am 14. November Insolvenz angemeldet. Die Börse setzte den Handel mit dem Papier des Online-Händlers daraufhin aus. Am 16. November durchsuchten Ermittlungsbehörden die beiden Firmenstandorte sowie das Privathaus von Unternehmenschef Markus Rockstädt-Mies. Anlass war Klage der Firma Brightstar Angeblich waren 192.000 Mobiltelefone zwar bei Getgoods deponiert, jedoch im Besitz des US-Großhändlers gewesen seien.
Dem Online-Händler aus Frankfurt (Oder) wird daher Unterschlagung vorgeworfen. Er habe die Handys auf eigene Rechnung verkauft. Zudem wäre die Angelegenheit von aktienrechtlicher Bedeutung, da Getgoods diese Einnahmen laut Staatsanwaltschaft als eigenen Umsatzerlös deklariert habe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt zudem wegen des Verdachts der Aktienmanipulation.
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