Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG,
Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand,
Registerstelle: Amts-gericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom
15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt: Es wird die vorläufige Verwaltung
des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird
ein allgemeines Verfügungsverbot aufer-legt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich
Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesre-publik Deutschland belegen
sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und ande-ren Forderungen geht damit
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO). Die Schuldner der
Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten
Wirkungen.
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