Neues Jahr, neues Glück?
Was sich für die Verbraucher zum 1. Januar ändert
Verbraucher müssen sich zum Jahreswechsel auf zahlreiche Änderungen einstellen. Für Häuslebauer ändert sich die Höhe der Eigenheimzulage, Aktienbesitzern steht eine Neuordnung der Märkte an der Deutschen Börse ins Haus und Briefeschreiber können sich auf geringere Portokosten freuen. Ein Überblick:
BÖRSE: Um das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen, ordnet die Deutsche Börse zum Jahresbeginn den Aktienmarkt neu. Die Börse teilt den Markt dann in zwei Bereiche ein: Das Premiumsegment und den so genannten General Standard. Für die im Premiummarkt gelisteten Unternehmen gelten hohe Anforderungen an die Informationspolitik gegenüber den Anlegern. Im General Standard gelten dagegen nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Im Zuge dieser Zweiteilung wird auch der zuletzt in Verruf geratene Neue Markt bis Jahresende geschlossen. Ab März kommen dann die neue Indizes hinzu, an deren Spitze weiter der DAX mit den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft steht. Darunter wird zwischen klassischen und Technologiebranchen unterschieden.
DOSENPFAND: Bei der Einführung des Dosenpfandes droht Verbrauchern zum Jahresanfang ein Chaos. Da es kein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für Einweg-Getränkeverpackungen gibt, dürften die Verbraucher mit unterschiedlichsten Pfandmarken und Rücknahmesystemen konfrontiert werden. Einige Läden wollen Einwegverpackungen völlig aus den Regalen verbannen. Rewe-Händler wollen das Pfand zudem in allerletzter Minute noch vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Die Verpackungsverordnung sieht vor, dass die Bürger ab dem 1. Januar für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade 25 Cent Pfand pro Einweg-Verpackung zahlen; bei einem Volumen von mehr als 1,5 Litern sind es 50 Cent.
EIGENHEIMZULAGE: Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnen will, muss ab dem kommenden Jahr mit einer geringeren Förderung durch den Staat rechnen: Die Eigenheimzulage sollen dann nur noch Eltern bekommen: Sie erhalten acht Jahre lang jährlich 1.000 Euro Grundbetrag und 800 Euro pro Kind. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht, sinkt auf 70.000 Euro für allein Erziehende und 140.000 Euro für Paare, der zusätzliche Freibetrag pro Kind liegt bei 20.000 Euro. Wer bis zum Jahresende noch einen Antrag stellt, kommt noch in den Genuss der alten Förderung: Danach gibt es jährlich maximal 2556 Euro für Neu- und 1278 Euro für Altbauten sowie 767 Euro pro Kind.
ÖKO-STEUER: Autofahrer sollten bis zum Jahresende noch einmal voll tanken. Im kommenden Jahr wird Autofahren nämlich mit der fünften und bislang letzten Stufe der Ökosteuer-Reform noch einmal teurer. Die Steuer auf Benzin und Diesel wird dann um 3,07 Cent erhöht.
POST: Das Porto bei Briefen und Postkarten wird ab kommenden Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik billiger. Der Preis für den Standardbrief bis 20 Gramm sinkt um einen Cent auf 55 Cent, die Postkarte kostet künftig 45 statt 51 Cent. Auch größere Formate werden günstiger: Der Kompaktbrief bis 50 Gramm verbilligt sich etwas von 1,12 auf einen Euro, das Porto für Großbriefe bis 500 Gramm sinkt von 1,53 Euro auf 1,44 Euro. Der bislang gebührenfreie Nachsendeantrag etwa bei Umzug kostet dagegen für sechs Monate künftig 14,80 Euro, für ein Jahr 24,80 Euro. Die Lagerung von Post - etwa bei längeren Urlauben - kostet für einen Monat 7,80 Euro, für drei Monate 9,80 Euro.
TELEKOMMUNIKATION: Vom 1. Januar an werden 0900er-Rufnummern freigeschaltet. Sie sollen bis 2005 die bekannten 0190er-Telefonnummern ablösen. Die Gebühr kann frei festgelegt werden. Der Verbraucher kann in der Regel anhand von Folgeziffern erkennen, welcher Inhalt sich hinter der Rufnummer verbirgt: 0900-1 sind Informationsdienste, bei denen ein Informationsangebot im Vordergrund steht - also keine Erotikdienste. 0900-3 sind Unterhaltungsdienste, auch sie müssen jedoch frei von erotischen Inhalten sein. Unter 0900-5 finden Verbraucher sonstige Dienste mit beliebigem Inhalt.
UMWELT: Müll: Unternehmen müssen ihren Müll künftig wie gewöhnliche Haushalte trennen. Am 1. Januar tritt die Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Verordnung schreibt Unternehmen vor, unter anderem Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle getrennt zu sammeln. Mindestens 85 Prozent des Mülls müssen verwertet werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Die neuen Standards sollen auch die Auslastung von Abfall- Entsorgungsanlagen erhöhen. Als Folge sollen private Gebührenzahler bei den Kosten entlastet werden.