news.cision.com/cell-impact/r/...ll-impact-ab--publ-,c4121415BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE JÄHRLICHE ALLGEMEINE BEWERTUNG VON CELL IMPACT AB (PUBL)
Do, 20. Mär 2025 08:10 CETDiesen Inhalt melden
Die Aktionäre von Cell Impact AB (publ), Reg.-Nr.
556576-6655, werden hiermit zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung eingeladen, die am Donnerstag, den 24. April 2025, um 14.00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten des Sturegatan 15 Konferens & Event an der Sturegatan 15 in Stockholm, Schweden, stattfinden wird. Die Registrierung beginnt um 13.30 Uhr (MEZ).
Registrierung und Benachrichtigung
Teilnahme vor Ort
Ein Aktionär, der an der Hauptversammlung am Veranstaltungsort, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vertreten teilnehmen möchte:
muss als Aktionär in das von Euroclear Sweden AB geführte Aktienregister eingetragen werden, das die Umstände am 14. April 2025 berücksichtigt;
muss das Unternehmen bis spätestens 16. April 2025 per Post über seine Teilnahme informieren: Cell Impact AB (publ), c/o Wåhlin Advokater, Nybrogatan 39, 114 39 Stockholm, Schweden oder per E-Mail: bolagsstamma@wahlinlaw.se. In der Mitteilung muss der Aktionär seinen Namen, seine persönliche Identifikationsnummer oder Corporate Identity-Nummer, seine Adresse, seine Telefonnummer und die Anzahl der begleitenden Begleitpersonen (maximal zwei Assistenten) angeben.
Wird ein Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten, so ist eine schriftliche und datierte Vollmacht für den Vertreter zu erteilen. Die Vollmacht sollte zusammen mit einer Registrierungsbescheinigung oder entsprechenden Vollmachtsdokumenten für Aktionäre, die juristische Personen sind, vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse gesendet werden. Ein Vollmachtsformular steht auf der Website des Unternehmens zum Download zur Verfügung
www.cellimpact.com.Teilnahme per Briefwahl
Ein Aktionär, der an der Hauptversammlung per Briefwahl, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen möchte:
muss unter Berücksichtigung der Umstände am 14. April 2025 als Aktionär in das von Euroclear Sweden AB geführte Aktienregister eingetragen werden,
muss die Gesellschaft spätestens am 16. April 2025 durch Abgabe ihrer Briefwahl gemäß den nachstehenden Anweisungen benachrichtigen, damit die Briefwahl spätestens an diesem Tag bei der Gesellschaft eingeht.
Ein Aktionär, der an der Hauptversammlung am Veranstaltungsort persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen möchte, muss die Gesellschaft über seine Teilnahme gemäß den Anweisungen unter der Rubrik "Teilnahme am Veranstaltungsort" informieren. Das bedeutet, dass eine reine Teilnahmebenachrichtigung per Briefwahl für diejenigen, die vor Ort teilnehmen möchten, nicht ausreicht.
Für die Briefwahl ist ein spezielles Formular zu verwenden. Das Briefwahlformular ist auf der Website des Unternehmens
www.cellimpact.com verfügbar. Das Formular ist auszufüllen, zu unterschreiben und per Post an die Adresse Cell Impact AB (publ), c/o Wåhlin Advokater, Nybrogatan 39, 114 39 Stockholm oder per E-Mail: bolagsstamma@wahlinlaw.se zu senden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am 16. April 2025 bei der Gesellschaft eingehen. Der Aktionär darf im Abstimmungsformular keine besonderen Weisungen oder Bedingungen erteilen. Ist dies der Fall, ist die Stimme (d.h. die Briefwahl in ihrer Gesamtheit) ungültig. Weitere Hinweise und Bedingungen sind im Formular für die Briefwahl enthalten.
Stimmt ein Aktionär durch einen Bevollmächtigten ab, so ist dem Briefwahlformular eine schriftliche und datierte Vollmacht beizufügen. Ein Vollmachtsformular ist auf der Website des Unternehmens
www.cellimpact.com verfügbar. Handelt es sich bei dem Gesellschafter um eine juristische Person, sollte eine Eintragungsurkunde oder eine gleichwertige Vollmachtsbescheinigung beigefügt werden. Hat ein Aktionär per Briefwahl abgestimmt und nimmt er anschließend persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teil, so ist die Briefwahl weiterhin gültig, es sei denn, der Aktionär nimmt an einem Abstimmungsverfahren in der Hauptversammlung teil oder widerruft anderweitig seine abgegebene Briefwahl. Entscheidet sich der Aktionär für die Teilnahme an einem Abstimmungsverfahren in der Hauptversammlung, so ersetzt die abgegebene Stimme die Briefwahl zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt.
Nominierte Namenaktien
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt zu sein, muss ein Aktionär, dessen Aktien auf den Namen eines Nominees lauten, neben der Anmeldung der Teilnahme seine Aktien auf seinen eigenen Namen eintragen, so dass der Aktionär am 14. April 2025 in das den Sachverhalt entsprechende Aktienregister eingetragen wird. Eine solche Registrierung kann vorübergehend sein (sog. Stimmrechtsregistrierung) und wird vom Nominierten gemäß dessen Verfahren und in einem von ihm festgelegten Zeitraum im Voraus beantragt. Stimmrechtsanmeldungen, die der Nominee bis spätestens 16. April 2025 vorgenommen hat, werden bei der Erstellung des Aktienregisters berücksichtigt.
Vorgeschlagene Tagesordnung
Eröffnung der Mitgliederversammlung
Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung
Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste
Genehmigung der Tagesordnung
Wahl von einer oder zwei Personen zur Genehmigung des Protokolls
Feststellung, ob die Hauptversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde
Präsentation durch den Geschäftsführer des Unternehmens
Vorlage des Geschäftsberichts und des Berichts des Abschlussprüfers sowie des Konzernberichts und des Konzernberichts des Abschlussprüfers
Entscheidungen über:
Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und der konsolidierten Bilanz
Verwendung des Gewinns oder Verlusts der Gesellschaft gemäß der festgestellten Bilanz
Entlastung der Geschäftsführer des Vorstandes und des Geschäftsführers
Beschlussfassung über die Anzahl der Vorstandsmitglieder, der Revisionsstelle und der allfälligen Stellvertreter
Entscheid über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle
Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten, der Revisionsstelle und allfälliger Stellvertreter
Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses und Beschlussfassung über Richtlinien für den Nominierungsausschuss
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu entscheiden
Abschluss der Hauptversammlung
§ 2 Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass Rechtsanwältin Anna-Maria Heidmark Green von Wåhlin Advokater AB zur Vorsitzenden der Hauptversammlung gewählt wird, oder, falls sie nicht teilnehmen kann, die Person, die ein Vertreter des Nominierungsausschusses vorschlägt.
§ 10 Beschlussfassung über die Zahl der Vorstandsmitglieder, der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass der Vorstand für die Zeit bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aus vier ordentlichen Vorstandsmitgliedern ohne Stellvertreter besteht.
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass die Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung einen Abschlussprüfer ohne Stellvertreter stellen soll.
§ 11 Beschlussfassung über die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Abschlussprüfer
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass die Vorstandsgebühren in unveränderter Höhe von 360.000 SEK an den Vorstandsvorsitzenden und 180.000 SEK an jedes der anderen von der Hauptversammlung gewählten Vorstandsmitglieder gezahlt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand das Recht, über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds in Höhe von unverändert 8.000 SEK pro Tag für erbrachte Beratungsleistungen zu entscheiden, die nicht durch die übliche Vorstandsarbeit abgedeckt sind.
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass die Vergütung des Abschlussprüfers fortlaufend in Übereinstimmung mit den von der Gesellschaft genehmigten Rechnungen ausgezahlt wird.
§ 12 Wahl der Vorstandsmitglieder, des Vorsitzenden, der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter
Der Nominationsausschuss beantragt die Wiederwahl der bisherigen Verwaltungsräte Lars Bergström, Mats Franzén, Jan Pieters und Mats Boquist für den Zeitraum bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Der Nominierungsausschuss schlägt vor, Mats Boquist zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu wählen.
Informationen zu den zur Wiederwahl vorgeschlagenen Vorstandsmitgliedern sind auf der Website der Gesellschaft
www.cellimpact.com verfügbar.
Der Nominierungsausschuss schlägt die Wiederwahl der eingetragenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Öhrlings PricewaterhouseCoopers AB als Abschlussprüfer für den Zeitraum bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen Generalversammlung vor. Öhrlings PricewaterhouseCoopers AB hat bekannt gegeben, dass im Falle der Wahl von Öhrlings PricewaterhouseCoopers AB der Wirtschaftsprüfer Sebastian Månsson der Hauptverantwortliche Wirtschaftsprüfer sein wird.
§ 13 Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses und Beschlussfassung über Richtlinien für den Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, dass der Nominierungsausschuss für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung aus drei Mitgliedern besteht und schlägt die Wiederwahl von Mattias Klintemar, dem Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft, und Kjell Östergren als Mitglieder für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung vor. Mattias Klintemar wird als Vorsitzender des Nominierungsausschusses vorgeschlagen. Für den Fall, dass ein Mitglied des Nominierungsausschusses sein Amt niederlegt, bevor seine Beauftragung abgeschlossen ist, wird der Vorsitzende des Nominierungsausschusses (oder der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, falls der Vorsitzende des Nominierungsausschusses zurücktritt) den stimmstärksten Aktionär, der noch kein Mitglied ernannt hat, kontaktieren und diesen Aktionär bitten, ein Mitglied zu ernennen. Möchte dieser Gesellschafter kein Mitglied ernennen, wird der zweitgrößte angefragt usw. Änderungen in der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses werden auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses erhalten keine Vergütung. Der Nominierungsausschuss kann dem Unternehmen jedoch angemessene Kosten in Rechnung stellen, die im Nominierungsprozess entstehen.
Der Nominierungsausschuss erarbeitet bis zur Hauptversammlung 2026 Vorschläge für folgende Entscheidungen:
Vorschlag zur Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung,
Vorschläge für die Anzahl der Vorstandsmitglieder, der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter,
Vorschläge für die Vergütung des Vorstands und die Vergütung der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft,
Vorschläge für die Wahl der Vorstandsmitglieder und etwaiger Stellvertreter zu ihnen,
Vorschlag zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden,
Vorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter sowie
Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses oder Grundsätze für die Ernennung der Mitglieder des Nominierungsausschusses und Vorschlag zur Beschlussfassung über Richtlinien für den Nominierungsausschuss.
§ 14 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu entscheiden
Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigt, über die Ausgabe von Aktien, Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und im Rahmen der Statuten einmal oder mehrmals, mit oder ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre, zu entscheiden. Solche Emissionsentscheidungen können jedoch zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um maximal 20 Prozent, berechnet nach der Höhe des Grundkapitals bei erstmaliger Anwendung der Ermächtigung, führen. Die Emissionen können gegen Barzahlung, Sachausgabe und/oder Aufrechnung erfolgen oder anderweitig mit Bedingungen verbunden sein. Entscheidet sich der Verwaltungsrat für eine Aktienausgabe unter Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre, so erfolgt die Emission zu Marktkonditionen.
Darüber hinaus schlägt der Vorstand vor, dass der Vorstand oder die vom Vorstand ernannte Person das Recht hat, geringfügige Änderungen am Beschluss der Hauptversammlung vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Eintragung beim schwedischen Handelsregisteramt oder aus anderen administrativen Gründen erforderlich sein können.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Auf der Hauptversammlung haben die Aktionäre das Recht, wenn der Vorstand der Ansicht ist, dass dies ohne erheblichen Schaden für die Gesellschaft möglich ist, Informationen über alle Umstände zu erhalten, die sich auf die Beurteilung eines Sachverhalts in der Tagesordnung oder die finanzielle Situation der Gesellschaft auswirken können (d. h. das in Kapitel 7 §§ 32 und 57 des schwedischen Aktiengesetzes festgelegte Recht).
Besondere Mehrheitserfordernisse
Ein Beschluss nach § 14 setzt voraus, dass er von Aktionären unterstützt wird, die mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der in der Hauptversammlung vertretenen Aktien vertreten.
Vollständige Vorschläge und verfügbare Dokumente
Die auf der Tagesordnung stehenden Beschlussvorschläge gemäß §§ 2 und 10-14 sind vollständig.
Der Geschäftsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers für das Jahr 2024 sind am Sitz der Gesellschaft, Källmossvägen 7 A, 691 52 Karlskoga, und auf der Website der Gesellschaft
www.cellimpact.com erhältlich und werden den Aktionären auf Anfrage und unter Angabe ihrer Postanschrift per Post zugestellt.
Anteile und Stimmen
Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte des Unternehmens auf 696.271.128.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet werden, finden Sie in der Integritätsrichtlinie, die auf der Website von Euroclear verfügbar ist:
www.euroclear.com/dam/ESw/Legal/...bolagsstammor-engelska.pdfDies ist eine inoffizielle Übersetzung der ursprünglichen schwedischen Einberufung an die Hauptversammlung. Im Falle von Diskrepanzen zwischen den Versionen ist die schwedische Version maßgebend.
März 2025
Cell Impact AB (publ)
Der Verwaltungsrat
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Daniel Vallin
, CEO und IR-Kontakt, Cell Impact AB (publ)
+46730686620 oder daniel.vallin@cellimpact.com
Ãœber Cell Impact
Cell Impact AB (publ) ist ein globaler Anbieter von fortschrittlichen Durchflussplatten für Hersteller von Brennstoffzellen und Elektrolyseuren. Das Unternehmen hat ein einzigartiges Verfahren für die Hochgeschwindigkeitsumformung entwickelt und patentiert, das Cell Impact Forming, das im Vergleich zu herkömmlichen Umformverfahren deutlich skalierbarer und kosteneffizienter ist. Cell Impact Forming ist eine umweltfreundliche Umformtechnologie, die kein Wasser und nur sehr wenig elektrischen Strom verbraucht.
Die Aktie von Cell Impact ist am Nasdaq First North Growth Market notiert und FNCA Sweden AB ist der Certified Advisor (CA) des Unternehmens.
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