Bekanntmachung:
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 23.12.2003
***********
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-
Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
über
den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
NB Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE0006851900 -
- WKN 685 190 -
Die Hauptversammlung der NB Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, vom 11. November 2003 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die mit 96,85 % unmittelbar an der NB Beteiligungs AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 18. Dezember 2003 in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B 53 416) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetztes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der NB Beteiligungs AG in das Eigentum der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der NB Beteiligungs AG eine von der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,10 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der NB Beteiligungs AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Allrevision Dornhof Kloss und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.
Die technische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Vereins- und Westbank AG zentralisiert. Aktionäre der NB Beteiligungs AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Zeitnah erhalten diese die Barabfindung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien vergütet.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre effektiven, nicht entwerteten Aktienurkunden mit Gewinnanteilschein Nr. 4 bis 6 und Erneuerungsschein (WKN 685 190) bei der
NB Beteiligungs AG
Postfach 17 01 32
60075 Frankfurt am Main
einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden und Prüfung erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind; ein gegenüber den bankverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die erforderliche Einreichung dieser Aktienurkunden nicht ausgelöst.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre der NB Beteiligungs AG provisions- und spesenfrei.
Diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Zuge der Neueinteilung des Grundkapitals im Jahre 2001 noch nicht umgestellt wurden, erhalten gegen Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden die entsprechende Barabfindung.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der NB Beteiligungs AG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgestellt wird, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der NB Beteiligungs AG gewährt werden.
Frankfurt am Main, im Dezember 2003
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 23.12.2003
***********
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-
Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
über
den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
NB Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE0006851900 -
- WKN 685 190 -
Die Hauptversammlung der NB Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, vom 11. November 2003 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die mit 96,85 % unmittelbar an der NB Beteiligungs AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 18. Dezember 2003 in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B 53 416) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetztes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der NB Beteiligungs AG in das Eigentum der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der NB Beteiligungs AG eine von der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,10 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der NB Beteiligungs AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Allrevision Dornhof Kloss und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.
Die technische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Vereins- und Westbank AG zentralisiert. Aktionäre der NB Beteiligungs AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Zeitnah erhalten diese die Barabfindung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien vergütet.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre effektiven, nicht entwerteten Aktienurkunden mit Gewinnanteilschein Nr. 4 bis 6 und Erneuerungsschein (WKN 685 190) bei der
NB Beteiligungs AG
Postfach 17 01 32
60075 Frankfurt am Main
einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden und Prüfung erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind; ein gegenüber den bankverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die erforderliche Einreichung dieser Aktienurkunden nicht ausgelöst.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre der NB Beteiligungs AG provisions- und spesenfrei.
Diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Zuge der Neueinteilung des Grundkapitals im Jahre 2001 noch nicht umgestellt wurden, erhalten gegen Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden die entsprechende Barabfindung.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der NB Beteiligungs AG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgestellt wird, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der NB Beteiligungs AG gewährt werden.
Frankfurt am Main, im Dezember 2003
WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Der Vorstand