Pressemitteilung
Der Preiskampf auf dem deutschen Strommarkt tobt. In diesem Zusammenhang erklärt der Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW), Timm Weiß:
"Der Preiskampf auf dem deutschen Strommarkt zeigt deutlich, daß die norddeutschen Energieversorger scheinbare Belastungen aus der Abnahme und Vergütung des in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Windstroms seit Jahren zu Unrecht beklagen. Noch vor der Liberalisierung des Strommarktes, im April 1998, hatten die ehemaligen Monopolisten, wie die EWE AG im norddeutschen Raum, die Strompreise über 8 Prozent mit der Begründung erhöht, sie müßten ihre Mehrkosten aus der Windenergie durch höhere Strompreise kompensieren. Heute, nachdem der Wettbewerb entbrannt ist, versprechen dieselben Anbieter den Stromkunden um ein Vielfaches niedrigere Strompreise – trotz Windenergie. Das paßt nicht zusammen.
Entweder waren die Belastungen der Energieversorger aus der Windenergie so hoch, daß sie mit Genehmigung der Preisaufsichtsbehörden sogar ihre Strompreise erhöhen mußten. Dann dürften sie heute niemals in der Lage sein, so deutliche Preisnachlässe zu gewähren.
Da die Energieversorger heute ihren Kunden den Strom jedoch augenscheinlich wesentlich günstiger anbieten können als noch vor einem Jahr, dürften sie aus der Windenergie auch nicht belastet (gewesen) sein. Dann hätten aber auch die Strompreise niemals mit dieser Begründung erhöht werden dürfen.
Im Wettbewerb zeigt sich endlich, wie die ehemaligen Monopolisten ihre Kunden jahrelang geschröpft und die Preisaufsichtsbehörden in die Irre geführt haben."
Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.
Für Rückfragen steht Herr Weiß unter der Telefonnummer 04721 / 718 -216 zur Verfügung.
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Häufige Fragen und Antworten:
Frage 1:
Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund sinkender Strompreise die Entwicklung der Plambeck-Aktie in den nächsten Jahren?
Wir glauben, daß unsere Aktie ein großes Wachstumspotential hat. Wir sind in der Lage mittlerweile über eine Vielzahl von Standorten für Windparkprojekte zu verfügen und erzielen über erfolgreiche, bundesweite, systematische Akquisition in diesem Bereich immer mehr Erfolge. Der Service für Windkraftanlagen als ein herstellerunabhängiges Controlling wird nachgefragt, auch von der Versicherungswirtschaft. Wir sehen in diesem Bereich klare positive Perspektiven. Mit dem Stromhandel werden wir früher als beim Börsengang angekündigt, nämlich noch im 4. Quartal 1999, nach umfangreichen und erfolgreichen Vorbereitungen beginnen können. Wir sind im Wettbewerb ein schlankes Unternehmen, das ohne die Belastung eigener großer Kraftwerkskapazitäten den preisgünstigsten Strom am Markt kaufen und damit die Kunden beliefern kann. Zugleich weisen wir als ein Erzeuger von 100 % sauber erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien eine besondere Qualität auf, die einzigartig ist und uns einen Marktvorsprung sichert (sind sauberer Erzeuger und liefern günstig). Die Lizenz zum bundesweiten Stromhandel liegt vor. Für einen erfolgreichen Marktauftritt sind alle Weichen gestellt.
Die im Wettbewerb des liberalisierten Strommarktes sinkenden Strompreise werden die positive Entwicklung der Plambeck-Aktie nicht beeinträchtigen.
Frage 2:
Wie werden sich die sinkenden Strompreise auf die Stromeinspeisevergütung zur Windenergie auswirken?
Die Plambeck Neue Energien AG betreibt die Windparkprojekte in unabhängigen Standortkommanditgesellschaften. Bei der Wirtschaftlichkeitsplanung der einzelnen Projekte sind von vornherein die seit Jahren zu verzeichnenden Schwankungen der Einspeisungsvergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) berücksichtigt worden. Die Einspeisungsvergütung für das Jahr 2000 (16,10 Pf pro Kilowattstunde) ist bereits bekannt. Für die künftigen Projekte wird diese Vergütungshöhe als Basis zugrunde gelegt; für die Jahre 2001 bis einschließlich 2004 werden weitere Abschläge bei der Höhe der Einspeisungsvergütung kalkuliert. Wissenschaftliche Gutachten (RWI, Fichtner u. a.) erwarten auf mittlere und lange Sicht wegen der Erzeugungskosten aus begrenzten Ressourcen keine anhaltenden Preissenkungstendenzen bei den Strompreisen und damit auch bei der Stromeinspeisungsvergütung.
Gleichwohl hat die Politik auf die aktuelle Situation bereits reagiert: Ziel sowohl der deutschen als auch der europäischen Politik ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2010 von in Deutschland z. Zt. 5 %, in Europa rund 6 %, auf dann 10 % bzw. 12 % zu verdoppeln. Dieses Ziel ist aber nur erreichbar, wenn die politischen Rahmenbedingungen die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien zulassen. Daher schlägt die vom Bundesumweltministerium im Oktober 1998 eingesetzte Arbeitsgemeinschaft 5 renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute vor, das StrEG dahin zu novellieren, daß für eine Übergangszeit (die Zeit der im Wettbewerb sinkenden Strompreise) statt der bisherigen Regelung (90 % der durchschnittlichen Stromerlöse des vorvergangenen Jahres) eine feste Größe (17 Pf pro Kilowattstunde) in das Gesetz einzufügen. Zur Zeit läuft der Abstimmungsprozeß innerhalb der Regierungskoalition und der Bundesregierung sowie mit den Dienststellen der Europäischen Kommission. Die Auswirkungen sinkender allgemeiner Strompreise auf die Stromeinspeisungsvergütung nach dem StrEG werden mithin genau beobachtet und bleiben im Sinne des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Kontrolle.
Frage 3:
Haben die sinkenden Strompreise bereits Auswirkungen auf laufende Projekte / Planungen?
Die drei laufenden Windparkprojekte der Plambeck Neue Energien AG - Windpark-Kommanditgesellschaft an den Standorten - sind in ihrer Wirtschaftlichkeit gesichert. Ggf. können gewisse Anpassungen der Laufzeiten beim Eigenkapital, der Ausschüttungen an die Kommanditisten und der Tilgungsfristen bei der Fremdfinanzierung vertragskonform vorgenommen werden.
Künftige Planungen antizipieren - wie oben bereits ausgeführt - kurzfristig sinkende Strompreise und kurzfristig sinkende Stromeinspeisungsvergütungen. In allen bisherigen und künftigen Projekten der Plambeck Neue Energien AG sind genügend Sicherheitsspielräume für den Fall weiter sinkender Stromeinspeisungsvergütungen einkalkuliert.
Frage 4:
Wie beurteilen Sie eventuelle Klagen der Energiekonzerne vor dem Europäischen Gerichtshof?
Hätten diese Klagen Ihrer Ansicht nach Aussicht auf Erfolg?
Nicht nur beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, sondern auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind - zum Teil seit mehreren Jahren - Klagen der Stromkonzerne gegen einzelne Regelungen des deutschen StrEG vom 01.01.1991 anhängig. In keinem Fall wendet sich eine Klage gegen den Grundsatz der Förderung der erneuerbaren Energien mit Hilfe des StrEG - vielmehr geht es um Fragen der Lastenverteilung auf die Elektrizitätsversorgungsunternehmen bzw. jetzt die Netzbetreiber nach dem 1998 novellierten StrEG. Sollte hier von seiten der Gerichte ein anderer als der bisher vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg gefordert werden, so wird der Gesetzgeber darauf zu reagieren haben.
In keinem Fall sehen wir die Entwicklung der Windenergiebranche und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa als durch mögliche künftige Gerichtsurteile bedroht an. Entsprechende klare Absichtserklärungen aus dem deutschen und europäischen Parlament liegen vor.