Sanierung bei der COMTRADE
DGAP-Ad hoc: COMTRADE AG
18:30 21.12.07
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonstiges
COMTRADE AG:Weiterer Insolvenzantrag führt zur Gefährdung der Sanierung bei der COMTRADE AG
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Hamburg, den 21. Dezember 2007 – Nach dem Eingang eines weiteren Antrags
eines Gläubigers der COMTRADE AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat
ein potentieller Investor, der eine Zeichnung von Stück 3 Mio. neuer Aktien
aus der Kapitalerhöhung in Aussicht gestellt hatte, angekündigt, seine
Zeichnungsbereitschaft noch einmal überdenken zu wollen und den von ihm
treuhänderisch für die Zeichnung bei einem Notar hinterlegten Betrag vom
Treuhandkonto wieder abgezogen. Eine endgültige Entscheidung des Investors
über die Eingehung einer Beteiligung an der Gesellschaft wird noch vor
Ablauf dieses Jahres erwartet.
Nachdem im Rahmen der am gestrigen Tage abgelaufenen Frist zum Bezug neuer
Aktien aus der von der Hauptversammlung der COMTRADE AG am 27. August 2007
beschlossenen Barkapitalerhöhung insgesamt rund Stück 750.000 neue Aktien
von Alt-Aktionären bezogen worden sind und ein weiterer Investor zur
Zeichnung von Aktien im Umfang von Stück 500.000 neuer Aktien bereit ist,
könnte der Gesellschaft nach dem derzeitigen Stand lediglich neues Kapital
von rund EUR 1.250.000,00 zugeführt werden.
Trotz der erfreulich hohen Beteiligungsbereitschaft der Alt-Aktionäre
reicht dieser Betrag nach den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses vom
27. August 2007, der eine Zeichnung von mindestens Stück 1.382.166 neuer
Aktien und damit ein Mindestzeichnungsvolumen von EUR 1.382.166,00
verlangt, nicht aus, um die Kapitalerhöhung durchzuführen. Außerdem würde
die Hinzuführung neuer Liquidität in diesem Umfang zu einer Überwindung der
aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft auch nicht genügen.
Sofern die erwartete Entscheidung des Investors gegen die Eingehung einer
Beteiligung an der Gesellschaft getroffen und es dem Vorstand auch nicht
gelingen wird, weitere Investoren zur Zeichnung größerer Aktienpakete zu
bewegen, wird sich nach derzeitiger Sicht die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr vermeiden
lassen. Die Kapitalerhöhung würde in diesem Fall nicht durchgeführt werden
und die Zeichner würden ihre Zeichnungsbeträge zurückerhalten.
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(c)DGAP 21.12.2007
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