"Die Schuldnerin hat einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt."
Diesen Satz muss man erst mal verstehen!
Die Schuldnerin ist die Ralos AG.
Restschuldbefreiungsantrag =
Restschuld, d. h. es ist schon Geld geflossen! Kein Wunder, die Geschäfte laufen ja auch normal weiter. Es kam immer mal wieder Geld herein, um auch die Gläubiger zu bedienen.
Jetzt wurde eine Gläubigerversammlung einberufen, um sich mit ihnen zu einigen... Hier wird die Ralos um eine Befreiung der restlichen Schulden bitten. Dies ist in der Praxis durchaus üblich.
Sind die Gläubiger einverstanden, dann geht die Ralos AG schuldenfrei aus der Insolvenz heraus. Die Beträge werden nicht so gewaltig sein, da der Insolvenzverwalter nicht über einen Verkauf des operativen Geschäfts nachdenkt. Er sieht die Möglichkeit sich mit den Gläubigern so zu einigen. Da er bereits Gespräche geführt hat, werden die Gläubiger ihm signalisiert haben, auf Verbindlichkeiten zu verzichten.
Die Insolvenz muß spätestens nach drei Monaten eröffnet werden. Dies wurde formhalber gemacht. Nichts schlimmes!
Die Ralos AG hat gute Möglichkeiten ohne einen neuen Investor aus der Insolvenz heraus zu kommen.