die klage primacoms stützt sich auf ein gutachten von Prof. Dr. Armbrüster zur materiellrechtlichen sittenwidrigkeit des darlehens
erst jetzt wird experten klar, dass mit der beauftragung des Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüsters als gutachter primacom ein volltreffer gelungen ist:
Armbrüster kommentiert nämlich im " Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch" , einem standardwerk, exakt den § 138 BGB, also die die sittenwidrigkeit des darlehens begründende Vorschrift!
außerdem ist er experte für Internationales Privatrecht, genau um dieses rechtgebiet geht´s bekanntlich in der sache primacoms ...
www.fu-berlin.de/jura/fachbereich/lehrpersonal/profes...
Auch der Bundesgerichtshofs zitiert an einschlägiger stelle regelmäßig den " MünchKomm/Mayer-Maly/Armbrüster BGB 4. Aufl. § 138 Rdn. xxx" , zb unter www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93169.htm
erst jetzt wird experten klar, dass mit der beauftragung des Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüsters als gutachter primacom ein volltreffer gelungen ist:
Armbrüster kommentiert nämlich im " Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch" , einem standardwerk, exakt den § 138 BGB, also die die sittenwidrigkeit des darlehens begründende Vorschrift!
außerdem ist er experte für Internationales Privatrecht, genau um dieses rechtgebiet geht´s bekanntlich in der sache primacoms ...
www.fu-berlin.de/jura/fachbereich/lehrpersonal/profes...
Auch der Bundesgerichtshofs zitiert an einschlägiger stelle regelmäßig den " MünchKomm/Mayer-Maly/Armbrüster BGB 4. Aufl. § 138 Rdn. xxx" , zb unter www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93169.htm