Ein Flugzeug mit DHL-Schriftzug.
Montag, 09.09.2024 06:09 von | Aufrufe: 207

141 Orte haben keine Postfiliale, obwohl es eine geben muss

Ein Flugzeug mit DHL-Schriftzug. pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post (Deutsche Post Aktie) hat noch immer weniger Filialen auf dem Land als sie haben müsste. Im Juli habe es 141 sogenannte unbesetzte Pflichtstandorte gegeben und damit 16 mehr als im Februar, teilte die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mit. Einer gesetzlichen Regel zufolge muss die Post in Gemeinden, die mehr als 2000 Einwohner haben, mindestens eine Filiale haben. In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern darf die Entfernung zur Filiale in zusammenhängenden Wohngebieten nicht mehr als zwei Kilometer betragen.

Mit knapp 13.000 Postfilialen - meistens Kioske und andere Einzelhändler mit Post-Schalter - ist der Bonner Konzern bundesweit zwar stark vertreten, eine staatliche Pflicht von insgesamt 12.000 Filialen wird übertroffen. Aber auf dem Land und am Stadtrand hält die Post besagte Entfernungsregeln nicht immer ein.

Strukturwandel auf dem Land ist Problem

Im Oktober 2023 waren es den Angaben zufolge nur 73 unbesetzte Pflichtstandorte und damit nur circa halb so viele wie im Juli dieses Jahres. Allerdings ist kein Trend auszumachen, der Wert schwankt vielmehr seit langem - im Januar 2023 waren es mit 174 mehr als zuletzt.

Grund für die Schwierigkeiten des Logistikers ist der Strukturwandel auf dem Land: Wenn in einem Dorf der letzte Supermarkt oder Krämerladen dichtmacht und kein anderer Einzelhändler mehr als Partner bereitsteht, bleibt der Filialstandort unbesetzt. Manchmal dauert es dann auch einfach etwas, bis sich doch noch ein Partner findet.

Ein Post-Sprecher wies darauf hin, dass die Einrichtung von Filialen "insbesondere in ländlichen Gebieten mit wenig ausgeprägter Einzelhandels-Infrastruktur sehr herausfordernd ist und wir immer wieder mit Geschäftsaufgaben von Filialpartnern rechnen müssen". Es sei daher nicht ungewöhnlich, dass die Zahl der Vakanzen gestiegen sei. "Wir werden auch weiterhin mit Hochdruck und im engen Dialog mit den Bürgermeistern in den betreffenden Kommunen daran arbeiten, an allen "Pflichtstandorten" präsent zu sein", so der Sprecher des Post-Konzerns DHL, dessen nationales Briefgeschäft unter Deutsche Post firmiert.

Automaten werden wichtiger

Das Problem dürfte im nächsten Jahr entschärft werden. Denn zum Jahreswechsel greifen neue Regeln des Postgesetzes, das unlängst novelliert worden war. Dann werden unter bestimmten Umständen auch sogenannte Poststationen bei der Erfüllung der Pflichtvorgabe angerechnet, bislang ist das nicht der Fall. An Poststationen können Briefmarken gekauft, Pakete frankiert sowie Briefe und Pakete abgeben werden, außerdem gibt es eine Videoberatung. Ein Vorteil: Die Automaten sind rund um die Uhr verfügbar, bei Postfilialen müssen sich die Kunden hingegen an die Öffnungszeiten halten.

Von den 141 unbesetzten Pflichtstandorten im Juli hatten 27 Standorte einen Automaten - dort war es also durchaus möglich, postalische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das zeigt, dass der Wert im kommenden Jahr vermutlich sinken wird. Allerdings muss sich die Post hierbei mit Kommunalvertretern abstimmen und sie braucht bei der Anrechnung eines Automaten auf die Filialpflicht die Zustimmung der Bundesnetzagentur. Es wäre eine Überraschung, wenn die Behörde sich bei dem Thema querstellt: Dessen Chef Klaus Müller hatte sich unlängst grundsätzlich positiv über die Automaten geäußert./wdw/DP/zb

Kurse

39,62
-0,48%
Deutsche Post AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Post Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News