Ad hoc: Deutsche Börse AG: Gericht stimmt Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Vorstandsvorsitzenden nicht zu

Montag, 23.10.2017 19:45 von DGAP - Aufrufe: 644

DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Rechtssache Deutsche Börse AG: Gericht stimmt Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Vorstandsvorsitzenden nicht zu 23.10.2017 / 19:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Börse Aktiengesellschaft - Gericht stimmt Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Vorstandsvorsitzenden nicht zu Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat heute im Zusammenhang mit den Vorwürfen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 sowie einer angeblichen Unterlassung einer ad-hoc Mitteilung im Januar 2016 die beantragte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse AG, Carsten Kengeter, gegen Auflagen in Form einer Zahlung von EUR 500.000,00 abgelehnt. Dem Gericht erscheint eine Fortführung der Ermittlungen angesichts der Bedeutung des Verfahrens derzeit opportun. Die weitergehenden Ermittlungen könnten von einer Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts bis hin zur Anklageerhebung führen. Das Gericht hat die Sache, sowohl soweit es um die Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden als auch um mögliche Schritte gegen die Gesellschaft geht, an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben, die nun über weitere Verfahrensschritte entscheiden wird. Kontakt: Martin Halusa Group Communications Deutsche Börse AG Telefon: +49 69 211 1 29 01img Kai Fischer Group Communications Deutsche Börse AG Telefon: +49 69 211 1 86 73img E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com


23.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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621697  23.10.2017 CET/CEST

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