Vorsitzender Powell beantwortet die Fragen der Reporter auf der FOMC-Pressekonferenz. (31. Juli 2024)
Mittwoch, 18.09.2024 13:33 von wallstreetONLINE Redaktion | Aufrufe: 329

Alle Augen auf Powell: Nvidias KI-Deal mit Salesforce lässt Anleger kalt – das hat die Fed damit zu tun

Vorsitzender Powell beantwortet die Fragen der Reporter auf der FOMC-Pressekonferenz. (31. Juli 2024) ©Federalreserve
Der Chipgigant hat einen weiteren großen Deal an Land gezogen. Nvidia-Aktionäre zeigen sich davon unbeeindruckt – die Aktie verliert. Am Dienstag gaben Salesforce und Nvidia bekannt, dass sie gemeinsam fortschrittliche KI-basierte Unternehmenslösungen entwickeln, darunter autonome Agenten und interaktive Avatare. Nvidia wird fortschrittliche KI-Werkzeuge in die Salesforce-Plattform und Agentforce einbinden, um Anwendungen in Bereichen wie Krisenmanagement, Reiselogistik und Kundenservice zu verbessern, wie die Unternehmen mitteilten. Tipp aus der Redaktion: Besser als Nvidia! 3 KI-Favoriten mit riesigem Potenzial. Der kostenfreie Aktienreport enthüllt drei unglaublich aussichtsreiche …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Nvidia
HS4ZP6
Ask: 35,08
Hebel: 7,63
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4ZP6,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

104,96
+2,86%
Nvidia Realtime-Chart
229,95
+1,19%
Salesforce Inc Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Nvidia Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News