FRANKFURT (dpa-AFX) - Trotz des gerichtlich untersagten Streiks in Flughafen-Großküchen müssen Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Die Gewerkschaft Verdi hatte Beschäftigte in den Flughafen-Großküchen in München und Frankfurt ursprünglich zu einem 24-Stunden-Streik aufgerufen, den die Arbeitsgerichte in den beiden Städten dann jedoch am Mittwoch per einstweiliger Verfügung untersagten. Es herrsche Friedenspflicht, führten die Frankfurter Richter aus. Verdi kann die Entscheidungen theoretisch noch in zweiter Instanz anfechten und hat bereits angekündigt, am Donnerstag Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Hintergrund des Arbeitskampfes ist der bereits beschlossene, aber noch nicht vollzogene Verkauf des Europageschäfts der Cateringtochter LSG Sky Chefs an den Schweizer Weltmarktführer Gategroup. Verdi verlangt tarifliche Absicherungen für die betroffenen Mitarbeiter, möglichst in einem trilateralen Tarifvertrag zwischen Verdi, Lufthansa und Gategroup./haw/DP/mis
Desert Gold Ventures Inc.
0,0465
€
-15,5% |
British Airways
- 0,00% |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.