EQS-Ad-hoc: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Delisting STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 06.11.2024 / 09:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Puchheim, 6. November 2024 STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG Puchheim, 6. November 2024 – Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines Delisting-Erwerbsangebots. Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft („Delisting-Vereinbarung“) abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im Zusammenhang mit dem Delisting‑Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.
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