EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 31.03.2025 / 18:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland ISIN: DE0005557508 Bonn, 31. März 2025 Erwerb eigener Aktien – 12. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 wurden insgesamt 1.016.257 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 3. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
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