EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 4. Zwischenmeldung IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 10.06.2024 / 13:42 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024 insgesamt 81.515 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 17. Mai 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Mai 2024 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 255.440 Stück. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Montabaur, den 10. Juni 2024 IONOS Group SE Der Vorstand 10.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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