SAP Hauptsitz in Walldorf, Deutschland
Freitag, 13.09.2024 17:35 von | Aufrufe: 420

Ermittlungen gegen frühere Führungskraft von SAP

SAP Hauptsitz in Walldorf, Deutschland ©SAP Locations Germany https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

WALLDORF (dpa-AFX) - Wegen des Anfangsverdachts der sexuellen Belästigung hat die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige Führungskraft des Softwareunternehmens SAP (SAP Aktie) eingeleitet. Einen Namen nannte die Polizei auf Nachfrage nicht, die Staatsanwaltschaft Heidelberg war nicht erreichbar. Vorherigen Medienberichten zufolge soll sich der Mann bei einer betrieblichen Veranstaltung einer Mitarbeiterin unangemessen genähert haben, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die Polizei Mannheim mitteilten. Ein SAP-Sprecher sagte: "Der Fall ist uns bekannt. Wir unterstützen die Behörden umfassend bei ihren Ermittlungen." Auch das Unternehmen äußerte sich nicht zu dem Namen.

Die von der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem für Sexualdelikte zuständigen Fachdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführten Ermittlungen stehen laut Mitteilung noch ganz am Anfang. "Ob sie zu einem hinreichenden Tatverdacht führen werden, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand offen." Ohnehin gelte der Mann im jetzigen Verfahrensstadium als unschuldig./ols/DP/ngu

Kurse

200,65
+0,25%
SAP SE Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur SAP SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News