Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von BASF: Das Wertpapier weist aktuell einen Preisanstieg von 0,53 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann die Aktie 23 Cent hinzu. Derzeit wird das Papier am Aktienmarkt mit 42,29 Euro bewertet. Zieht man den DAX (DAX) als Benchmark hinzu, dann liegt die Aktie von BASF vorn. Der DAX kommt mit einem Punktestand von 19.508 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,42 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Trotz des heutigen Kursgewinns: Von seinem Allzeithoch ist der Anteilsschein von BASF zur Stunde noch weit entfernt. Am 19. Januar 2018 ging das Wertpapier zu einem Preis von 98,80 Euro aus dem Handel – das sind 133 Prozent mehr als der aktuelle Kurs.
Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete BASF unter dem Strich einen Gewinn von 225,00 Mio. €. Der Umsatz belief sich auf 68,90 Mrd. €.
Um die Gunst der Kunden buhlt BASF in Konkurrenz zu anderen Konzernen. Dazu gehört zum Beispiel Bayer (Bayer-Aktie). Allerdings liegt die Aktie des BASF-Konkurrenten gegenwärtig mit 0,14 Prozent im Minus. Ebenso verbilligt hat sich die Aktie von Dupont De Nemours. aktuell steht bei dem Anteilschein von Dupont De Nemours ein Verlust von 0,68 auf der Kurstafel in Frankfurt.
Die BASF-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die schweizerische Großbank UBS hat BASF auf "Neutral" mit einem Kursziel von 47 Euro belassen. Der Chemiekonzern habe sich auf einer Investorenveranstaltung zuversichtlich gezeigt, das angestrebte operative Jahresergebnis (Ebitda) von 1,7 Milliarden Euro zu erreichen, schrieb Analyst Geoff Haire in einer am Freitag vorliegenden Studie. Sein Anlagevotum beruhe auf den kurzfristig fehlenden Wachstumsaussichten.
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat die Einstufung für BASF mit einem Kursziel von 53 Euro auf "Buy" belassen. Die Serie konstruktiver Signale reiße nicht ab, schrieb Analystin Georgina Fraser am Freitag nach einem Treffen mit dem Management.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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