SCHWERIN (dpa-AFX) - Bundeskanzler Olaf Scholz soll im Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags zur Aufklärung der Vorgänge um die Klimaschutzstiftung MV Rede und Antwort stehen. Wie die Oppositionsparteien CDU, Grüne und FDP mitteilten, haben sie einen entsprechenden Beweisantrag mit der "notwendigen qualifizierten Minderheit" durchgebracht. Damit muss Scholz vor den Sonderausschuss geladen werden, auch wenn die rote-rote Koalitionsmehrheit dagegen wäre.
Zuvor schon waren unter anderem Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Ex-Außenminister Sigmar Gabriel und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (alle SPD) als Zeugen benannt worden. Die Zeitpunkte der Befragungen stehen noch nicht fest. Scholz solle befragt werden, um Aufschluss zu erhalten über die Zusammenarbeit der damaligen schwarz-roten Bundesregierung und der Landesregierung bei der Gründung der Klimastiftung, hieß es. Diese war gegründet worden, um internationale Sanktionen gegen die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligten Akteure zu umgehen. Scholz war damals unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Bundesfinanzminister.
Die Stiftung war Anfang 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der Ostsee-Pipeline zu ermöglichen, was auch gelang. Der von der Opposition initiierte Sonderausschuss soll unter anderem klären, wie groß der Einfluss der russischen Geldgeber auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Stiftungsgründung war.
Nord Stream 2, Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom
Saga Metals Corp
0,296
€
-4,52% |
Gazprom ADR
- 0,00% |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.