Marine Le Pen ist eine französische Politikerin und Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (ehemals Front National) im Europa-Parlament am 3. Februar 2016.
Mittwoch, 27.11.2024 05:50 von | Aufrufe: 82

Prozess gegen Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geld endet

Marine Le Pen ist eine französische Politikerin und Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (ehemals Front National) im Europa-Parlament am 3. Februar 2016. ©European Parliament https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

PARIS (dpa-AFX) - Vor einem Pariser Strafgericht endet am Mittwoch der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gehen. Mit Urteilen wird erst im Frühjahr 2025 gerechnet.

Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Ein Schuldspruch könnte für Le Pen brisant werden, weil die Staatsanwaltschaft für sie unter anderem einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts gefordert hat. Le Pen könnte bei einer solchen Strafe zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden - also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen. Die Ambitionen der 56-Jährigen, bei der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 erneut zu kandidieren, könnten dadurch torpediert werden.

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. "Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben", sagte sie im Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte gegen sie auch fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldbuße von 300.000 Euro./evs/DP/he

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